22-2207

Erlass einer Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet Niendorf 93/95

Antrag

Letzte Beratung: 02.06.2026 Stadtplanung Ö 7.2

Sachverhalt

Am 17.10.2024 hatte die Bezirksversammlung beschlossen, dass die Bezirksverwaltung den Erlass einer Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet Niendorf 93 vorbereiten und dem Stadtplanungsausschuss zur Beschlussfassung vorlegen möge (Drs. 22-0256). Ausweislich der damaligen Drucksache erfolgte die Beschlussfassung vor dem Hintergrund, dass die Bezirksversammlung mit Drs. 21-4578 beschlossen hatte, den Bebauungsplan Niendorf 93 im Zuge der Beratung zum Bebauungsplan Niendorf 95 anzupassen, um einen Gleichklang in den Plangebieten zu gewährleisten. Durch die Veränderungssperre sollte verhindert werden, dass eine Anpassung des beschlossenen Bebauungsplans Niendorf 93 durch entsprechende Bauvorhaben faktisch ausgeschlossen wird.

Zu dem Erlass einer Veränderungssperre kam es jedoch nicht, da die Verwaltung im Stadtplanungsausschuss unter anderem mitteilte, dass keine der Planung hinderlichen Vorhaben anhängig seien und sollte diese Situation eintreten jederzeit eine Veränderungssperre erlassen werdennnte.

Mit Drs. 22-0256 hatte die Bezirksversammlung auch beschlossen, dass dem Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen alle Bauvorhaben im Plangebiet Niendorf 93/95 und den daran unmittelbar angrenzenden Gebieten gesondert vorzustellen. Dieser Beschlussfassung wurde bislang weitgehend entsprochen. In der Sitzung des Regionalausschusses am 18.05.2026 wurde dem Regionalausschuss jedoch ein Vorhaben präsentiert, das im Bebauungsplangebiet Niendorf 93/95 liegt, ohne hierauf gesondert hinzuweisen, obwohl es für die andauernde Diskussion zum Planverfahren Relevanz haben könnte.

Die Verwaltung hat am 31.03.2026 den Entwurf des Funktionsplans für das Plangebiet Niendorf 93/95 vorgestellt. Dieser ist noch in der Diskussion und soll nach Drs. 22-2150 auch in einer öffentlichen Informationsveranstaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden, um eine solide Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren zu schaffen. Es ist damit nicht nur im Interesse der Bezirksversammlung, dass der politischeEntscheidungsprozess zum Funktionsplan Niendorf 93/95 und den darauf aufbauenden Bebauungsplan nicht durch einzelne Bauvorhaben präjudiziert wird, sondern auch im Interesse der Verwaltung, dass die von ihr beabsichtigte öffentliche Informationsveranstaltung ergebnisoffen und ohne eine faktische Beeinträchtigung durchgeführt werden kann.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Bezirksamtsleiter wird im Sinne von § 19 Abs. 2 S. 2 BezVG bindend angewiesen:

  1. Den Erlass einer Veränderungssperre auf Grundlage von § 14 BauGB für das Plangebiet Niendorf 95 vorzubereiten und den Entwurf für den Erlass einer Veränderungssperre dem Stadtplanungsausschuss zu seiner Sitzung am 23.06.2026 vorzulegen;
  2. Den Erlass einer Veränderungssperre auf Grundlage von § 14 BauGB für das Plangebiet Niendorf 93 vorzubereiten und den Entwurf für den Erlass einer Veränderungssperre dem Stadtplanungsausschuss zu seiner Sitzung am 23.06.2026 vorzulegen;
  3. Dafür Sorge zu tragen, dass der Informationspflicht über Bauvorhaben in den Bebauungsplangebiet Niendorf 93/95 gemäß de, Beschluss in Ziffer 3 der Drs. 22-0256 frühzeitig, umfassend und ausnahmslos entsprochen wird.

Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP)

und FDP Fraktion Eimsbüttel

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.06.2026
Ö 7.2
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Lokstedt Schnelsen

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