21-3335

Riekbornweg in beide Richtungen für den Radverkehr freigeben

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 27.10.2022 Bezirksversammlung Ö 10.6

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

RaLoNiS
(Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Linke und der GRÜNE-Fraktion)

24.10.2022

15.4

21-3318

Der Drucksache wird bei Stimmenthaltung der CDU- und AfD-Fraktion einstimmig zugestimmt. 


Der Riekbornweg war bereits Gegenstand eines Antrags im Regionalausschuss Lokstedt, Schnelsen, Niendorf (RaLoNiS) und in der Bezirksversammlung vom 19.5.2022 (Drs. 21-2957) und fand in beiden Gremien eine klare Mehrheit.

Im Punkt 3 des Petitums wird die Freigabe des Riekbornwegs für den Radverkehr in beide Richtungen und damit auch für den größeren Teil, der als Einbahnstraße ausgewiesen ist, gefordert. Die Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) bestätigte in ihrer Stellungnahme (Drucksache 21-3080) vom 20.6.2022, dass für den Riekbornweg grundsätzlich die Voraussetzungen gemäß der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RA St 06) vorlägen, weil „die Restfahrbahnbreite von 4,50m bei parkenden Kfz“ vorliegt, verwies jedoch auf die letztendliche Zuständigkeit des örtlichen Polizeikommissariats. Das Polizeikommissariat (PK 24) lehnte die Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr in beide Richtungen in ihrer Stellungnahme (Drs. 21-3124) ab, weil „sich im Straßenverlauf zwei nahezu rechtwinklige Kurven“ befänden und, so weiter, „dort die Sichtverhältnisse nicht ausreichend“ seien. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sei „der geringe Umweg“ hinnehmbar.

Dieser Argumentation ist folgendes entgegenzuhalten:

 

a) Radfahrende Personen mit dem Ziel einer Weiterfahrt in südwestlicher Richtung sind mit der Beibehaltung der bisherigen Regelung gezwungen, vom Riekbornweg links in die Oldesloer Straße abzubiegen, sich dort in den Mischverkehr dieser stark frequentierten Straße einzureihen und durch erneutes Linksabbiegen in das andere Ende des Riekbornwegs, sich einem deutlich erhöhten Gefahrenpotential auszusetzen.

b) Die Kurven im Riekbornweg sind vom Gefahrenpotential mit durchschnittlicher Radfahrgefährdung vergleichbar - dies gilt auch für andere Einbahnstraßen mit erlaubtem Radfahr-Gegenverkehr.

c) Auch rechtwinklige Kurven sind – das zeigen zahlreiche Beispiele - so gestaltbar, dass die notwendigen Sichtverhältnisse hergestellt werden können, bzw. dass entgegenkommender KFZ- und Rad-Verkehr so abgebremst wird, dass die Gefahr eines Zusammenpralls minimiert werden kann.

d) Insbesondere die Radweg-Verbindung zum Sportplatz und für Schüler*innen zur Grundschule ist in beide Richtungen freizugeben. Der Umweg über die Einbahnstraße ist nicht unerheblich und auch die Abbiege-Situation am ALDI ist deutlich übersichtlicher als an der Feuerwache, wo es z.B. für unsichere Radfahrende keine Ampel oder andere Querungshilfe gibt.

e) Die Beschwerdelage zur Oldesloer Straße ist sehr hoch. Es finden regelmäßig Kontrollen seitens der Polizei statt, damit Menschen mit dem Fahrrad nicht auf dem schmalen Fußweg fahren. Trotz verhängter Bußgelder fahren Menschen weiterhin aus persönlicher Sicherheit auf dem Fußweg. Aus Gründen der Sicherheit den Radverkehr im Riekbornweg nur in eine Richtung zu erlauben, mit dem Argument, die deutlich unsichere Situation über die Oldesloer Straße zu nutzen, erschließt sich nicht. Es müssten schon erhebliche Sicherheitsbedenken vorgebracht werden, die einer regelhaften Öffnung einer Einbahnstraße für Radfahrende im Gegenverkehr entgegenstehen und diese können nach unserer Einschätzung nicht darin bestehen, auf eine deutlich gefährlichere, mit zwei herausfordernden Linksabbiege-Situationen auf einer stark befahrenen Straße und daher nicht akzeptierte Strecke zu verweisen. Letzteres betrifft insbesondere Radfahrende, die bei ALDI einkaufen und dann im Wohnquartier Riekbornweg und daran südlich anschließend über den Riekbornweg zurückfahren wollen und eben nicht den gefährlichen und langen Umweg über die Oldesloer-Straße nehmen wollen.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

RaLoNiS
(Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Linke und der GRÜNE-Fraktion)

24.10.2022

15.4

21-3318

Der Drucksache wird bei Stimmenthaltung der CDU- und AfD-Fraktion einstimmig zugestimmt. 


