Transparenz, fachliche Nachvollziehbarkeit und belastbare Grundlagen für die Bebauungspläne Niendorf 93 und 95 sicherstellen
Letzte Beratung: 22.09.2026 Stadtplanung Ö 9.1
In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 31.03.2026 hat das vom Bezirksamt Eimsbüttel beauftragte Unternehmen Elberg seine Überlegungen zu einem Funktionsplan für die Bebauungsplangebiete Niendorf 93 und 95 präsentiert. Auf dieser Grundlage sollen nun die weiteren Diskussionen und Überlegungen zur Ausgestaltung der Bebauungspläne erfolgen.
Die vorliegende Funktionsplanung für die Bebauungspläne Niendorf 93 und 95 wurde bislang ausschließlich in Form einer Präsentation vorgestellt. Diese enthält zwar grundlegende konzeptionelle Ansätze, ermöglicht jedoch keine hinreichend belastbare fachliche und politische Bewertung.
Insbesondere fehlen:
- nachvollziehbare Herleitungen zentraler Planungsentscheidungen,
- belastbare Kennzahlen zur baulichen Dichte,
- konkrete Aussagen zu den Auswirkungen auf Verkehr und Infrastruktur.
Um den Entwurf des Funktionsplans in diesem Sinne zu validieren, hat die FDP Fraktion eine Anfrage an das Bezirksamt zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Funktionsplans für die Bebauungsplangebiete Niendorf 93 und 95 gestellt. Mit der Drucksache 22-187 hat das Bezirksamt Eimsbüttel diese Kleine Anfrage beantwortet. In seiner Antwort führt das Bezirksamt aus, dass eine schriftliche Ausarbeitung des Funktionsplans weder vorgesehen noch Bestandteil des Auftrags an das beauftragte Planungsbüro gewesen sei. Zugleich bewertet die Verwaltung die vorliegende Fassung des Funktionsplans sowie die ergänzenden mündlichen Erläuterungen des Planungsbüros aus der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 31.03.2026 als „tragfähig und hinreichend konkret“ für die weiteren Planungsschritte zur Erstellung eines Bebauungsplanentwurfs.
Diese Antwort verwundert, da die Verwaltung ausweislich der Niederschrift des Stadtplanungsausschusses vom 13.01.2026 ausgeführt hat, dass die künftigen Gebäudehöhen im Zuge der Aufstellung des Funktionsplans festgelegt würden und die konkreten Gebäudehöhen im Rahmen der Erarbeitung des Funktionsplans zu erörtern seien.
Vor diesem Hintergrund teilt der Stadtplanungsausschuss die von der Verwaltung in Drs. 22-187 vertretenen Auffassung ausdrücklich nicht.
Gerade die Antwort auf die Kleine Anfrage macht deutlich, dass wesentliche fachliche Grundlagen derzeit gerade nicht vorliegen. Dies betrifft insbesondere nachvollziehbare städtebauliche Kennzahlen, Aussagen zu baulicher Dichte, Verkehrsfolgen, Infrastrukturbelastungen, Grün- und Freiraumqualitäten, Klimafolgen sowie die fachliche Herleitung der gewählten Vorzugsvariante.
Die von der FDP-Fraktion abgefragten Punkte wurden im Kern sämtlich auf spätere Verfahrensschritte verschoben.
Damit fehlt dem Stadtplanungsausschuss gegenwärtig eine hinreichend belastbare, nachvollziehbare und prüffähige Grundlage, um die städtebauliche Zielrichtung der Planung politisch bewerten zu können.
Gerade bei einem tiefgreifenden Eingriff in ein gewachsenes Einfamilienhausgebiet mit erheblicher öffentlicher Aufmerksamkeit genügt es nicht, wesentliche planerische Grundsatzentscheidungen allein auf Grundlage einer „Präsentation“ und ergänzender mündlicher Erläuterungen zu treffen. Eine belastbare politische Mitwirkung setzt voraus, dass die grundlegenden fachlichen Annahmen, Zielkonflikte und Auswirkungen bereits vor der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs nachvollziehbar dokumentiert und bewertbar vorliegen.
