Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h auf dem Finkenwerder Landscheideweg von Höhe Nordmeerstraße bis Finkenwerder Westerdeich
Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.14
Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 dem Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 23-0820 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.
Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 08.07.2025 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.
Zwischen Aue-Hauptdeich und Nordmeerstraße ist der Finkenwerder Landscheideweg bereits als Tempo-30-Zone gekennzeichnet. Im Bereich ab Höhe Nordmeerstraße bis zum Finkenwerder Westerdeich ist die Geschwindigkeitsbegrenzung derzeit dagegen auf 50 km/h festgesetzt. Die Straße ist in diesem Abschnitt jedoch sehr eng und verfügt nur über einen sehr schmalen Fußweg.
Die enge Straßenführung und die erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h führen auf dieser Strecke gerade für Radfahrer zu einer unangenehmen und potenziell gefährlichen Situation, da Fahrzeuge zwischen ihnen und dem Fußweg hindurchfahren müssen.
Für viele Kinder aus den Bebauungsgebieten Finkenwerder 19 und 20 („Schottenhügel“ und „Tal der Tränen“) stellt dieser Weg zudem die kürzeste Verbindung zur Westerschule dar. Da die Kinder auf dem Fußweg, die Eltern jedoch auf der Straße fahren, ist die Gefahr eines Unfalls erhöht, was dazu führt, dass viele Eltern und Kinder aus Sicherheitsgründen für den Schulweg deutlich längere alternative Routen wählen.
Das PK 47 wird gebeten zu prüfen, ob im genannten Abschnitt des Finkenwerder Landscheidewegs eine Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h eingerichtet werden kann, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, insbesondere der Kinder, zu erhöhen.
Das Polizeikommissariat 47 nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 31.07.2025 wie folgt Stellung:
„Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 47 wird gebeten zu prüfen, ob für die Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Kinder, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h möglich ist.
Der Finkenwerder Landscheideweg ist eine wichtige Ost-West-Verbindung im Süderelberaum. Er ist südlich der Ortsdurchfahrt Finkenwerder gelegen und dient den ortskundigen Fahrzeugführern als zügige Umgehung der Ortsdurchfahrt Finkenwerder. Die Streckenführung ist geradlinig, frei von Sichtbehinderungen und wird als Abkürzungsstrecke durch Mitarbeiter der Fa. Airbus ebenfalls genutzt. Der Finkenwerder Landscheideweg weist eine befestigte Straßendecke auf.
Gemäß § 45 (9) StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse objektiv eine erhebliche Gefahrenlage besteht.
Ausgenommen von diesen besonderen Anforderungen sind gemäß Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) u.a. Strecken, an denen Schulen, Kindertagesstätten, Altenheime o.ä. soziale Einrichtungen gelegen sind.
Dies ist auf dem Streckenabschnitt des Finkenwerder Landscheidewegs zwischen der Ostfrieslandstraße und der Nordmeerstraße gegeben, so dass dort die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h möglich war.
Die genannten Voraussetzungen liegen auf der Strecke zwischen der Nordmeerstraße und dem Finkenwerder Westerdeich nicht vor. Auch die Verkehrsunfalllage kann als unauffällig bezeichnet werden.
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h ist daher nicht möglich.
Hinsichtlich der Nutzung des Gehweges durch Kinder ist zu ergänzen, dass diese bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg benutzen müssen und auch durch eine Aufsichtsperson dort begleitet werden dürfen. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg weiterhin ohne Begleitung nutzen.“
Um Kenntnisnahem wird gebeten.
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