Der Riekbornweg war bereits Gegenstand eines Antrags im Regionalausschuss Lokstedt, Schnelsen, Niendorf (RaLoNiS) und in der Bezirksversammlung vom 19.5.2022 (Drs. 21-2957) und fand in beiden Gremien eine klare Mehrheit.

Im Punkt 3 des s wird die Freigabe des Riekbornwegs für den Radverkehr in beide Richtungen und damit auch für den größeren Teil, der als Einbahnstraße ausgewiesen ist, gefordert. Die Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) bestätigte in ihrer Stellungnahme (Drucksache 21-3080) vom 20.6.2022, dass für den Riekbornweg grundsätzlich die Voraussetzungen gemäß der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RA St 06) vorlägen, weil „die Restfahrbahnbreite von 4,50m bei parkenden Kfz“ vorliegt, verwies jedoch auf die letztendliche Zuständigkeit des örtlichen Polizeikommissariats. Das Polizeikommissariat (PK 24) lehnte die Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr in beide Richtungen in ihrer Stellungnahme (Drs. 21-3124) ab, weil „sich im Straßenverlauf zwei nahezu rechtwinklige Kurven“ befänden und, so weiter, „dort die Sichtverhältnisse nicht ausreichend“ seien. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sei „der geringe Umweg“ hinnehmbar.

Dieser Argumentation ist folgendes entgegenzuhalten:

 

a) Radfahrende Personen mit dem Ziel einer Weiterfahrt in südwestlicher Richtung sind mit der Beibehaltung der bisherigen Regelung gezwungen, vom Riekbornweg links in die Oldesloer Straße abzubiegen, sich dort in den Mischverkehr dieser stark frequentierten Straße einzureihen und durch erneutes Linksabbiegen in das andere Ende des Riekbornwegs, sich einem deutlich erhöhten Gefahrenpotential auszusetzen.

b) Die Kurven im Riekbornweg sind vom Gefahrenpotential mit durchschnittlicher Radfahrgefährdung vergleichbar - dies gilt auch für andere Einbahnstraßen mit erlaubtem Radfahr-Gegenverkehr.

c) Auch rechtwinklige Kurven sind – das zeigen zahlreiche Beispiele - so gestaltbar, dass die notwendigen Sichtverhältnisse hergestellt werden können, bzw. dass entgegenkommender KFZ- und Rad-Verkehr so abgebremst wird, dass die Gefahr eines Zusammenpralls minimiert werden kann.

d) Insbesondere die Radweg-Verbindung zum Sportplatz und für Schüler*innen zur Grundschule ist in beide Richtungen freizugeben. Der Umweg über die Einbahnstraße ist nicht unerheblich und auch die Abbiege-Situation am ALDI ist deutlich übersichtlicher als an der Feuerwache, wo es z.B. für unsichere Radfahrende keine Ampel oder andere Querungshilfe gibt.

e) Die Beschwerdelage zur Oldesloer Straße ist sehr hoch. Es finden regelmäßig Kontrollen seitens der Polizei statt, damit Menschen mit dem Fahrrad nicht auf dem schmalen Fußweg fahren. Trotz verhängter Bußgelder fahren Menschen weiterhin aus persönlicher Sicherheit auf dem Fußweg. Aus Gründen der Sicherheit den Radverkehr im Riekbornweg nur in eine Richtung zu erlauben, mit dem Argument, die deutlich unsichere Situation über die Oldesloer Straße zu nutzen, erschließt sich nicht. Es müssten schon erhebliche Sicherheitsbedenken vorgebracht werden, die einer regelhaften Öffnung einer Einbahnstraße für Radfahrende im Gegenverkehr entgegenstehen und diese können nach unserer Einschätzung nicht darin bestehen, auf eine deutlich gefährlichere, mit zwei herausfordernden Linksabbiege-Situationen auf einer stark befahrenen Straße und daher nicht akzeptierte Strecke zu verweisen. Letzteres betrifft insbesondere Radfahrende, die bei ALDI einkaufen und dann im Wohnquartier Riekbornweg und daran südlich anschließend über den Riekbornweg zurückfahren wollen und eben nicht den gefährlichen und langen Umweg über die Oldesloer-Straße nehmen wollen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.10.2022
Ö 10.6
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keine  

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