21-1373

Vorausschauende Stadtentwicklung: Vorkaufsrechte entlang der Magistralen und der künftigen U5

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.11.2020
29.10.2020
Sachverhalt

Mit dem Leitbild „Eimsbüttel 2040“ hat der Bezirk im Jahr 2018 ein großes Entwicklungskonzept vorgelegt. Dieses nimmt als zentrales Ziel der Stadtplanung die Eimsbütteler Magistralen und ihre Umgebung in den Blick. Sie sollen künftig nicht allein als Verkehrsachsen, sondern als Entwicklungslinien der Stadt verstanden und entsprechend entwickelt werden. Auch das Internationale Bauforum 2019 mit mehr als 200 Expertinnen und Experten hat deutlich gemacht, dass eine Stadtentwicklung um die großen Magistralen für Hamburg und Eimsbüttel von großer Bedeutung ist.

Entlang der großen Verkehrsachsen, zum Beispiel der Kieler Straße oder der Grindelallee und Hoheluftchaussee, bieten sich Möglichkeiten für ein flächenschonendes und nachhaltiges Wachstum. Mit der inzwischen feststehenden Route der U5 über die Universität, Hoheluft sowie Lokstedt und Stellingen kommt eine weitere Verkehrsader hinzu, die für Eimsbüttel großes Entwicklungspotenzial bietet. Insbesondere in den teils spärlich bebauten und oft provisorisch wirkenden Begleiträumen kann mit einer durchdachten und entschlossenen Stadtplanung ein Mehrwert für die angrenzenden Stadtteile geschaffen werden.

Um mittel- bis langfristig eine städtebauliche Entwicklung anzustoßen, die sich nicht in kleineren Flächen erschöpft, ist ein frühzeitiges und proaktives Vorgehen nötig. Dazu gehört eine aktive städtische Bodenpolitik, die gezielt Flächen sichert, um diese für eine Neuentwicklung, auch in privater Hand, vorzubereiten. Dies darf nicht an Grundstücksspekulation scheitern. Daher sollten die vorhandenen Potenziale nicht nur planerisch in den Blick genommen werden, sondern bereits frühzeitig durch eine Vorverkaufsrechtsverordnung abgesichert werden.

 

 

 

Anhänge

keine