Straße Hoheneichen: Autogeschwindigkeiten effektiv reduzieren Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.03.2022 (Drs. 21-4754.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt Wandsbek wird in Abstimmung mit dem PK 35 gebeten, bauliche Maßnahmen
zur Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit in der Straße Hoheneichen zu prüfen, und bei
Bedarf die erforderlichen Maßnahmen in das betroffene Arbeitsprogramm aufzunehmen. Dem
Regionalausschuss Alstertal ist das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.
Die Verkehrsdirektion 51 nimmt unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 35 wie folgt Stellung:
1. Ausgangslage
Mit dem o.g. Beschluss werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung angeregt.
2. Bewertung
Die StVB des PK 35 führte in der Straße Hoheneichen zwischen Wellingsbüttler Weg und der Straße Möhlendannen aufgrund von Bürgeranliegen auf ein zu hohes Geschwindigkeitsniveau Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsmessungen durch.
Im Ergebnis wurde ein erhöhtes Geschwindigkeitsniveau festgestellt. Zudem konnte beobachtet werden, dass bestehende verkehrsberuhigende Elemente sowie das Parken von Fahrzeugen nicht im gewünschten Maße zu einer nachhaltigen Verkehrsberuhigung beitragen. Durch das zulässige Parken auf dem Gehweg und durch den Umstand, dass auf der gegenüberliegenden Seite selten geparkt wird, kommt es auf dieser geraden und übersichtlichen Strecke zu Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Die StVB des PK 35 bewertet die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen mit einem erhöhten Geschwindigkeitsniveau als so erheblich, dass weitere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich sind.
3. Fazit
Um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen, hatte sich die StVB des PK 35 am 17.02.2022 an das Bezirksamt Wandsbek mit der Bitte gewandt, die Straße Hoheneichen zwischen dem Wellingsbüttler Weg und der Straße Möhlendannen mit wechselseitigen Parkständen auf der Fahrbahn zu überplanen. Diese Maßnahme wird konstruktiv von der StVB des PK 35 begleitet.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das zuständige Polizeikommissariat hat durch Geschwindigkeitsmessungen bereits den Bedarf an baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung festgestellt. Das Bezirksamt nimmt die bauliche Umsetzung ins Arbeitsprogramm 2022/23 mit auf.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n