Haushalt 2021/2022 Spezifikation der Rahmenzuweisungen
Bisherige Beratungsfolge |
am |
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Drucksache |
Ergebnis |
AM |
02.12.2020 |
7 |
Empfehlung bei einer Enthaltung (DIE LINKE) beschlossen |
Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses, der voraussichtlich erst im nächsten Jahr erfolgen wird, hat der Senat während der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplanentwurf 2021/2022 über die Schlüsselentwicklung für Rahmenzuweisungen (RZ) entschieden.
Das heißt, die von den Fachbehörden für die jeweilige RZ vorgesehenen Gesamtvolumina sind vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haus-halts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Bezirksversammlungen (BV) haben die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfal-lenden Volumens der RZ gemäß § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) spätestens bis zum 17. Dezember 2020 vorzunehmen.
Um die BV bis zum 17.12.2020 zu erreichen ist ein Beschluss des Ausschusses für Mobilität (AM) entsprechend des vom Hauptausschuss vorgesehenen Terminplans spätestens bis zum 3. Dezember 2020 zu erwirken.
Die Bezirksversammlung stimmt dem Vorschlag zu der Feinspezifikation der Rahmenzuweisun-gen, wie in der Anlage aufgeführt, zu.