Aufteilung der Rahmenzuweisungen für das Haushaltsjahr 2023/2024 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG; hier: Ergänzung
In den Einzelplänen der Fachbehörden werden gemäß § 37 BezVG Rahmenzuweisungen (RZ) für die vom Senat bestimmten Bezirksaufgaben mit Gestaltungsspielraum veranschlagt. Bei diesen Aufgaben können die Bezirksämter den Mitteleinsatz überwiegend selbst bestimmen.
Die von den Fachbehörden vorgesehenen Gesamtvolumina für eine RZ werden nach Schlüsseln auf die Bezirksämter verteilt. Die Bezirksamtsleitung und Bezirksversammlung wurden im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsverfahrens im November/Dezember 2021 zu den einzelnen Schlüsseln angehört. Die Verteilung wurde vom Senat im Rahmen der Drucksache zum Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 in seinen Haushaltsberatungen im Juni 2022 beschlossen. Eine gesonderte Schlüsseldrucksache gibt es nicht mehr.
Über die Verwendung der RZ entscheidet entsprechend § 41 Abs. 2 BezVG die Bezirksversammlung (Feinspezifikation). Hierzu liegt der Beschluss bereits vor und die zuständigen Fachausschüsse wurden auch schon befasst.
Aufgrund einer fehlenden Information durch die Fachbehörde ist eine RZ noch ausstehend. Die Sozialbehörde fasst die beiden investiven RZ im Aufgabenbereich 254 Jugend und Familie zur Erhöhung der Flexibilität zusammen. Die Verwaltung schlägt eine Verteilung der für das Bezirksamt Hamburg-Mitte vorgesehenen Ermächtigungen wie in der Anlage dargestellt vor.
Des Weiteren ist im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Bürgerschaft über verschiedene Fraktionsanträge beschlossen worden, was eine Erhöhung einiger Rahmenzuweisungen zur Folge hat. Dabei wurde bei der Aufteilung auf die Bezirke bei den RZ Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit und RZ Förderung Erziehung in der Familie eine abweichende Schlüsselung festgelegt.
Die Verwaltung schlägt die in der Anlage aufgeführten veränderte Verteilung der Rahmenzuweisungen (gelb markiert) vor.
Um Beschlussfassung wird gebeten.