22-2765.2

Verkehrsberuhigung im Bodemannweg - Umsetzung der Empfehlung der unteren Straßenverkehrsbehörde PK47

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.05.2022
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2765 mehrheitlich - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - zugestimmt.

 

 

Auf Antrag des Regionalausschusses Finkenwerder (Drs.-Nr. 22-2059) hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde, das PK 47, in der Zeit vom 11. August 2021 bis 18. August 2021 mittels eines Verkehrsstatistikgeräts die Fahrzeugbewegungen im Bodemannweg erfasst. Dabei wurden insbesondere auch die gefahrenen Geschwindigkeiten erfasst.

 

In dem Erhebungszeitraum wurden insgesamt 953 Fahrzeuge gemessen. Die gefahrene Geschwindigkeit lag regelhaft, mitunter deutlich, über der zulässigen Schrittgeschwindigkeit. Die Menge der Fahrzeugbewegungen und die gefahrenen Geschwindigkeiten sind insbesondere deswegen bemerkenswert, da es sich bei dem Bodemannweg um einen befahrbaren Wohnweg handelt, der nur von den dort wohnenden Anliegern (vier Einfamilienhäuser) befahren werden darf.

 

Eine in der Folge an mehreren Tagen erfolgte Ansprache der Fahrzeugführer durch das PK47 mit ausgesprochenen Verwarnungen hat leider keine nachhaltige Besserung bewirkt.

 

Eine Befragung der Anwohner durch das PK47 hat ergeben, dass keiner der Betroffenen, Einwände gegen die von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagene baulichen Veränderung zur Sperrung der Einmündung in den Kirchenaußendeichsweg erhebt.

 

Beim Neubau vergleichbarer Straßen sieht die Rechtslage es schon jetzt als unzulässig vor, diese als potenzielle Schleichwege in zwei übergeordnete Straßen münden zu lassen.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Finkenwerder:

 

  1. Der Bodemannweg soll in der von der Polizei empfohlenen Weise an der Einmündung zum Kirchenaußendeichsweg baulich so verändert werden, dass er durch Kraftfahrzeuge nicht mehr passierbar ist. (Vergleichbar der Einmündung Norderkirchenweg in den Finkenwerder Norderdeich/Nessdeich.)

 

  1. Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung dieses Beschlusses gebeten.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:

 

Der Beschluss zur Absperrung des Bodemannwegs wurde umgesetzt.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.