22-1278.1

Außengastronomie unter Berücksichtigung des Schutzes von Anwohnenden fördern

Mitteilung öffentlich

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03.11.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 den nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1278 beschlossen (Ziffern 1, 2 und 4 mehrheitlich bei einer Gegenstimme und im Übrigen Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE, Ziffer 3 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der GRÜNE-Fraktion.

 

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind weiterhin deutlich spürbar – die damit verbundene Krise ist noch nicht überwunden. Negative wirtschaftliche Auswirkungen durch die Corona-bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens zeigen sich insbesondere im Bereich des Einzelhandels und der Gastronomie. Vielen Betrieben in Hamburg-Mitte konnte u.a. durch die Initiative der Bezirksversammlung, aber auch durch die Beschlüsse von Bürgerschaft und Senat in den letzten Monaten unbürokratisch geholfen werden. Das Bezirksamt hat es den Gastronomiebetrieben ermöglicht, unkompliziert Sondernutzungsgenehmigungen zu erlangen. Auch wurden Flächen für die Außengastronomie kurzfristig erweitert, denn: Das Infektionsrisiko ist an der frischen Luft nachweislich geringer als in geschlossenen Räumlichkeiten. Auch die praktische Erfahrung zeigt, dass sich die Gäste lieber ins Freie setzen wollen, um das Gefährdungsrisiko zu senken.

Die zusätzlichen, unter Corona-Bedingungen kurzfristig gewährten Außenflächen - wie beispielsweise die Ladezonen auf der Langen Reihe oder Parkstände auf St. Pauli – sind bis zum Ende des Jahres befristet. Gleichzeitig ist es im Bezirk Hamburg-Mitte bisher gängige Praxis gewesen, im Winter keine Außengastronomie zu genehmigen.

Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsrisikos und der Situation, in der Gastronomen auf Grund der Abstandsregelungen weniger Plätze in ihren Lokalitäten anbieten können, ist es nun geboten, unter Berücksichtigung der Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern von den bisherigen strengen Winter-Regelungen  abzusehen. Die Gastronomen im Bezirk werden auch in den nächsten Monaten darauf angewiesen sein, Plätze im Freien anzubieten. Dies wollen wir ermöglichen, die Gastronomie unter Wahrung der Interessen der Anlieger stärken und gleichzeitig das Infektionsrisiko senken.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die erteilten Genehmigungen der bisherigen Sommerterrassen ausnahmsweise bis zum 31.03.2021 zu verlängern und sich bei der zuständigen Fachbehörde für eine Fortführung der Gebührenfreiheit einzusetzen. Hierbei soll eine Frist für Außenbewirtung von 22 Uhr gelten.
  2. Die in diesem Sommer genehmigten zusätzlichen Flächen für Außengastronomie sind bis Ende 2020 befristet. Eine weitere Genehmigung bis zum 31.03.2021 ist unter Abwägung der Interessen von Anwohnerinnen und Anwohner ausnahmsweise zu gewähren. Eine Regelung hierzu – etwa mittels politischer Einzelbeschlüsse - wird in der nächsten Sitzung des federführenden Cityausschusses beraten und beschlossen.
  3. Der Bezirksamtsleiter wird darüber hinaus gebeten, in der Zeit bis zum 31.03.2021 auf sondergenutzten Flächen des öffentlichen Raumes Wärmestrahler oder ähnliche Geräte, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, nach Möglichkeit zuzulassen. Auf ein gesondertes Genehmigungsverfahren hierzu solle in Anbetracht der aktuellen Situation verzichtet werden.
  4. Die Bezirksversammlung ist über die Ergebnisse dieser Bestrebungen zeitnah zu informieren.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Der Senat hat am 6. Oktober 2020 beschlossen, dass die Gebührenbefreiung (Verwaltungs- und Benutzungsgebühr) für Sondernutzungen durch Außengastronomie sowie Aktivitäten des Schaustellergewerbes bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wird (siehe § 2 Absatz 1 Nr. 22 WegeGebO). Dies gilt auch, soweit eine Gebührenfestsetzung schon erfolgt ist.

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Das Bezirksamt setzt die Verlängerung der Genehmigungen der bisherigen Sommerterrassen bis zum 31.03.2021 um.

Die Nutzungszeit ist in den gaststättenrechtlichen Erlaubnissen geregelt und auf Dauer angelegt. Daher wird eine Umsetzung der Nutzungsbegrenzung von 22.00 Uhr anlassbezogen und sukzessive umgesetzt. Zunächst werden folgende Betriebe angeschrieben:

1. Betriebe, die eine neue oder geänderte gaststättenrechtliche Erlaubnis für die Außengastronomie beantragen

2. Betriebe, die noch einen wegerechtlichen Bescheid erhalten, z.B. zur Verlängerung oder Erweiterung der Sondernutzungserlaubnis

3. Einzelfälle, bei denen einschlägige Beschwerden vorgetragen werden

 

Zu 2:

Die Befassung des Cityausschusses ist erfolgt, siehe Drucksache 22-1295.1 und 22-1391.

 

Zu 3:

Das Bezirksamt setzt den Punkt um. Siehe auch Drs. Nr. 22-1350.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.