23-0238

Aufteilung der Rahmenzuweisungen für das Haushaltsjahr 2025/2026 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.11.2024
Ö 7.1
Sachverhalt

 

In den Einzelplänen der Fachbehörden werden gemäß § 37 BezVG Rahmenzuweisungen (RZ) für die vom Senat bestimmten Bezirksaufgaben mit Gestaltungsspielraum veranschlagt. Bei diesen Aufgaben können die Bezirksämter den Mitteleinsatz überwiegend selbst bestimmen.

Die von den Fachbehörden vorgesehenen Gesamtvolumina für eine RZ werden nach Schlüsseln auf die Bezirksämter verteilt. Die Bezirksamtsleitung und Bezirksversammlung wurden im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsverfahrens im November/Dezember 2023 zu den einzelnen Schlüsseln angehört. Die Verteilung wurde vom Senat im Rahmen der Drucksache zum Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 in seinen Haushaltsberatungen im Juni 2024 beschlossen. Eine gesonderte Schlüsseldrucksache gibt es nicht mehr.

 

Über die Verwendung der RZ entscheidet entsprechend § 41 Abs. 2 BezVG die Bezirksversammlung (Feinspezifikation). Die Vorschläge des Bezirksamtes zur Aufteilung der RZ sind als Anlagen beigefügt. Sie basieren auf dem bisherigen Planungsstand zum Haushaltsvoranschlag 2025/2026 und den Ergebnissen des Haushaltsjahres 2023.

 

Über eventuelle Änderungen der Ansätze bei den RZ durch den Beschluss der Bürgerschaft zum Haushaltsplan 2025/2026 wird das Bezirksamt die Bezirksversammlung unterrichten.

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

Anhänge