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Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 (Sportplatzring) - Ergänzendes Verfahren Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs und Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.11.2020
Sachverhalt

Plangebiet

Das Plangebiet liegt nördlich des Sportplatzrings, östlich Stellinger Steindamm und westlich Basselweg. Es umfasst im Wesentlichen die Flächen der ehemaligen  Sportplätze (Kampfbahn Stellingen), die Fläche des ehemaligen Oberstufenzentrums der Stadtteilschule Stellingen sowie die angrenzenden Spiel-und Bolzplatzflächen.

Ziel und Zweck der Planaufstellung

Durch den Bebauungsplan Stellingen 62 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein Quartier mit vielfältigen Wohnnutzungen sowie ergänzenden Büronutzungen, Einzelhandel und Gemeinschaftseinrichtungen (Stadtteilhaus, Sportverein) so zu entwickeln, dass ein neues, identitätsstiftendes Stadtteilzentrum entsteht. Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen und Plätze werden qualitätvolle Freiräume geschaffen.

Hierzu werden überwiegend Flächen für allgemeine Wohngebiete und entlang des südlichen Sportplatzringes Flächen für Mischgebiete festgesetzt. Die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sichert die Umsetzung der geplanten Freiräume. Die Erschließung wird durch die Festsetzung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und durch Gehrechte gesichert. Weiterhin werden zwei öffentliche Platzflächen festgesetzt. 

Städtebauliche Kenndaten

Das Plangebiet ist etwa 73.500 m² groß. Es sollen etwa 700 Wohneinheiten (davon 310 öffentlich gefördert), 6.600 m² öffentliche Grünflächen/Parkanlagen und 5 000 m² Einzelhandel am südlichen Sportplatzring entstehen.

Wesentliche Verfahrensschritte

Stapla: Aufstellungsinformation     17.04.2012

Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion   12.05.2015

Öffentliche Plandiskussion      09.06.2015

Stapla: Auswertung der öffentlichen Plandiskussion   07.07.2015

Öffentliche Auslegung       31.08.2016 - 30.09.2016

BV: Zustimmung zur Feststellung     26.01.2017

Feststellung        07.09.2017

Der Bebauungsplan Stellingen 62 wurde durch den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 10.12.2019 (HmbGVBl. vom 7.01.2020, S. 98) für unwirksam erklärt. Ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs zur rückwirkenden Inkraftsetzung des Bebauungsplans wurde eingeleitet.

Öffentliche Auslegung (ergänzendes Verfahren)   02.09.2020 - 02.10.2020

Das ergänzende Verfahren begann mit der Behördenabstimmung, die bis Mitte September lief. Aus dieser Beteiligung sind Stellungnahmen eingegangen, die zu folgenden Änderungen/ Ergänzungen führten: Aktualisierung von Gutachten und Begründung, Aufnahme einer Festsetzung zu Außenleuchten und der unverbindlichen Vormerkung der geplanten U-Bahnlinie mit Haltestellen in der Planzeichnung.

Öffentliche Auslegung (ergänzendes Verfahren)

hrend der öffentlichen Auslegung sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Diese sind in der Anlage mit den Abwägungsvorschlägen dargestellt. Einige Aspekte dieser Stellungnahmen sollen berücksichtigt werden, dieshrt zu Aktualisierungen der Gutachten und der Begründung.

Der Bebauungsplan-Entwurf soll im Dezember 2020 erneut ausgelegt werden. Die Dauer der Auslegung soll auf 2 Wochen begrenzt werden, zudem soll bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und stimmt der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Stellingen 62 in der vorgelegten Fassung zu.

 

 

Anhänge

-          Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf, einschließlich ihrer Abwägung

-          Bebauungsplan-Entwurf mit Verordnung und Begründung, jeweils mit Markierung der Änderungen im Vergleich zur ersten öffentlichen Auslegung, und die Planzeichnung.