22-2059.1

Erhebung von gefahrenen Geschwindigkeiten im Bodemannweg

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.07.2021
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 dem aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2059 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.

 

Der Bodemannweg in Finkenwerders Süden verbindet auf ca. 150 Metern den Kirchenaußendeichsweg (Innerorts 50 km/h) im Osten mit dem Süderkirchenweg (30-Zone) im Westen. Dabei ist der Bodemannweg keine Straße, sondern ein Gehweg und entsprechend mit dem Verkehrszeichen 239 gekennzeichnet. Durch ein Zusatzzeichen ist der Fußweg für die Nutzung durch Fahrradfahrer und für die Anlieger auch mit dem motorisierten Kraftverkehr frei gegeben. Der Fahrverkehr hat Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Trotz diesen straßenverkehrsrechtlichen Geboten nutzen eine Vielzahl von Berufspendlern und Anwohnern im Finkenwerder Süden den Fußweg als Abkürzung mit Ihren motorisierten Fahrzeugen. Dabei verkennen annähernd alle, dass die Durchfahrt verboten ist, und halten sich erst recht nicht an die geltende Schrittgeschwindigkeit.

Anwohner berichten, dass Autofahrer (selbst Anwohner des benachbarten Süderdeichs) wenig Einsicht zeigen und Hinweise auf die Schrittgeschwindigkeit zusätzlich mit starkem Beschleunigen und aufheulenden Motor quittieren.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Finkenwerder:

 

  1. Das zuständige PK47 wird ersucht, mittels des vorhandenen technischen Equipments (Temposys-Gerät) eine Geschwindigkeitserfassung, vergleichbar der im Süderkirchenweg in der zweiten Jahreshälfte 2020, über wenigstens vier Tage vorzunehmen und dem Regionalausschuss nach Abschluss dieser die Ergebnisse und daraus gewonnenen Erkenntnisse vorzustellen.
  2. Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung gebeten.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss wird anstelle der Bezirksversammlung um Bestätigung des Beschlusses gebeten.