Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h auf dem Finkenwerder Landscheideweg von Höhe Nordmeerstraße bis Finkenwerder Westerdeich
Letzte Beratung: 08.07.2025 Hauptausschuss Ö 6.8
Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 dem Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 23-0820 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.
Zwischen Aue-Hauptdeich und Nordmeerstraße ist der Finkenwerder Landscheideweg bereits als Tempo-30-Zone gekennzeichnet. Im Bereich ab Höhe Nordmeerstraße bis zum Finkenwerder Westerdeich ist die Geschwindigkeitsbegrenzung derzeit dagegen auf 50 km/h festgesetzt. Die Straße ist in diesem Abschnitt jedoch sehr eng und verfügt nur über einen sehr schmalen Fußweg.
Die enge Straßenführung und die erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h führen auf dieser Strecke gerade für Radfahrer zu einer unangenehmen und potenziell gefährlichen Situation, da Fahrzeuge zwischen ihnen und dem Fußweg hindurchfahren müssen.
Für viele Kinder aus den Bebauungsgebieten Finkenwerder 19 und 20 („Schottenhügel“ und „Tal der Tränen“) stellt dieser Weg zudem die kürzeste Verbindung zur Westerschule dar. Da die Kinder auf dem Fußweg, die Eltern jedoch auf der Straße fahren, ist die Gefahr eines Unfalls erhöht, was dazu führt, dass viele Eltern und Kinder aus Sicherheitsgründen für den Schulweg deutlich längere alternative Routen wählen.
Das PK 47 wird gebeten zu prüfen, ob im genannten Abschnitt des Finkenwerder Landscheidewegs eine Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h eingerichtet werden kann, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, insbesondere der Kinder, zu erhöhen.
Der Hauptausschuss wird um Bestätigung des Beschlusses anstelle der Bezirksversammlung gebeten.
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