Haushalt 2021/2022 Spezifikation der Rahmenzuweisungen
Letzte Beratung: 17.11.2020 Stadtplanung Ö 6
Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses, der voraussichtlich erst im nächsten Jahr erfolgen wird, hat der Senat während der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplanentwurf 2021/2022 über die Schlüsselentwicklung für Rahmenzuweisungen (RZ) entschieden.
Das heißt, die von den Fachbehörden für die jeweilige RZ vorgesehenen Gesamtvolumina sind vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Bezirksversammlungen (BV) haben die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der RZ gemäß § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) spätestens bis zum 17. Dezember 2020 vorzunehmen.
Um die BV bis zum 17.12.2020 zu erreichen ist ein Beschluss des Stadtplanungsausschusses (Stapla) entsprechend des vom Hauptausschuss vorgesehenen Terminplans spätestens bis zum 1. Dezember 2020 zu erwirken.
Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, dem Vorschlag zu der Feinspezifikation der Rahmenzuweisungen, wie in der Anlage aufgeführt, zuzustimmen.
• Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022 Rahmenzuweisung Stadtplanung
• Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022 Erläuterungen Rahmenzuweisung Stadtplanung
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