Protokoll
Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 17.11.2020

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Schmidt eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung zu Protokollzwecken aufgezeichnet werde. Weiterhin bittet er um die Einhaltung der nötigen Hygienemaßnahmen, wie das Tragen des Mund- und Nasenschutzes während der Sitzung und der entsprechenden Abstandsregeln. Zusätzlich werde er die Sitzung alle 45 Minuten für eine 10minütige Lüftungspause unterbrechen.

Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder und Herr Schmidt stellt die Stimmberechtigungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Weiterhin erkundigt er sich, ob ein Ausschussmitglied sich zu einem Tagesordnungspunkt für befangen erkläre. Dies wird verneint.

Herr Schmidt macht darauf aufmerksam, dass die Öffentlichkeit noch nicht wieder ohne Einschränkungen zu den Sitzungen zugelassen sei. Allerdings könnten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger, sofern ein berechtigtes Interesse bestehe, zu einzelnen Tagesordnungspunkten beim Vorsitzenden für die Sitzung anmelden. Zur heutigen Sitzung hätten ihm mehrere Anfragen zu TOP 3 vorgelegen, die er mit einer Ausnahme (aus Kapazitätsgründen) zugelassen habe. Weiterhin habe es eine Anmeldung zu TOP 4 gegeben, die er zugelassen habe. Ebenfalls zu Gast sei ein Vertreter der Presse vom Eppendorfer Wochenblatt. Herr Schmidt erkundigt sich, ob es Einwände dagegen gebe, dass die zugelassenen Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen direkt zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten stellen würden.

Hiergegen gibt es keine Einwände des Ausschusses.

Herr Schmidt weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sich die Fragestellungen lediglich an die Politik und nicht an die Verwaltung richten könnten.

Herr Schmidt schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 3 und 4 in der Reihenfolge zu tauschen, damit der Bürger zu TOP 4 nicht so lange warten müsse, da TOP 3 absehbar länger dauern werde. Auch hiergegen gibt es keine Einwände.

(Anmerkung zu Protokoll: Aus technischen Gründen ist in diesem Fall nur eine Protokollierung in der ursprünglichen Reihenfolge möglich.)

 

Ö 2

Bürgerfragestunde

Herr Schmidt berichtet, dass er von einer Bürgerin, die aus gesundheitlichen Gründen heute nicht an der Sitzung (insbesondere zum Tagesordnungspunkt 3) teilnehmen könne, schriftlich einige Fragen erhalten habe. Herr Schmidt verliest die Fragen:

1.) Können die Sitzungen des Stadtplanungsausschusses zukünftig digital übertragen werden?

2.) Kann auch die zugehörige Bürgerfragestunde online abgehalten werden?

3.) Wie kann in Zeiten der Pandemie gewährleistet werden, dass die Bürger gehört und zeitnah informiert werden, ohne dass sie monatelang auf die Veröffentlichung der Protokolle der Ausschusssitzungen warten müssen?

Herr Schwanke erläutert, dass die Durchführung von Online-Sitzungen nach dem Bezirksverwaltungsgesetz strikten Vorgaben unterliege, die derzeit noch nicht gegeben seien. Daher könne man dieses Format derzeit nicht anbieten. Sofern die Pandemiesituation weiterhin fortdauere, könne er sich vorstellen, zusätzlich zu den Sitzungen eine Bürgerfragestunde der Bezirksversammlung einzurichten, um den Bürgerinnen und Bürgern mit diesem zusätzlichen Format online die Möglichkeit zu eröffnen, Fragen an die Bezirkspolitik zu stellen.

Herr Kuhnlt die Frage nach der Durchführung von weiteren Online-Sitzungen in der derzeitigen Situation für durchaus angemessen. Allerdings habe man im vorigen Hauptausschuss Informationen zu den Kosten erhalten, die ziemlich hoch seien. Insofern halte er die Umsetzung solcher Pne für utopisch, auch wenn das sicherlich unbefriedigend sei. Auch eine Online-Bürgerfragestunde sei schwer vorstellbar, trotzdem werde man in diese Richtung innerhalb der Fraktionen weitere Möglichkeiten prüfen. Darüber hinaus könne man die Bürgerinnen und Bürger nur ermutigen, den Fraktionen schriftlich ihre Fragen zu übermitteln und man werde dann darauf reagieren.

Herr Gottlieblt es ebenfalls für schwierig, alle Sitzungen zu streamen. Er betont, dass die Fraktionen aber für Fragen jederzeit zur Vergung stünden.

 

 

Ö 3 - 21-1419

Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 67 (Rimbertweg) Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs und Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs

ste: Zwei angemeldete Anwohnerinnen und Anwohner

 

Herr Stephan stellt fest, dass dieser Bebauungsplan-Entwurf eine bewegte Geschichte habe und es ein sehr weiter Weg bis zu dieser öffentlichen Auslegung gewesen sei. Er wolle heute die Auswertung der öffentlichen Auslegung vornehmen und gleichzeitig um Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung bitten. Er betont, dass man den Bebauungsplan-Entwurf nach wie vor für fachlich richtig halte. Der Ausschuss habe die Zustimmung zur öffentlichen Auslegung am 30.04.2019 erteilt. Dem vorausgegangen sei ein halbjähriger Prozess mit einem Beschluss des Ausschusses, Lokstedt smarter, grüner und lebenswerter zu gestalten. Weiterhin habe es verschiedene Fragestellungen der Anwohnerinnen und Anwohner gegeben, die das Fachamt größtenteils (über verschiedenen Wege) erreicht hätten. Auch diese Fragen habe man versucht, zur öffentlichen Auslegung zu klären.

 

Herr Stephan verweist im Anschluss auf die Gesamtschau Lokstedt sowie die Bürgerbeteiligung zum Thema Lokstedt 2020 mit den umfangreichen Ergebnissen, die er kurz stichwortartig noch einmal ins Gedächtnis ruft.

 

Weiterhin geht er anhand eines Luftbildes kurz auf die Lage des Plangebietes ein und stellt die heutige Situation vor Ort vor. Ebenfalls fasst er die Ziele der Planung für den vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf zusammen und betont, dass dieser seit 2015 bereits 19 Mal Thema im Stadtplanungsausschuss gewesen sei.  Hinzu kämen noch diverse andere Veranstaltungen, wie beispielsweise die Informationsveranstaltungen der Genossenschaften oder aber im Oktober 2017 die Gesamtbetrachtung Lokstedt und Lokstedt 2020 mit den verschiedenen Beteiligungsformaten, die sich alle im Kern auch mit dem Bebauungsplan-Entwurf auseinandergesetzt hätten.