Eine politische Ermessensentscheidung ohne konkrete und belastbare Bezugsdaten für die Ausübung dieses Ermessens ist keine Ermessensentscheidung.
Der Stadtplanungsausschuss sieht deshalb die Gefahr, dass andernfalls zentrale planerische Vorentscheidungen faktisch vorweggenommen werden, ohne dass hierfür eine hinreichend dokumentierte und politisch belastbare Entscheidungsgrundlage besteht.
Nur auf Basis einer schriftlich dokumentierten und nachvollziehbaren Funktionsplanung kann der Ausschuss seiner Verantwortung gerecht werden, die Planung sachgerecht zu bewerten, abzuwägen und weiterzuentwickeln.
Hierdurch soll der Planungsprozess nicht verzögert werden, sondern dessen Qualität, Transparenz und Akzeptanz gesichert und verbessert werden.
Der Stadtplanungsausschuss möge beschließen:
1. Der Stadtplanungsausschuss stellt fest, dass die derzeit vorliegende Fassung des Funktionsplans für die Bebauungsplangebiete Niendorf 93 und 95 sowie die ergänzenden mündlichen Erläuterungen des Planungsbüros im Rahmen der Präsentation vom 31.03.2026 seitens des Stadtplanungsausschusses nicht als annähernd hinreichend tragfähig und hinreichend konkret für die weiteren Planungsschritte im Sinne einer Grundlage für die Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs bewertet werden.
2. Der Stadtplanungsausschuss stellt ferner fest, dass gerade die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 22-187 deutlich macht, dass wesentliche fachliche Grundlagen derzeit noch nicht belastbar vorliegen beziehungsweise nicht nachvollziehbar dokumentiert worden sind.
3. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, das beauftragte Planungsbüro Elbberg oder eigene Verwaltungsmitarbeiterinnen/-mitarbeiter anzuweisen, die bislang ausschließlich in Präsentationsform vorliegende Funktionsplanung für die Bebauungspläne Niendorf 93 und 95 in einer vollständigen schriftlichen Ausarbeitung unverzüglich vorzulegen.
Diese Ausarbeitung ist dem Stadtplanungsausschuss vor der weiteren Beratung und Beschlussfassung rechtzeitig zuzuleiten.
Die schriftliche Ausarbeitung soll insbesondere enthalten:
- Angestrebte Anzahl der Wohneinheiten (gesamt und je Teilbereich)
- Geschossflächenzahl (GFZ) und Grundflächenzahl (GRZ) differenziert nach Teilquartieren
- Versiegelungsgrade
- Dichtekennziffern je Dichtetyp
- Konkrete Angaben zu Gebäudehöhen (Vollgeschosse, Staffelgeschosse)
- Maximale Baukörperlängen und -tiefen
- Abstandsflächen und Bauweisen (offen/geschlossen) je Bereich
- Klare Abgrenzung und Beschreibung der Teilquartiere
- Begründung der jeweiligen Verdichtungsansätze
- Herleitung der „bestandsorientierten“ Entwicklung im Detail
- Prognose der zusätzlichen Verkehrsbelastung
- Stellplatzkonzept (ruhender Verkehr)
- Auswirkungen auf bestehende Straßenräume, insbesondere Paul-Sorge-Straße
- Einbindung des ÖPNV
- Auswirkungen auf Kitas, Schulen und soziale Infrastruktur
- Aussagen zur Nahversorgung
- Flächenanteile öffentlicher und privater Grünflächen
- Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen
- Durchwegungen und deren rechtliche Sicherung
- Ergebnisse des vorgestellten Klimachecks
- Maßnahmen zur Klimaanpassung und -resilienz
- Gegenüberstellung der Varianten (insbesondere Szenario 2 und 3 der Planungswerkstatt vom 04.02.2025)
- Begründung der gewählten Vorzugsvariante
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP) und FDP Fraktion Eimsbüttel
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