22-3176.1

Aufteilung der Rahmenzuweisungen für das Haushaltsjahr 2023/2024 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG (Beratung in den Ausschüssen)

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.11.2022
10.11.2022
26.10.2022
06.10.2022
29.09.2022
26.09.2022
Sachverhalt

In den Einzelplänen der Fachbehörden werden gemäß § 37 BezVG Rahmenzuweisungen (RZ) für die vom Senat bestimmten Bezirksaufgaben mit Gestaltungsspielraum veranschlagt. Bei diesen Aufgaben können die Bezirksämter den Mitteleinsatz überwiegend selbst bestimmen.

Die von den Fachbehörden vorgesehenen Gesamtvolumina für eine RZ werden nach Schlüsseln auf die Bezirksämter verteilt. Die Bezirksamtsleitung und Bezirksversammlung wurden im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsverfahrens im November/Dezember 2021 zu den einzelnen Schlüsseln angehört. Die Verteilung wurde vom Senat im Rahmen der Drucksache zum Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 in seinen Haushaltsberatungen im Juni 2022 beschlossen. Eine gesonderte Schlüsseldrucksache gibt es nicht mehr.

 

Über die Verwendung der RZ entscheidet entsprechend § 41 Abs. 2 BezVG die Bezirksversammlung (Feinspezifikation). Die Vorschläge des Bezirksamtes zur Aufteilung der RZ sind als Anlagen beigefügt. Sie basieren auf dem bisherigen Planungsstand zum Haushaltsvoranschlag 2023/2024 und den Ergebnissen des Haushaltsjahres 2021.

 

Die Bezirksversammlung hat die Vorlage Drs. 22-3176 zur Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung in die Fachausschüsse überwiesen, die etwaige Änderungsvorschläge in die Sitzung der Bezirksversammlung am 17.11. bzw. 15.12.2022 einbringen können.

 

Die Schlüsselvorschläge der Fachbehörden sind als Anlagen entsprechend den Fachausschüssen zugeordnet und gekennzeichnet.

 

Ergebnis aus dem Jugendhilfeausschuss:

 

Ergebnis aus dem Stadtplanungsausschuss:

 

Ergebnis aus dem Ausschuss für Sozialraumentwicklung:

 

Ergebnis aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur:

 

Ergebnis aus dem Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives:

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Abgabe einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung wird gebeten.