Protokoll
Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 19.05.2026

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Schmidt eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er weist auf die Öffentlichkeit der Sitzung hin und macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet, jedoch nach Genehmigung des Protokolls wieder gelöscht werde. Er erläutert, dass es sich bei dem Protokoll um ein Ergebnisprotokoll mit einigen wichtigen Anmerkungen, nicht jedoch um ein Wortprotokoll handele.

Weiterhin begrüßt er Herrn Behnke als neues stellvertretendes Ausschussmitglied für die GRÜNE-Fraktion im Ausschuss. Er weist Herrn Behnke auf die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Amtsverschwiegenheit gem. §§ 6 und 7 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), §§ 203, 331, 332 und 353 b Strafgesetzbuch (StGB), § 35 Sozialgesetzbuch I und § 7 Hamburgisches Datenschutzgesetz hin. Die entsprechenden Unterlagen sind ihm bereits über die Gremienbetreuung zugegangen.

Nachfolgend stellt Herr Schmidt die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen der Ausschussmitglieder fest.

Seitens des Ausschusses gibt es keine Einwände gegen die Tagesordnung.

Weiterhin erkundigt sich Herr Schmidt, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungs-punkte für befangen erklärt. Das ist nicht der Fall.

r Redebeiträge bittet Herr Schmidt um Nutzung der bereitgestellten Mikrofone. Bei längeren Wortbeiträgen und Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger unter dem TOP „rgerfragestunde“ ist es außerdem hilfreich, diese für die Protokollierung an die Verwaltung zu senden an die E-Mail-Adressestadtplanung@eimsbuettel.hamburg.de.

 

Ö 2

Fragestunde im Ausschuss für Stadtplanung

Herr Schmidt weist auf ein Schreiben der Initiative Niendorf vom heutigen Tag hin mit Fragen zum Tagesordnungspunkt 4. Das Schreiben liegt allen Mitgliedern vor.

Herr Brauer bezieht sich auf die vorliegenden Fragen und bittet die Fraktionen, diese in ihren Beratungsbedarf zu involvieren.

„Fragen der Initiative Niendorf e.V. zum Tagesordnungspunkt Ö4 Beschlussempfehlung der Verwaltung (Drucksache 22-2150) in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 19.5.2026:

Ö 4: „Funktionsplan Niendorf 93/95 als Ergebnis der Drucksache 22-1040 und als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf Niendorf 95 sowie weiteres Vorgehen, insbesondere hinsichtlich einer öffentlichen Informationsveranstaltung“ _____________________________________________________________________________________

Die Beschlussempfehlung der Verwaltung zur Zustimmung des Funktionsplanes ist verfrüht, da u.a. wesentliche Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen aus dem vom Bezirksamt Eimsbüttel im letzten Jahr veröffentlichten und von der BV am 26.05.2025 so genehmigten Klimaanpassungskonzept (im Folgenden KLAK genannt) im Funktionsplan nicht umgesetzt wurden. Hier sind insbesondere für das Plangebiet Niendorf 93/95 zu nennen: Bereits jetzt ist u.a. die Paul-Sorge-Straße von extremer Hitzebelastung mit über 41 Grad betroffen und damit gesundheitsschädigend (KLAK ab Seite 63; Stadtklimaanalyse Karte 13 - Link). Die Hitzeentwicklung wird dabei maßgeblich durch versiegelte dunkle Flächen verursacht, die sich durch Sonneneinstrahlung aufheizen, die Wärme speichern und die Lufttemperatur stark ansteigen lassen. Dieser Effekt ist vor allem in der Nacht zu spüren, denn er verhindert, dass sich über-hitzte Stadtbereiche nachts wieder abkühlen können.

Frage 1: Warum wird daher nicht dem Maßnahmenkatalog des Klimaanpassungskozeptes entsprochen, indem Straßenflächen entsiegelt und nicht das Gegenteil durch die Verbreiterung der Straße eine Neuversiegelung vorgenommen wird? (S. 59 KLAK und Maßnahme C6 (S. 135): Prüfung von Optionen zur Entsiegelung von Flächen im gesamten öffentlichen Raum, insbesondere im Straßenraum)

Frage 2: Gemäß des Verkehrsgutachtens zum B-PLAN Niendorf 93/95 ist ein Ausbau von Straßenraum nicht erforderlich. Wie stellt die Politik sicher, dass die unnötige finale Fertigstellung von Straßen und damit die unnötige Neuversiegelung von Flächen nach altem Verfahren vollzogen wird?

