22-2249

Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Entwicklung des Funktionsplans Niendorf 93 und 95

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel:Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Entwicklung des Funktionsplans Niendorf 93 und 95
Fortlaufende. Nr.: 22-187

Eingangsdatum: 11.05.2026
Datum der Antwort: 21.05.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 31.03.2026 wurden durch das vom Bezirksamt beauftragte Planungsbüro Elbberg erste Überlegungen zu einem Funktionsplan für die Bebauungsplangebiete Niendorf 93 und 95 vorgestellt.

Die bisherige Darstellung erfolgte ausschließlich in Form einer Präsentation. Diese bietet jedoch keine ausreichende Grundlage für eine fachlich fundierte und politisch verantwortbare Bewertung.

Insbesondere fehlen derzeit:

  • nachvollziehbare Herleitungen zentraler Planungsentscheidungen,
  • belastbare Kennzahlen zur baulichen Dichte,
  • konkrete Aussagen zu verkehrlichen und infrastrukturellen Auswirkungen.

Vor dem Hintergrund der erheblichen städtebaulichen Eingriffe in ein gewachsenes Einfamilienhausgebiet sowie der hohen öffentlichen Aufmerksamkeit besteht ein besonderes Interesse an einem transparenten und prüffähigen Verfahren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

Fragen:

1. Schriftliche Ausarbeitung des Funktionsplans

  • Wann ist mit einer vollständigen schriftlichen Ausarbeitung des Funktionsplans durch das beauftragte Planungsbüro zu rechnen?
  • Wird diese Ausarbeitung dem Stadtplanungsausschuss rechtzeitig vor weiteren Beratungen zur Verfügung gestellt?

2. Inhalte der Funktionsplanung

Beabsichtigt das Bezirksamt sicherzustellen, dass die schriftliche Ausarbeitung mindestens folgende Aspekte umfasst:

a) Städtebauliche Kennzahlen

  • Anzahl der geplanten Wohneinheiten (gesamt und differenziert nach Teilbereichen)
  • Geschossflächenzahl (GFZ) und Grundflächenzahl (GRZ) je Teilquartier
  • Versiegelungsgrade
  • Dichtekennziffern

b) Baukörperstruktur

  • Gebäudehöhen (inkl. Voll- und Staffelgeschosse)
  • Maximale Baukörperlängen und -tiefen
  • Abstandsflächen und Bauweisen (offen/geschlossen)

c) Räumliche Differenzierung

  • Abgrenzung und Beschreibung der Teilquartiere
  • Begründung der jeweiligen Verdichtungsansätze
  • Konkretisierung der „bestandsorientierten“ Entwicklung

d) Verkehr und Erschließung

  • Prognose der zusätzlichen Verkehrsbelastung
  • Stellplatzkonzept
  • Auswirkungen auf bestehende Straßenräume (insb. Paul-Sorge-Straße)
  • Einbindung des ÖPNV

e) Infrastrukturfolgen

  • Auswirkungen auf Kitas, Schulen und soziale Infrastruktur
  • Aussagen zur Nahversorgung

f) Freiraum- und Grünkonzept

  • Quantifizierte Flächenanteile öffentlicher und privater Grünflächen
  • Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen
  • Durchwegungen und deren rechtliche Sicherung

g) Klimarelevante Aspekte

  • Ergebnisse des Klimachecks
  • Maßnahmen zur Klimaanpassung und Klimaschutz

h) Variantenvergleich

  • Gegenüberstellung der entwickelten Szenarien (insbesondere Szenario 2 und 3 der Planungswerkstatt vom 04.02.2025)
  • Begründung der ausgewählten Vorzugsvariante

Zusammenfassende Beantwortung der Fragen 1 und 2:

Das Verfahren zur Erstellung des Funktionsplans wurde am 22.05.2025 von der Bezirksversammlung beschlossen. Ziel der Drs 22-1040 ist die Erarbeitung eines Funktionsplans, aus dem anschließend ein Bebauungsplanentwurf abgeleitet werden soll. Eine schriftliche Ausarbeitung des Funktionsplan war nicht vorgesehen und war auch nicht Teil der beauftragten Leistung des Planungsbüros.

Die vorliegende Fassung des Funktionsplans sowie die ergänzenden mündlichen Erläuterungen des Planungsbüros im Rahmen der Präsentation vom 31.03.2026 werden seitens der Verwaltung als tragfähig und hinreichend konkret für die weiteren Planungsschritte im Sinne einer Grundlage für die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs bewertet. Wie in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 28.04.2026 erläutert, dient der Funktionsplan als Grundlage für die Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs.

Anforderungen wie belastbare Kennzahlen oder Aussagen zu verkehrlichen und infrastrukturellen Auswirkungen sind an den Bebauungsplanentwurf selbst zu stellen. Sie werden im Zuge der Erarbeitung von Planzeichnung, Verordnung und Begründung nebst Umweltbericht teils durch das beauftragte Planungsbüro, teils durch ergänzende gutachterliche Untersuchungen weiterer Fachbüros erbracht. Die gewünschten Anforderungen können ohne eine formelle Behördenbeteiligung auch nicht behördenübergreifend abgestimmt vorliegen.

Die formelle Aufstellung des Bebauungsplans gewährleistet ein transparentes und auch gerichtlich prüffähiges Verfahren, wie es im Baugesetzbuch geregelt ist, in dessen Verlauf die in der Anfrage gestellten Fragen unter Berücksichtigung von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit beantwortet werden. Eine transparente Dokumentation erfolgt insbesondere in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf inklusive Umweltbericht sowie Fachgutachten und der Abwägung von Stellungnahmen.

Zudem ist im Rahmen des formellen Verfahrens auch die politische Mitwirkung rechtlich verankert und damit in einem transparenten Prozess sichergestellt, sodass Entscheidungsprozesse auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage stattfinden können. Ergänzendzu den formellen Verfahrensschritten wird im weiteren Verfahren auch eine weitere informelle Informationsveranstaltung stattfinden. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeitenden der Abteilung Bebauungsplanung sowie verschiedene Onlineangebote zur Vergung.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Paul-Sorge-Straße

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