22-2059.2

Erhebung von gefahrenen Geschwindigkeiten im Bodemannweg

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 07.09.2021 Regionalausschuss Finkenwerder Ö 8.1

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 dem aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2059 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt. Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 06.07.2021 einstimmig bestätigt.

Der Bodemannweg in Finkenwerders Süden verbindet auf ca. 150 Metern den Kirchenaußendeichsweg (Innerorts 50 km/h) im Osten mit dem Süderkirchenweg (30-Zone) im Westen. Dabei ist der Bodemannweg keine Straße, sondern ein Gehweg und entsprechend mit dem Verkehrszeichen 239 gekennzeichnet. Durch ein Zusatzzeichen ist der Fußweg für die Nutzung durch Fahrradfahrer und für die Anlieger auch mit dem motorisierten Kraftverkehr frei gegeben. Der Fahrverkehr hat Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Trotz diesen straßenverkehrsrechtlichen Geboten nutzen eine Vielzahl von Berufspendlern und Anwohnern im Finkenwerder Süden den Fußweg als Abkürzung mit Ihren motorisierten Fahrzeugen. Dabei verkennen annähernd alle, dass die Durchfahrt verboten ist, und halten sich erst recht nicht an die geltende Schrittgeschwindigkeit.

Anwohner berichten, dass Autofahrer (selbst Anwohner des benachbarten Süderdeichs) wenig Einsicht zeigen und Hinweise auf die Schrittgeschwindigkeit zusätzlich mit starkem Beschleunigen und aufheulenden Motor quittieren.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Finkenwerder:

  1. Das zuständige PK47 wird ersucht, mittels des vorhandenen technischen Equipments (Temposys-Gerät) eine Geschwindigkeitserfassung, vergleichbar der im Süderkirchenweg in der zweiten Jahreshälfte 2020, über wenigstens vier Tage vorzunehmen und dem Regionalausschuss nach Abschluss dieser die Ergebnisse und daraus gewonnenen Erkenntnisse vorzustellen.
  1. Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung gebeten.

Zur verkehrlichen Situation in der Straße Bodemannweg im Zusammenhang mit möglichen Geschwindigkeitsverstößen gibt das Polizeikommissariat 47 dem Regionalausschuss Finkenwerder die nachfolgende Auswertung zur Kenntnis:

  1. Verkehrliche Situation

Der Bodemannweg ist zwischen den beiden übergeordneten Straßen Süderkirchenweg und Kirchenaußendeichsweg gelegen. Die Einmündungen sind sichtbar aufgepflastert und die Fahrbahn befestigt. Er ist als befahrbarer Wohnweg gewidmet. Als Sonderform einer Anliegerstraße ist der befahrbare Wohnweg zur Erschließung von EFH-Grundstücken für den Fußgängerverkehr, und beschränkt für Anlieger mit Fahrzeugen (Kraftfahrzeugen), vorgesehen. Fußgänger haben gegenüber dem Fahrverkehr Vorrang. Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Beide Einmündungen sind durch Vz 239 (Fußgänger) und Zusatzzeichen 1020-12 (Fahrräder und Anlieger frei) beschildert.

Eine Verkehrsunfalllage besteht nicht.

  1. Auswertung der Geschwindigkeit mittels Verkehrsstatistikgerät

Im August 2021 wurde durch das PK 47 die Aufstellung eines Verkehrsstatistikgerätes (VSG) im Bodemannweg ggü. 195, Lichtmast 1 veranlasst.

Messungen wurden von Mittwoch, den 11.08.21, 10:00 Uhr bis Mittwoch, den 18.08.21, 13:00 Uhr durchgeführt.

Das Gerät ermittelt verdeckt Fahrzeuggeschwindigkeiten, zählt Fahrzeugklassen und dient ausschließlich dem polizeitaktischem Einsatz ohne die Möglichkeit der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Durch das VSG wurden im obigen Zeitraum (8 Tage) insgesamt 953 Fahrzeuge gemessen.

Im Einzelnen wurden 303 Zweiräder, 485 PKW, 125 Transporter, 33 LKW und 7 Lastzüge registriert. In der Spitze befuhren 169 Fahrzeuge (hiervon 74 Zweiräder) am Tag den Bodemannweg.

Die fahrende Geschwindigkeit lag regelhaft über der zulässigen Schrittgeschwindigkeit. Die Fahrzeuge fuhren überwiegend im Bereich zwischen 11 und 25 Km/h. In der Messung wurde stündlich die Fahrzeugmenge mit der jeweils gemessenen Geschwindigkeit aufgeführt. Dadurch können Hauptverkehrszeiten, Verkehrsdichten und Hauptzeiten der Geschwindigkeitsübertretungen abgelesen werden. Hier konnte festgestellt werden, dass sich die Fahrzeuge im Gros zwischen 11:00 Uhr und 19:00 Uhr durch den Bodemannweg bewegen.

In dieser Zeit beträgt die Fahrzeugmenge 5 bis 17 Fahrzeuge in der Stunde. In anderen Zeiten liegt die Fahrzeugmenge meist deutlich unter 10 Fahrzeugen je Stunde.

Nachts findet so gut wie kein Fahrzeugverkehr statt.

  1. Fazit

Der Bodemannweg gehört als befahrbarer Wohnweg mit direkter Verbindung zwischen dem Kirchenaußendeichsweg und dem Süderkirchenweg zu den Bestandsstraßen. Er wird durch Verkehre jeglicher Art, intensiv auch durch Fahrradfahrer, als Durchgangsweg genutzt. Die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit wird hierbei regelhaft überschritten.

Befahrbare Wohnwege sind bei Neugestaltung als Sackgassen (Stichstraße) oder Ringstraßen anzulegen. Eine Verbindung zweier höherrangiger Straßen zur Vermeidung von Schleichverkehren, wie in diesem Falle ersichtlich, ist unzulässig.

Eine straßenbauliche Veränderung des Bodemannweg würde das PK 47 begrüßen.

Hierzu dürfte eine bauliche Veränderung zu einer Stichstraße, mit Sperrung der Einmündung Kirchenaußendeichsweg, Abhilfe schaffen.

Das PK 47 wird die verkehrliche Situation weiterhin beobachten und die Einhaltung der vorgeschriebenen Beschränkungen, in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden personellen und technischen Ressourcen sowie inhaltlich priorisierten Aufgaben, regelhaft überwachen.

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Lokalisation Beta
Süderkirchenweg Bodemannweg Kirchenaußendeichsweg
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