Erhebung von gefahrenen Geschwindigkeiten im Bodemannweg, hier: Beschluss des Hauptausschusses gemäß § 15 Abs. 3 BezVG
Letzte Beratung: 16.09.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.18
Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 dem aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2059 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.
Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 06.07.2021 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.
Der Bodemannweg in Finkenwerders Süden verbindet auf ca. 150 Metern den Kirchenaußendeichsweg (Innerorts 50 km/h) im Osten mit dem Süderkirchenweg (30-Zone) im Westen. Dabei ist der Bodemannweg keine Straße, sondern ein Gehweg und entsprechend mit dem Verkehrszeichen 239 gekennzeichnet. Durch ein Zusatzzeichen ist der Fußweg für die Nutzung durch Fahrradfahrer und für die Anlieger auch mit dem motorisierten Kraftverkehr frei gegeben. Der Fahrverkehr hat Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Trotz diesen straßenverkehrsrechtlichen Geboten nutzen eine Vielzahl von Berufspendlern und Anwohnern im Finkenwerder Süden den Fußweg als Abkürzung mit Ihren motorisierten Fahrzeugen. Dabei verkennen annähernd alle, dass die Durchfahrt verboten ist, und halten sich erst recht nicht an die geltende Schrittgeschwindigkeit.
Anwohner berichten, dass Autofahrer (selbst Anwohner des benachbarten Süderdeichs) wenig Einsicht zeigen und Hinweise auf die Schrittgeschwindigkeit zusätzlich mit starkem Beschleunigen und aufheulenden Motor quittieren.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Finkenwerder:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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