 

Herr Stephan macht darauf aufmerksam, dass man dem Stadtplanungsausschuss bereits am 23. Juni 2020 über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und die Planungen zur erneuten öffentlichen Auslegung berichtet habe. Damals sei jedoch aufgrund der Corona-Situation keine Öffentlichkeit zugelassen, weshalb man sich für einen erneuten, ergänzenden Bericht zur heutigen Sitzung entschieden habe. Im Juni seien weiterhin Fragen der Anwohnerinnen und Anwohner eingegangen, die jedoch die Verwaltung nicht erreicht hätten, jedoch der Politik vorlägen.

 

Herr Stephan stellt nachfolgend die Themen und Inhalte der zur öffentlichen Auslegung eingegangenen 54 Stellungnahmen vor. Alle Stellungnahmen seien bewertet und abgewogen worden und es habe einige Veränderungen im Bebauungsplan-Entwurf, im Kern eine Anpassung der Dichte, gegeben. Dies sei auch der Grund, weshalb man nun in die erneute öffentliche Auslegung gehen wolle. Er betont, dass man unter anderem auch aufgrund des Beschlusses der Bezirksversammlung, Lokstedt smarter, grüner und lebenswerter zu gestalten, die Punkthäuser am Lohkoppelweg noch einmal überprüft und diese wunschgemäß aus den Planungen herausgenommen habe. Allerdings nicht durch eine Kompensation an anderer Stelle, sondern indem man sie ersatzlos gestrichen habe.

 

Herr Stephan stellt im weiteren Verlauf die vorgenommenen Veränderungen im Funktionsplan sowie im Bebauungsplan-Entwurf dar und erläutert diese ausführlich. Er geht dabei insbesondere auf das Thema der Anpassung der bestehenden Hochhäuser der Lehrer- und Buchdruckergenossenschaft ein.

Zu guter Letzt erläutert Herr Stephan die Änderungen in der Ausweisung der öffentlichen Parkanlage, die aufgrund von Feuerwehrzufahrten sowie unterirdischen Leitungen nicht als solche ausgewiesen werden könne. Man habe sich daher entschieden, planungsrechtlich auf die Anforderungen zu reagieren und an dieser Stelle eine Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung aufzunehmen. Hiermit könne man die Feuerwehrzufahrten und die Leitungen gewährleisten, zusätzlich aber eine fuß- und radfahrerfreundliche Verbindung schaffen, die angemessen gestaltet werden könne. Es wurde sich bewusst dafür entschieden, auch für diesen Bereich eine in die Zukunft gerichtete Ausweisung zu treffen und den Bereich nicht aus den Planungen herauszunehmen und ungeregelt zu belassen.

Herr Stephan weist darauf hin, dass durch die dargestellten Änderungen eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich sei, die man im Dezember 2020 für die Dauer von 2 Wochen durchführen wolle. Stellungnahmen seien nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplan-Entwurfs möglich. Hierfür bitte er den Ausschuss um Zustimmung.

Herr Heymann erkundigt sich, ob die Vermutung der Anwohnerinnen und Anwohner richtig sei, dass man die Hochhäuser im Bestand halten wolle.

Herr Stephan antwortet, dass durchaus der Fall eintreten könne, dass die Hochhäuser noch nicht abgerissen seien, aber ein Neubau schon realisiert werde, so dass man dort eine temporäre Überschreitung der Dichtewerte habe. Dies halte man für städtebaulich durchaus gerechtfertigt. Langfristig halte man die Hochhäuser an der Stelle für städtebaulich falsch.

Herr Gottlieb erklärt, dass es sich bei diesem Bebauungsplan um ein sehr umfangreiches Verfahren handele, welches man noch einmal ausführlich innerhalb der Fraktion beraten wolle. Er bittet daher um Vertagung.

Herr Mir Agha stellt fest, dass er sich nicht an einen Bebauungsplan-Entwurf in den vergangenen Jahren erinnern könne, der umstrittener gewesen sei. Er halte es somit zunächst einmal für einen Erfolg, dass man im Laufe des Verfahrens erreicht habe, die Planungen für die Punkthäuser einzustellen, insbesondere, da hiervon viel Baumbestand betroffen gewesen sei. Man dürfe sich jedoch nichts vormachen, auch bei den nun geplanten Maßnahmen, insbesondere im südlichen Bereich, seien viele Bäume betroffen. Allerdings stehe dem gegenüber ein Bauvorhaben mehrerer Genossenschaften, welches in jedem Fall unterstützenswert sei, sofern man den Wohnungsbau fördern wolle. Letztendlich habe er jedoch ähnliche Zweifel wie Herr Heymann, weshalb er eine eingehendere Beratung innerhalb der Fraktion wünschenswert fände. Daher schließe er sich dem Antrag auf Vertagung an.

Frau Zimmermann erkundigt sich, ob sie es richtig verstanden habe, dass man zukünftig auf öffentliche Stellplätze komplett verzichten wolle?

Herr Stephan verneint dieses. Es sei nicht vorgesehen auf öffentliche Stellplätze komplett zu verzichten.

Herr Heymann bittet darum, den Ausschussmitgliedern das Verschattungsgutachten zur Verfügung zu stellen. Weiterhin kommt er auf die Kritik der Anwohnerinnen und Anwohner zu sprechen, dass man die Gehwege um 1 Meter verbreitern wolle. Es werde befürchtet, dass hierdurch indirekt neue Parkmöglichkeiten geschaffen würden, zulasten der Privatsphäre in den 9 Meter entfernten Erdgeschosswohnungen. Er regt an, eine Beparkung des Gehweges baulich durch zum Beispiel erhöhte Kantsteine zu verhindern. Ebenfalls könne man die Genossenschaften dazu ermutigen, die Vorgartengestaltung durch Bepflanzungen besser vom Straßenraum abzugrenzen und damit einen entsprechenden Sichtschutz zu ermöglichen.

