Verkehrsberuhigung im Bodemannweg - Umsetzung der Empfehlung der unteren Straßenverkehrsbehörde PK47 (Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion)
Auf Antrag des Regionalausschusses Finkenwerder (Drs.-Nr. 22-2059) hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde, das PK 47, in der Zeit vom 11. August 2021 bis 18. August 2021 mittels eines Verkehrsstatistikgeräts die Fahrzeugbewegungen im Bodemannweg erfasst. Dabei wurden insbesondere auch die gefahrenen Geschwindigkeiten erfasst.
In dem Erhebungszeitraum wurden insgesamt 953 Fahrzeuge gemessen. Die gefahrene Geschwindigkeit lag regelhaft, mitunter deutlich, über der zulässigen Schrittgeschwindigkeit. Die Menge der Fahrzeugbewegungen und die gefahrenen Geschwindigkeiten sind insbesondere deswegen bemerkenswert, da es sich bei dem Bodemannweg um einen befahrbaren Wohnweg handelt, der nur von den dort wohnenden Anliegern (vier Einfamilienhäuser) befahren werden darf.
Eine in der Folge an mehreren Tagen erfolgte Ansprache der Fahrzeugführer durch das PK47 mit ausgesprochenen Verwarnungen hat leider keine nachhaltige Besserung bewirkt.
Eine Befragung der Anwohner durch das PK47 hat ergeben, dass keiner der Betroffenen, Einwände gegen die von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagene baulichen Veränderung zur Sperrung der Einmündung in den Kirchenaußendeichsweg erhebt.
Beim Neubau vergleichbarer Straßen sieht die Rechtslage es schon jetzt als unzulässig vor, diese als potenzielle Schleichwege in zwei übergeordnete Straßen münden zu lassen.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Finkenwerder: