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Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 67 (Rimbertweg) Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs und Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.12.2020
17.11.2020
Sachverhalt

1. Plangebiet

Das Plangebiet liegt südlich des Lohkoppelweges, östlich des Ansgarweges und am westlichen Teil des Rimbertweges.

2. Ziel und Zweck der Planaufstellung

Der Bebauungsplan Lokstedt 67 wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraus­set­zun­gen für die Nach­verdichtung eines bestehenden Wohnquartiers aus den 1960er Jahren im Stadtteil Lokstedt zu schaffen. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, dringend benötigten Wohnraum bereit zu stellen. Des Weiteren soll eine grüne Wege­ver­bin­dung am östlichen Rand des Plangebietes aufgewertet werden, um damit zwei bestehende Grünzüge zu verbinden.

3. Städtebauliche Kenndaten

Das Plangebiet ist insgesamt etwa 4,11 Hektar groß.

Hiervon entfallen die wesentlichen Teile auf Wohnbauflächen in den drei allgemeinen Wohngebieten von insgesamt zirka 3,46 Hektar und auf Straßenverkehrsflächen von rund 0,61 Hektar. Es wird zudem eine öffentliche Grünfläche in einer Größenordnung von 400 m2 neu ausgewiesen.

Innerhalb des Plangebietes können im Zuge der Nachverdichtung zirka 200 Wohnungen zusätzlich entstehen. Davon sollen 30 % im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen.

4. Wesentliche Verfahrensschritte

Stapla: erste Aufstellungsinformation für südlichen Rimbertweg 07.07.2015

Realisierungswettbewerb für die Grundstücke Rimbertweg 19/21 10.01.2017

 (Datum der Preisgerichtssitzung)

Stapla: Aufstellungsinformation 10.10.2017

Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion 20.02.2018

Öffentliche Plandiskussion 20.03.2018

Stapla: Auswertung der öffentlichen Plandiskussion 15.05.2018

Öffentliche Auslegung 15.07.2019 - 26.08.2019

Auswertung öffentliche Auslegung und
Bericht über geplante erneute öffentliche Auslegung 23.06.2020

5. Öffentliche Auslegung

hrend der öffentlichen Auslegung sind 54 Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Davon  beziehen sich 28 auf eine zentrale Stellungnahme und greifen die Argumente daraus gleichlautend auf. Weiterhin gibt es eine Gruppe von 6 Stellungnahmen, die relativ gleichlautend sind. Diese sind in der Anlage mit den Abwägungsvorschlägen dargestellt. Bei Argumenten, die wortgleich vorab schon vorgebracht wurden, erfolgt ein Verweis.

Einige Stellungnahmen sollen berücksichtigt werden und führen zu einer Änderung der Planung:

  • Festsetzung von Geschossflächenzahlen,
  • Reduzierung der maximal zulässigen Zahl der Vollgeschosse in den Allgemeinen Wohngebieten 2 und 3,
  • Änderung der Baugrenzen im Allgemeinen Wohngebiet 3,
  • Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fuß -und Radweg) anstatt einer öffentlichen Grünfläche „Parkanlage“.

Aufgrund der Änderung und Ergänzung der Planung soll der Bebauungsplan-Entwurf im Dezember 2020 erneut öffentlich ausgelegt werden. Die Dauer der Auslegung soll auf 2 Wochen begrenzt werden, zudem soll bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplan-Entwurfs Lokstedt 67 abgegeben werden können.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und stimmt der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Lokstedt 67 in der vorgelegten Fassung zu.

 

Anhänge

-          Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf, einschließlich der bezirklichen Abwägung

-          Bebauungsplan-Entwurf mit Planzeichnung, Verordnung und Begründung (jeweils in der Originalfassung und der Fassung mit den markierten gnderten Bereichen)

-          Funktionsplan-Entwurf