Herr Stephanhrt aus, dass man die Gehwegverbreiterung in einem Bereich plane, in dem es zurzeit nicht möglich sei, mit zwei Kinderwagen aneinander vorbeizukommen. Das habe zur Folge, dass ohnehin auch jetzt schon auf die Vorgärten ausgewichen werde. Um dieses zukünftig zu verhindern, habe man hier eine entsprechende Verbreiterung geplant. Man könne diese Maßnahme allerdings zeitlich flexibel anpassen und zunächst abwarten, wie die Genossenschaft sich gemeinsam mit ihren Mitgliedern die Freiraumplanung vorstelle. Im Übrigennne man, wie in anderen Bereichen auch, das Beparken des Gehweges durch entsprechende Maßnahmen verhindern. Herr Stephan macht weiterhin darauf aufmerksam, dass man in diesem Verfahren eine Verschattungsstudie aufgrund der städtebaulichen Parameter nicht für erforderlich gehalten habe. Die Abstände zwischen den Gebäuden seien sehr groß und verglichen mit anderen Gebieten habe man hier eine weniger dichte und hohe Bebauung.

Herr Wiegmann kommt noch einmal auf die Dichtewerte zu sprechen. Einerseits werde seitens der Verwaltung angegeben, man halte die Dichtewerte gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein, andererseits stehe die Aussage der Anwohnerinnen und Anwohner im Raum, dass die Dichte um 30 Prozent überschritten werde. Er bittet um Erläuterung dieses Widerspruchs.

Herr Stephanhrt aus, dass die Diskrepanz dadurch entstehe, dass man einerseits die Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 habe, die dem Richtwert der BauNVO für allgemeine Wohngebiete entspreche, andererseits aber die Situation im Bereich der Hochhäuser gegeben sei, dass diese, solange sie noch nicht abgerissen seien, eine höhere Baumasse ergäben, als es der Plan vorsehe. Die Überschreitung liege in dem Moment vor, in dem die Neubauten entstünden, die Hochhäuser aber noch nicht abgerissen seien. Dadurch könne eine temporäre Überschreitung der Dichte entstehen.

Herr Bohny stellt fest, dass er bereits bei einigen Plänen einen Widerspruch in den Aussagen festgestellt habe. Man wolle zum einen keine Hochhäuser haben, zum anderen aber auch keinen Flächenfraß. Das passe nicht zusammen. Zu den vorliegenden Planungen gebe es einerseits mit den Hochhäusern eine bestehende, hohe Bausubstanz, die auch gesellschaftlich akzeptiert sei. Andererseits wähle man nun einen Weg mit neuen, niedrigeren Gebäuden, die dafür aber weiter in der Fläche ausgedehnt seien. Das sei für ihn nicht nachvollziehbar. Weiterhin erkundigt er sich, ob es für die Fraktionen möglich sei, Einsicht in die städtebaulichen Verträge zu diesem Verfahren zu bekommen.

Herr Stephanhrt aus, dass es üblich sei, den Fraktionssprechern vor Vertragsschluss den städtebaulichen Vertrag vorzustellen, auch wenn sich die Inhalte im Bebauungsplan wiederfänden. Bislang sei das in diesem Fall noch nicht geschehen, da es lange Verhandlungen mit den Genossenschaften gegeben habe um die konkreten Vertragsinhalte. Mittlerweile gebe es aber Ergebnisse, die man demnächst auch den Fraktionssprechern vorstellen wolle. Herr Stephan weist darauf hin, dass es generell so festgelegt sei, dass vor Feststellung des Bebauungsplanes und vor der Vorweggenehmigungsreife der Vertrag ins Transparenzportal gestellt werden müsse. Dem voraus gingen die Gespräche mit den Fraktionssprechern.

Zu dem Punkt Flächenfraß contra Hochhausbau gibt Herr Stephan zu bedenken, dass es für die bauliche Ergänzung der zur Verfügung stehenden Flächen einen städtebaulichen Wettbewerb gegeben habe, an dem unter anderem auch Vertreter der Politik und der Anwohnerinnen und Anwohner teilgenommen hätten. Man habe eine Lösungr diesen Ort gefunden, die sicherlich nicht für alle Beteiligten zu 100 Prozent zufriedenstellend, aber durchaus städtebaulich vertretbar und im Rahmen der Richtwerte der BauNVO sei.

Herr Schwanke schließt sich dem Antrag auf Vertagung ebenfalls an. Zudem halte er den Planungsansatz der temporären Dichteüberschreitung für gewagt. Er erkundigt sich, wie lange diese andauern solle und ob sie anhand der neueren Rechtsprechung, beispielsweise zu Stellingen 62, geprüft worden sei. Darüber hinaus geht er auf die Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner ein, dass das Gebiet durch die starke Verdichtung überlastet werde und Lebensqualität verloren gehe. Es stelle sich die Frage, ob die Ausweisung zum Allgemeinen Wohngebiet ausreichend sei, um die Versorgung sicherzustellen oder ob es ergänzend sinnvoll sein könne, eine explizite Versorgungsfläche auszuweisen.

Herr Stephan macht darauf aufmerksam, dass es in Lokstedt grundsätzlich keine Versorgungslücke mit Einzelhändlern gebe. Das Thema sei im Übrigen schon vor Jahren im Zuge der Neubaumaßnahmen in der Max-Tau-Straße geprüft worden und man habe festgestellt, dass dort kein marktgängiger Lebensmitteleinzelhändler tragfähig sei, da der nötige Umsatz pro Quadratmeter Verkaufsfläche nicht gegeben sei. Zudem müsse man ebenfalls bedenken, dass ein Einzelhandelsmarkt in einem Wohngebiet deutlich mehr Verkehr auch von außen bedeute. Für die Versorgung mit der erforderlichen Kita benötige man keine weitere Ausweisung, da diese im allgemeinen Wohngebiet zulässig sei.

Herr Mir Agha kommt auf die angegebene GFZ von 1,2 zu sprechen, die sich nach seinem Verständnis auf eine Bebauung ohne die Hochhäuser beziehe. Er erkundigt sich, wie hoch der Wert während der Überschreitungsphase sei.

Herr Stephan sagt eine Antwort zu Protokoll zu.

Anmerkung zu Protokoll: Es handelt sich um eine GFZ von 1,55.

Herr Schmidt bittet nun die Gäste, die sich zu diesem Tagesordnungspunkt angemeldet hätten, um ihre Wortbeiträge beziehungsweise Fragen an die Politik.

