Haushalt 2023/2024 Spezifikation der Rahmenzuweisungen
Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses, der voraussichtlich erst im nächsten Jahr erfolgen wird, hat der Senat während der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplanentwurf 2023/2024 über die Schlüsselentwicklung für Rahmenzuweisungen (RZ) entschieden.
Das heißt, die von den Fachbehörden für die jeweilige RZ vorgesehenen Gesamtvolumina sind vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Bezirksversammlungen (BV) haben die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der RZ gemäß § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) spätestens bis zum 15. Dezember 2022 vorzunehmen.
Um die BV bis zum 15.12.2022 zu erreichen, ist ein Beschluss des Ausschusses Stadtplanung (StaPla) entsprechend des vom Hauptausschuss vorgesehenen Terminplans spätestens bis zum 13. Dezember 2022 zu erwirken.
Der Ausschuss Stadtplanung empfiehlt der Bezirksversammlung, dem Vorschlag zu der Feinspezifikation der Rahmenzuweisungen, wie in der Anlage aufgeführt, zuzustimmen.
• Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 Rahmenzuweisung Stadtplanung
• Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 Rahmenzuweisung Erläuterungen Stadtplanung