22-3176

Aufteilung der Rahmenzuweisungen für das Haushaltsjahr 2023/2024 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.09.2022
Sachverhalt

In den Einzelplänen der Fachbehörden werden gemäß § 37 BezVG Rahmenzuweisungen (RZ) für die vom Senat bestimmten Bezirksaufgaben mit Gestaltungsspielraum veranschlagt. Bei diesen Aufgaben können die Bezirksämter den Mitteleinsatz überwiegend selbst bestimmen.

Die von den Fachbehörden vorgesehenen Gesamtvolumina für eine RZ werden nach Schlüsseln auf die Bezirksämter verteilt. Die Bezirksamtsleitung und Bezirksversammlung wurden im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsverfahrens im November/Dezember 2021 zu den einzelnen Schlüsseln angehört. Die Verteilung wurde vom Senat im Rahmen der Drucksache zum Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 in seinen Haushaltsberatungen im Juni 2022 beschlossen. Eine gesonderte Schlüsseldrucksache gibt es nicht mehr.

 

Über die Verwendung der RZ entscheidet entsprechend § 41 Abs. 2 BezVG die Bezirksversammlung (Feinspezifikation). Die Vorschläge des Bezirksamtes zur Aufteilung der RZ sind als Anlagen beigefügt. Sie basieren auf dem bisherigen Planungsstand zum Haushaltsvoranschlag 2023/2024 und den Ergebnissen des Haushaltsjahres 2021.

 

 

Es wird vorgeschlagen, dass die Bezirksversammlung die Vorlage zur Beratung in die Fachausschüsse überweist, die eine Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung erarbeiten.

 

Über eventuelle Änderungen der Ansätze bei den RZ durch den Beschluss der Bürgerschaft zum Haushaltsplan 2023/2024 wird das Bezirksamt die Bezirksversammlung unterrichten.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Überweisung in die Fachausschüsse wird gebeten.