Zunächst meldet sich ein direkter Anwohner zu Wort und betont, dass man grundsätzlich nicht gegen eine Nachverdichtung des Quartiers sei. Allerdings müsse diese in einem gewissen Rahmen stattfinden, der dem Gebiet gerecht werde. Folgende Fragen (die die Mitglieder auch schriftlich erhalten hätten) richtet er an den Stadtplanungsausschuss:

  1. Wie stehen Sie als Mitglieder des Stadtplanungsausschusses dazu, dass im WA3 auf den Flächen der Lehrerbau- und Buchdrucker-Genossenschaften am Rimbertweg die beiden 9-geschossigen Hochhäuser plötzlich entgegen der Ausschreibung des Wettbewerbes (fiktiv) abgerissen und durch zwei niedrigere Gebäudetypen des Wettbewerbsergebnisses ersetzt werden sollen, um die GFZ rechnerisch herabzusetzen?
  1. Wie stehen Sie als Mitglieder des Stadtplanungsausschusses dazu, dass gleichzeitig, die beiden Hochhäuser der Lehrerbau- und Buchdrucker-Genossenschaften unter Bestandsschutz gestellt werden? Wie lange besteht der Bestandsschutz?
  1. Bitte könnten Sie uns als Anwohnern erläutern, ob für Sie diese Form der GFZ Berechnung nachvollziehbar und hier gerechtfertigt ist? Wenn ja, warum?
  1. Wie stehen Sie als Mitglieder des Stadtplanungsausschusses dazu, dass durch den Bestandsschutz der beiden Hochhäuser die GFZ im WA3 weiterhin um 30 Prozent überschritten wird?
  1. Wie stehen Sie als Mitglieder des Stadtplanungsausschusses dazu, dass es sich bei der Reduktion der Geschosse im überarbeiteten Bebauungsplan Lokstedt 67 im WA 3 lediglich um den (fiktiven) Abriss der Hochhäuser handelt und im WA2 um die Reduktion eines einzigen Geschosses handelt bei einem Bauteil der im vorletzten Jahr komplett renovierten Gebäude im Lohkoppelweg 25-29?

Herr Gottlieb antwortet, dass die Frage, wie mit den bestehenden Hochhäusern umzugehen sei, sicherlich noch innerhalb der Fraktionen besprochen und diskutiert werden müsse.

Herr Kuhn stellt fest, dass die Fragen der Anwohnerinnen und Anwohner immer ein guter Hinweis darauf seien, diese Themen noch einmal innerhalb der Fraktionen zu überprüfen. Trotzdem sei man der festen Überzeugung, dass man für diesen Plan zu einer guten Lösung kommen könne, im Interesse aller Beteiligten. Allerdings gelte es, den damals einstimmig gefassten Beschluss der Bezirksversammlung auf seine Umsetzbarkeit zu überprüfen, um gegebenenfalls zu einem Kompromiss zu gelangen. Die Fragen der Anwohnerinnen und Anwohner seien auf jeden Fall berechtigt und man werde intern darüber beraten.

Herr Wiegmannlt die Berechnung der GFZ, unter der Annahme, dass die beiden Hochhäuser irgendwann wegfielen, für sehr gewagt. Es sei zu erwarten, dass die Hochhäuser noch mehrere Jahrzehnte dort stünden, insofern erscheine ihm die Kritik der Anwohnerinnen und Anwohner durchaus berechtigt, da faktisch eine massive Überschreitung der GFZ für die nächsten Jahrzehnte zu erwarten sei.

Herr Stephan kann die vorgebrachten Bedenken durchaus nachvollziehen. Allerdings bittet er in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung und die Geschossigkeit zu beachten, dass diese Punkte erst recht gegen den Erhalt der 9-geschossigen Hochhäuser sprächen. Außerdem halte man die Hochhäuser an dieser Stelle städtebaulich für falsch, daher wolle man sie auch planungsrechtlich nicht sichern. Zu der Frage, ob die GFZ von 1,2 richtig sei: Man könnte dort auch eine GFZ festsetzen, die die Hochhäuser im Bestand abbilde und die Neubauten ermögliche. Man würde dann eine GFZ von 1,5 festsetzen und diese entsprechend begründen. Man halte dies aber für den falschen Weg, dort auf Dauer eine GFZ von 1,5 zu sichern, die dann aber wiederum höher sei als der angestrebte Zustand ohne die Hochhäuser. Der Bauherr hätte dann sechs Gebäude und eine GFZ, die höher wäre als die sechs Gebäude. Herr Stephan betont, dass es wie ein Konstrukt aussehe, letztendlich aber ehrlicher sei, mit dieser Zielbild-GFZ zu rechnen. Man müsse nun mit dieser Variante in die erneute öffentliche Auslegung gehen und schauen, ob dieser Vorschlag tragfähig sei.

Herr Schmidt unterbricht die Sitzung um 19.45 Uhr für eine 10-minütige Lüftungspause.

Herr Schmidt beendet die Lüftungspause um 19.55 Uhr und erteilt der angemeldeten Anwohnerin das Wort.

Die Anwohnerin aus dem Ansgarweg stellt sich vor und weist darauf hin, dass sie diesen Prozess schon seit vielen Jahren begleite und auch heute stellvertretend für viele Mieterinnen und Mieter, die nicht an der Sitzung teilnehmen könnten, spreche. Sie richtet folgende weitere Fragen an den Ausschuss:

  1. Wie stehen Sie als Mitglieder des Stadtplanungsausschusses zur geplanten neuen Zweckbestimmung/Umwidmung des östlichen Lohkoppelwegs (Sackgasse) als „Geh- und Radweg“ im überarbeiteten Bebauungsplan Lokstedt 67, wo es Ihnen vorher so wichtig war, die Grünverbindung zwischen dem Park am Lohkoppelweg zu den westlich angrenzenden Kleingartenanlagen zu stärken? Faktisch fällt die Neubegrünung hiermit weg.
  1. Wie stehen Sie als Mitglieder des Stadtplanungsausschusses dazu, dass eine neue Stichstraße/Privatweg vom Rimbertweg zu den Stellplätzen der Kaifu am Lohkoppelweg gebaut wird, obwohl dieser Stellplatz derzeit gut vom Lohkoppelweg erschlossen ist und weitere an der Straße befindlichen Parkplätze wegfallen würden? Sehen Sie dieses als sinnvoll an? Wie soll der Privatweg gebaut werden, wenn im Bebauungsplan die auf der Fläche bestehenden Bäume als erhaltungswürdig gekennzeichnet sind und der bestehende Gehweg laut Stellungnahme der Behörde unverändert erhalten bleiben soll?
  1. Sehen Sie als Mitglieder des Stadtplanungsausschusses mit dem überarbeiteten Bebauungsplan Lokstedt 67 gewährleistet, dass das damit einhergehende erhöhte Verkehrsaufkommen und die Parksituation rund um den Ansgarweg, Rimbertweg und Lohkoppelweg entlastet wird?
  1. Wie stehen Sie als Mitglieder des Stadtplanungsausschusses dazu, dass der Bebauungsplan Lokstedt 67 sich seit der letzten Auslegung in der Größe, Anzahl und Geschossigkeit der anstehenden neuen Bebauung nicht unterscheidet?
  1. Wo sehen Sie als Mitglieder des Stadtplanungsausschusses in dem überarbeiteten Bebauungsplan Lokstedt 67 bei den ausgewiesenen Neubauten die Einwände der Anwohner im Planungsprozess berücksichtigt beziehungsweise umgesetzt?
  1. Wie stehen Sie als Mitglieder des Stadtplanungsausschusses dazu, dass in Zeiten von Covid-19 und den daraus folgenden Einschränkungen und möglichem Lockdown, der Auslegungszeitraum für den überarbeiteten Bebauungsplan nun auf zwei Wochen verkürzt werden soll? Wollen Sie dieser Maßnahme tatsächlich zustimmen?

Über diese Fragen hinausgehend weist die Anwohnerin darauf hin, dass man seit Anbeginn der Planungen kooperativ am Prozess teilnehme, aber bislang keine Einwände, Bedenken oder Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner in irgendeiner Form im Bebauungsplan umgesetzt worden seien. So wichtig man eine Nachverdichtung auch halte, es solle aber nicht nur für die neuen sondern auch für die alten Anwohnerinnen und Anwohner eine Interessenvertretung geben.

Herr Schmidt bedankt sich für die Ausführungen und weist darauf hin, dass die Fragen, die (vermutlich) allen Ausschussmitgliedern vorab auch schriftlich zugegangen seien, Grundlage in den weiteren Fraktionsbesprechungen sein würden. Er erkundigt sich bei den Fraktionen, ob das Wort zu den gestellten Fragen gewünscht werde.

Herr Mir Agha sichert im Namen seiner Fraktion zu, dass man schriftlich auf alle Fragen antworten werde.

Der Stadtplanungsausschuss beschließt einstimmig, bei Abwesenheit der AfD-Fraktion, eine Entscheidung über die Drucksache 21-1419 zu vertagen auf die nächste Sitzung des Ausschusses am 01.12.2020.

(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

 

Ö 4 - 21-1433

Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 (Sportplatzring) - Ergänzendes Verfahren Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs und Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs

Gast: ein angemeldeter Anwohner

Frau Häffner fasst zusammen, dass man in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vor den Sommerferien, am 23.06.2020, ausführlich über das ergänzende Verfahren zur Heilung des Bebauungsplans und die damit verbundenen Details berichtet habe. In der darauffolgenden Sitzung, am 18.08.2020, seien alle erforderlichen Unterlagen in Form von Planbild, Verordnung, Begründung und Dichtegutachten verschickt worden und der Ausschuss habe die Zustimmung zur öffentlichen Auslegung erteilt.

Diese habe im September 2020 parallel zur Behördenbeteiligung stattgefunden. Insofern habe man auch eine gemeinsame Auswertung vorgenommen mit dem Ergebnis, dass bei einigen Gutachten nachuntersucht werden musste.

 

Frau Häffner zeigt noch einmal das Planbild, in dem sich allerdings wenig geändert habe. Neu eingetragen worden sei eine unverbindliche Vormerkung für die U-Bahn. In der Verordnung des Planes gebe es eine neue Festsetzung zu den Außenleuchten in den Baugebieten.

 

Frau Häffner macht weiterhin darauf aufmerksam, dass als neue Umweltinformation der Bestand von Erdbienen in einem Bereich des Plangebietes, in der Nordseite des ehemaligen großen Sportplatzes, aufgenommen worden sei. Die Überprüfung eines Artenschutzgutachters habe dies bestätigt, allerdings biete der bereits verlagerte Trockenrasen aus diesem Bereich auch an neuer Stelle eine Möglichkeit für die Erdbienen, sich anzusiedeln. An der Planung einer Parkanlage an dieser Stelle könne man festhalten.

 

Aufgrund der neuen Festsetzung und der neuen Erkenntnisse müsse man den Plan erneut öffentlich auslegen. Hierfür bittet Frau Häffner den Ausschuss um Zustimmung.

 

Herr Heymannt dazu, die Formulierung in der Begndung, die die Erdbienen betreffe, zu verändern oder herauszunehmen, da man im Oktober regelhaft keine Erdbienen in der Natur antreffe. Sinnvoller erscheine es, auf den geschaffenen Ausgleich durch die Verlegung des Trockenrasens hinzuweisen. Weiterhin erkundigt er sich, weshalb man den Text auf Seite 25 der Begründung, der den Stegmannplatz betreffe, geändert habe.

 

Frau Häffner entgegnet, dass es sich hierbei nicht um eine Veränderung im Vergleich zur Planung handele sondern lediglich um eine genauere Darlegung. Sie erläutert das noch einmal konkreter anhand der Planzeichnung.

Da es keine weiteren Fragen seitens der Abgeordneten gibt, erteilt Herr Schmidt dem angemeldeten Bürger das Wort.

Der rger nimmt ausführlich zu den Planungen Stellung, insbesondere unter Bezugnahme auf seine Eingabe aus dem Juni 2020 an den Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft sowie seiner Stellungnahme vom 2.10.2020 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren Stellingen 62. Er geht hierbei insbesondere auf Themen wie Erdbienen und Trockenrasen, Dichtegutachten, anzusetzende Wohneinheiten, Berücksichtigung der genehmigten Neubebauung Sportplatzring 4-21 und Basselweg 64 in Berechnungen, Baumbestand, teilversiegelte Grünflächen, Mobilitätsangebote, E-Ladestationen und Verkehr ein. Zusammenfassend bittet er die Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien, sich bei der Befassung mit den Planungen und der Genehmigung des Bebauungsplanes genau mit den genannten Themen auseinanderzusetzen.

 

Herr Gottlieb bedankt sich für die detaillierten Ausführungen und Hinweise und sagt zu, sich ausführlich mit allen Anmerkungen und Themen zu befassen.

 

Frau Häffner ergänzt, dass sich einige der angesprochenen Themen sicherlich bei der erneuten öffentlichen Auslegung klären ließen.

 

Der Stadtplanungsausschuss nimmt die Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs zur Kenntnis und stimmt der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß Drucksache 21-1433 einstimmig zu.

 

(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

 

Ö 5

Bebauungsplan-Entwurf Rotherbaum 38 (Schlüterstraße) Bericht Grobabstimmung und Zustimmung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

TOP 5, Ro 38 (Schlüterstraße), Bericht GA und Zustimmung frühz ÖB

Frau Häffner verweist zunächst auf die Aufstellungsinformation im Stadtplanungsausschuss vom 29.09.2020. Daran anschließend wolle sie heute über die zwischenzeitlich erfolgte Grobabstimmung berichten. Bei diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehe es darum, den Standort des ehemaligen Fernmeldeamtes in der Schlüterstraße, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Universität Hamburg, zu revitalisieren. Geplant sei der Umbau des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes mit partieller Überbauung der Innenhöfe.

Frau Häffner geht zusammenfassend noch einmal kurz auf die Lage des Plangebietes und auf das geltende Planrecht ein. Dieses sehe eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Fernmeldeamt/Deutsche Bundespost vor. Der neue Bebauungsplan werde genau diesen Plan überplanen und damit ersetzen. Weiterhin erläutert sie die Ziele und Inhalte des neuen Bebauungsplanes und geht dann auf die Erkenntnisse aus der Grobabstimmung ein. Die gewählte Gebietsausweisung „Gemeinbedarfsfläche“ werde als passend angesehen, der Flächennutzungsplan müsse nicht geändert werden. Es gebe mit einem Mobilitätskonzept inklusive Verkehrsuntersuchung, einem Entwässerungskonzept und einem Artenschutzgutachten drei erforderliche Gutachten, die man beauftragen werde. Ein Thema, mit dem man sich weiterhin intensiv auseinandersetzen müsse, sei der Entfall von bestehenden KFZ-Stellplätzen, da es keine Schaffung von neuen Stellplätzen geben werde.

Der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren sei nun die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, für die sie heute um Zustimmung bitte.

Herr Heymann kommt noch einmal zu sprechen auf die Wegeverbindung an der Binderstraße, die häufig genutzt werde und somit eine bedeutende Rolle spiele. Dementsprechend sei es wünschenswert, dass dieser Punkt genauer und intensiver betrachtet werde.

Frau Häffner antwortet, dass es das Ziel sei, das Gebäudeteil der Universität, das derzeit quer zur Binderstraße stehe, zu öffnen, um dort eine zügige Verbindung zu schaffen. Ein rückwärtig gelegener Umweg wie bisher durch das Gebäude Binderstraße 32 solle damit überflüssig gemacht werden.

Herr Heymann stellt fest, dass es im unmittelbaren Bereich des Bebauungsplanes weitere Projekte wie beispielsweise die Platzgestaltung an der ehemaligen Synagoge oder die ehemaligen Container der Uni, die der jüdischen Gemeinde angedient worden seien gebe. Er erkundigt sich, ob man diese Projekte in das Bebauungsplanverfahren mit einfließen lasse.

Frau Häffner entgegnet, dass sich dieser Bebauungsplan nur mit der Umnutzung der alten Post befasse. Alle angrenzend geplanten Vorhaben seien davon unabhängig zu betrachten.

Herr Leiste fragt hinsichtlich der Verkehrsbelastung, ob es möglich sei, gebäudenah eine größere Anzahl von Fahrradstellplätzen zu errichten.

Frau Häffner bestätigt, dass dieses Thema auf jeden Fall auch ein Punkt im Mobilitätskonzept sein werde. In den Untergeschossen der Gebäude seien zahlreiche Fahrradstellplätze geplant.

Herr Gottlieblt die geplante Durchwegung der Binderstraße für sehr begrüßenswert. Er kommt noch einmal auf den nördlichen Teil der Fläche an der Bieberstraße zu sprechen, der sich in der gleichen Ausweisung befinde und erkundigt sich, wie dieser genutzt werde.

Frau Häffner erläutert, dass es sich hierbei um eine Mietfläche der Telekom handele, die teilweise leer stehe und teilweise noch genutzt werde, indem man dort technische Anlagen untergebracht habe. Es sei das Ziel, diesen Bestand zu übernehmen und baulich so zu belassen. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele, müsse die Ausweisung und das Ziel auch klar beschrieben sein.

Herr Wiegmann berichtet, dass er von einem ehemaligen Mitarbeiter erfahren habe, es seien in dem Gebäude in erheblichem Maße gesundheitsgefährdende Schadstoffe verbaut worden. Er möchte wissen, ob darüber ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben werde?

Frau Häffner stellt fest, dass ihr über diese Problematik bisher nichts bekannt sei. Sie sagt eine Klärung zu.

Herr Stephan ergänzt, dass dieser Punkt allerdings keine Bebauungsplan-Relevanz sondern lediglich eine Genehmigungsrelevanz habe.

Herr Heymann erkundigt sich, welche Unterlegen man konkret öffentlich auslegen werde.

Frau Häffner macht darauf aufmerksam, dass es sich hier um die frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung handele, die normalerweise als öffentliche Plandiskussion durchgeführt werde. Dort zeige man regelhaft nur globale Pläne mit einer Gebietsausweisung, aber noch ohne konkrete Baugrenzen. In diesem Fall sei es relativ einfach zu handhaben, da der Bestand für das Bestandsgebäude 1:1 nachgefahren werde und sich die Gebäudehöhen nicht ändern würden.

Frau Häffner weist darauf hin, dass man wegen der Pandemie zurzeit keine Öffentliche Plandiskussion durchführen könne und deshalb, wie bereits bei einigen Plänen geschehen, eine frühzeitige Auslegung durchführe. Es gebe hierzu Informationsflyer und Pläne, die gut lesbar seien. Diese würden im Foyer des Bezirksamtes aufgehängt und könnten von außen angesehen werden. Zusätzlich stelle man die Unterlagen auch online und es gebe die Möglichkeit, Stellungnahmen dazu abzugeben. Auf Wunsch schicke man die Unterlagen auch zu. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sei insgesamt von den Unterlagen her nicht so umfassend wie später die öffentliche Auslegung.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht über die Grobabstimmung zur Kenntnis und stimmt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer frühzeitigen Auslegung einstimmig (bei Abwesenheit der AfD-Fraktion) zu.

(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

Ö 6 - 21-1335

Haushalt 2021/2022 Spezifikation der Rahmenzuweisungen

TOP 6, Haushalt 2020/2021, Spezifikation der RZ, Drs.21-1335

Herr Stephan macht darauf aufmerksam, dass man sich zurzeit noch für 2021 in der vorläufigen Haushaltsführung befinde. Trotzdem wolle man frühzeitig mit dem Ausschuss, wie üblich, die Rahmenzuweisungen, die das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung von der Fachbehörde erhalte, abstimmen. Für das kommende Haushaltsjahr stehe der doppelte Betrag, also statt bisher 80.000 Euro im Jahr, nun 160.000 Euro, zur Verfügung. Diesen Betrag wolle man, wie gehabt, auf Planungsmittel und Öffentlichkeitsbeteiligung, wie in der Vorlage vorgeschlagen, verteilen. Der Ansatz für die Öffentlichkeitsbeteiligung von bisher 10.000 Euro werde dabei zunächst nicht erhöht, da es die Möglichkeit gebe, zwischen den Ansätzen auch während des laufenden Haushaltsjahres bei Bedarf noch umzusteuern. Durch die steigenden Bau- und Planungskosten halte man eine Erhöhung des Ansatzes bei den Planungsmitteln zunächst für sinnvoller.

Herr Stephan bittet den Ausschuss um Zustimmung zur vorgeschlagenen Mittelverwendung.

Herr Wiegmann weist darauf hin, dass als Ergebnis für 2019 eine Summe von 308.000 Euro, also mehr als das Doppelte der nun veranschlagten Summe, angegeben sei. Er erkundigt sich, wie dieser Betrag zustande komme.

Herr Stephan stellt fest, dass man im Jahr 2019 von der Fachbehörde lediglich 80.000 Euro erhalten habe. Hinzu kämen aber regelhaft Mittel aus anderen Bereichen, wie beispielsweise Sondermittel der Bezirksversammlung, RISE-Mittel, Gelder für Forschungsvorhaben („Klimafreundliches Lokstedt“), Sonderzuweisungen und einiges mehr.

 

Der Stadtplanungsausschuss stimmt der Drucksache 21-1335, bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Abwesenheit der AfD-Fraktion, einstimmig zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ö 7

Mitteilungen der Verwaltung

Ö 7.1 - 21-1446

Wettbewerb zur Quartiersentwicklung Neue Rabenstraße/Alsterterrasse/Warburgstraße

Herr Stephan macht darauf aufmerksam, dass eigentlich für die heutige Sitzung ein Bericht des Planungsbüros zur Durchführung des Wettbewerbs geplant gewesen sei, von dem man aber aufgrund der langen Tagesordnung und auch wegen der Corona-Pandemie abgesehen habe. Man habe sich entschieden, den Bericht als Mitteilung der Verwaltung zu geben. Für das Wettbewerbsverfahren seien im Preisgericht unter anderem sechs Plätze für die Politik vorgesehen; zwei stimmberechtigte und vier stellvertretende Juryplätze und er bitte um möglichst kurzfristige Benennungen der Personen.

Herr Heymann merkt an, dass er es für wichtig halte, vorab festzulegen, bzw. dem Ausschuss mitzuteilen, welche Ziele man mit dem Wettbewerb plane. Hierauf habe er bereits in der letzten Sitzung hingewiesen. Die formulierten Ziele seien für die teilnehmenden Büros ausschlaggebend für die zu erstellenden Planungen und esnne nicht sinnvoll sein, diese erst dann zu korrigieren, wenn die Öffentlichkeit und die Politik damit konfrontiert werde. Er halte es für sinnvoll, dass man vor der Auslobung die Auslobungsziele öffentlich mache. Insofern sei es für ihn wichtig zu erfahren, ob eine Beteiligung der Politik vor Beauftragung der Büros geplant sei oder ob man lediglich in Kenntnis gesetzt werde.

Herr Stephan weist darauf hin, dass die Ziele des Bebauungsplanes, den man im Ausschuss bereits ja bereits vorgestellt habe, Bestandteil der Auslobung seien. Im Übrigen sei das Gutachterverfahren ein städtebaulich hochbauliches Fachgutachten, was erstellt werde. Es beinhalte mit der Auslobung ein Leistungsbild, welches innerhalb der Verwaltung erarbeitet und abgestimmt werde. Er erachte eine politische Beschlussfassung der Auslobung für nicht sinnvoll. Eine Abstimmung mit der Jury erfolge ebensowenig. Es gäbe mit dem Vorgespräch des Preisgerichts wie dem Rückfragenkolloquium weitere Abstimmungen im Verfahren.

Herr Heymann entgegnet, dass ihn diese Aussage nicht zufrieden stelle. Seiner Meinung nach müsse es vor einer Entwurfsplanung eine Grundlagenermittlung geben, die sich mit den Zielen, Hindernissen, Wünschen, Verkehrsplanungen, Nachfragen und auch anderen Projekten befasse, die eventuell auf die Planung Einfluss nehmen könnten. Diese Dinge müsse man abfragen, bevor man in eine gestaltende Entwurfsplanung und in ein Wettbewerbsverfahren gehe. Ebenfalls halte er es für sinnvoll, unmittelbare Nachbarn, wie zum Beispiel Herrn Rickmers, der in der Warburgstraße ein großes Projekt plane, einzubeziehen, bevor man in die Auslobung gehe. Ihm sei übermittelt worden, dass großes Interesse an einer Beteiligung bestehe.

Auf Nachfrage von Herrn Gottlieb teilt Herr Stephan mit, dass HANSA INVEST, eine Tochtergesellschaft der SIGNAL IDUNA, die Ausloberin für das Wettbewerbsverfahren und Herrin des Verfahrens, im Einvernehmen mit der Stadt Hamburg, sei.

Die Mitteilung (Drucksache 21-1446) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Ö 8

Anträge

Ö 8.1 - 21-1373

Vorausschauende Stadtentwicklung: Vorkaufsrechte entlang der Magistralen und der künftigen U5

Herr Schmidt macht darauf aufmerksam, dass dieser Antrag kurzfristig auf die Tagesordnung genommen worden sei. Aufgrund eines Missverständnisses sei nach der Bezirksversammlung zunächst angenommen worden, der Antrag sei beschlossen. Tatsächlich habe man ihn aber zur Beratung an den Stadtplanungsausschuss überwiesen.

Herr Gottlieb erläutert den vorliegenden Antrag. Er betont, dass es bei Vorkaufsrechten nicht um eine Enteignung gehe, sondern um die Frage, ob die Stadt bei der Veräerung eines Grundstückes das Recht habe, in den Kauf einzusteigen. Es gebe einige unterschiedliche Arten von Vorkaufsrechten. Die Vorkaufsrechte, um die es in dem vorliegenden Antrag gehe, entstünden dort, wo man große städtebauliche Entwicklungen anstrebe. Diese Gebiete könne man mit einer Vorkaufsrechtsverordnung ausweisen, mit dem Ziel, die städtebauliche Entwicklung absichern zu können. Er weist darauf hin, dass die Stadt aber auch nur dann ein Vorkaufsrecht habe, wenn der Käufer nicht im Sinne der gedachten Planung damit umgehe. Auf diese Weise verschaffe man sich ein vorausschauendes Mittel, an den großen Achsen/Magistralen handlungsfähig zu bleiben.

Herr Brunckhorstchte wissen, wie sich dieser Antrag von dem generellen Vorkaufsrecht unterscheide, welches die Stadt bei allen Grundstücksveräerungen besitze.

Herr Gottlieb entgegnet, dass nicht für jedes Grundstück, welches es in der FHH gebe, ein generelles Vorkaufsrecht bestünde. Im Übrigen hätten Vorkaufsrechte immer eine bestimmte Zielrichtung und müssten einem bestimmten Zweck dienen. Mit dem im Antrag genannten Vorkaufsrecht wolle man als Ziel die städtebauliche Entwicklung anstreben.

Herr Mir Agha bittet zu Beratungszwecken um eine Auszeit von 5 Minuten.

Herr Schmidt unterbricht die Sitzung für eine 15-minütige Lüftungs- und Beratungspause.

Herr Schwankelt den Antrag nicht für erforderlich aufgrund der Tatsache, dass es grundsätzlich ein Vorkaufsrecht gebe. Eine zusätzliche Absicherung durch eine Vorkaufsrechtsverordnung biete sich unter Umständen bei konkreten Projekten an, aber für eine pauschal präventive Maßnahme sehe man keine Notwendigkeit. Daher lehne die FDP-Fraktion den Antrag ab.

Herr Stephan weist darauf hin, dass es kein allgemeines Vorkaufsrecht der Gemeinde gebe. Er zitiert hierzu aus den Paragraphen 24 und 25 des Baugesetzbuches, in denen das Vorkaufsrecht geregelt sei, bei dem es aber immer um konkrete Anlässe gehe und nicht pauschal geregelt sei. Ein Vorkaufsrecht müsse immer fachlich begründet sein. Wenn es ein allgemeines Vorkaufsrecht gebe, so hätte man in Schnelsen keine Vorkaufsrechtsverordnung erlassen müssen.

Herr Mir Agha merkt an, dass es für seine Fraktion immer einen Spagat sei zwischen Grünflächenschutz und Wohnungsbau. Dementsprechend habe man bislang strategische Konzepte zur Stadterneuerung einzelnen Nachverdichtungen vorgezogen. Daher sei die Magistralen-strategie auch von großer Bedeutung und man könne den Antrag nicht grundsätzlich ablehnen. Er schlägt daher vor, das Petitum der Drucksache 21-1373 wie folgt zu ändern:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen, für die Gebiete entlang der großen Magistralen sowie des künftigen Streckenverlaufs der U-Bahnlinie 5 im Bezirk Eimsbüttel im Zusammenspiel mit dem Bezirks-amtsleiter eine Vorkaufsrechtsverordnung prüfen zu lassen. Die Ergebnisse der Prüfung und Handlungsoptionen sollen dem Stadtplanungsausschuss im ersten Quartal 2021 öffentlich vorgestellt werden.“

Mit dieser Änderung des Petitums könne man dem Antrag zustimmen.

Herr Gottlieb stimmt der Änderung des Petitums „schweren Herzens“ zu. Da sich der Antrag an die Fachbehörde richte, müsse dann allerdings für die Vorstellung im Stadtplanungsausschuss ein Referent der Fachbehörde erscheinen.

Das Petitum der Drucksache 21-1373 wird durch diesen Zusatz (kursiv und unterstrichen) nochmals ergänzt:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen, für die Gebiete entlang der großen Magistralen sowie des künftigen Streckenverlaufs der U-Bahnlinie 5 im Bezirk Eimsbüttel im Zusammenspiel mit dem Bezirks-amtsleiter eine Vorkaufsrechtsverordnung pfen zu lassen. Die Ergebnisse der Prüfung und Handlungsoptionen sollen durch einen Referenten der Fachbehörde dem Stadtplanungsausschuss im ersten Quartal 2021 öffentlich vorgestellt werden.“

Der Drucksache 21-1373 wird bei Gegenstimme der FDP-Fraktion und Abwesenheit der AfD-Fraktion mit den vorstehenden Änderungen im Petitum mehrheitlich zugestimmt.

 

 

Ö 9

Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 01.09., 15.09. und 29.09.2020

Herr Schmidt stellt fest, dass nur noch die Ausschussmitglieder und Herr Stonus als Mitglied der Bezirksversammlung zugegen seien und man sich somit nun kurzfristig in nichtöffentlicher Sitzung befinde, da das Protokoll des Stadtplanungsausschusses vom 01.09.2020 einen nichtöffentlichen Teil enthalte.

Herr Schmidtsst über die vorliegenden Niederschriften abstimmen. Die Niederschriften vom 01.09. und vom 15.09.2020 werden einstimmig genehmigt.

Die Niederschrift vom 29.09.2020 liegt noch nicht vor.