Frage 3: Gemäß Seite 49 des KLAK ist das Versickerungspotential im Funktionsplangebiet sehr kritisch und nur im Gebiet im Kreuzungsbereich Joachim-Mähl-Straße wahrscheinlich - warum wird gerade hier die höchste Versiegelung angestrebt?

Die im Funktionsplan gezeichneten Gebäude und Straßenzüge werden in der jetzt geplanten Form die Durchlüftung behindern und damit dazu beitragen, dass die Hitze im Stadtraum verbleibt. Die-ser Effekt wird als urbaner Hitzeinseleffekt bezeichnet und durch die im Funktionsplan mit 4 oder 5 Geschossflächen vorgesehene hohe und teilweise nahezu geschlossene Bauweise in der Paul Sorge-Straße noch forciert. Die im Straßenraum der südlichen Paul-Sorge-Straße befindlichen Bäume sind bereits jetzt überwiegend hitzebelastet (S. 57 KLAK).

Den Hitzeinseln kann durch entsprechende große Durchlüftungsbahnen im Gebäudebestand und die Gebäudeausrichtung und -anordnung entgegengewirkt werden. Dies ist auch eine Empfehlung des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung („Klimafolgenanpassung in Bauplanungs- und Bauordnungsrecht“, BBSR-Analysen Kompakt, Ausgabe 6/2024) sowie Maßnahme C17 des Klimanpassungskonzeptes: Kritische Überprüfung und Anpassung bestehenden Planrechts sowie konsequente Berücksichtigung der Klimaanpassung bei neuem Planrecht.

Frage 4: Warum wird konträr dazu als Ergebnis des Klimachecks eine nahezu geschlossene Blockrandbebauung im Funktionsplan angestrebt, die aber zu einer weiteren Erwärmung im Straßenraum der Paul-Sorge-Straße (auch als Veloroute) führen wird?

Frage 5: Wird dabei auch berücksichtigt, dass die im Nordwesten von Niendorf befindliche Kaltluftschneise dadurch eine noch geringere Entlastungswirkung in der Nacht entfalten kann (S. 32 KLAK)?

Frage 6: Warum wird nicht dem Klimaanpassungskonzept gefolgt und dem Erhalt von Stadt- und Straßenbäumen bei Flächen- und Nutzungskonflikten eine besondere Priorität zuerkannt, um so die Zahl der Fällungen zu reduzieren (S. 59 KLAK)?

Frage 7: Warum wird nun davon abgewichen und die am Straßenraum angrenzenden privaten Grünflächen versiegelt? Warum wird nicht dagegen ein Schutz von Bestandsbäumen und Grünflächen auf angrenzenden privaten Flächen vorgenommen?

Frage 8: Wie stellt die Politik sicher, dass die geplante Bebauung den im KLAK beschriebenen Effekten langfristig und nachhaltig Rechnung trägt und beschriebenen Maßnahmen auch wirklich umgesetzt werden?

Wir würden diese Punkte und Fragen gerne mit Ihnen noch vor der Beschlussfassung mitdiskutieren und freuen uns über einen konstruktiven Austausch.

Initiative Niendorf e.V.“

Weiterhin streicht er das Klimaanpassungskonzept des Bezirksamtes positiv hervor, welches er für eine gute Sache halte. Durch das Konzept werde deutlich, welche Maßnahmen man ergreifen müsse, um klimaresilient zu werden. Das betreffe auch die Bebauungsplanverfahren, die möglichst viele sinnvolleKlimaanpassungsmaßnahmen enthalten sollten. Die Initiative Niendorf bitte darum, den Blick hierfür zu schärfen, insbesondere wenn man sich den vorliegenden Funktionsplan ansehe. Darum halte man es für sinnvoll, die Fragen der Initiative in die Beratungen miteinzubeziehen und man plädiere für eine Vertagung des Beschlusses, der zu diesem Tagesordnungspunkt vorgesehen sei.

Herr Gottlieb merkt an, dass man den vorliegenden Fragenkatalog zur Kenntnis genommen habe. Er weist darauf hin, dass das Klimaanpassungskonzept immer Teil von Bebauungsplanvorhaben sei. In diesem Fall sei man jedoch noch dabei, den Funktionsplan weiterzubewegen und dieser bedeute noch nicht den Abschluss des Verfahrens. Man werde in Zukunft noch viele Fragen einfließen lassen. Auch die angesprochenen Straßenflächen in der Paul-Sorge-Straße würden nicht automatisch eine Versiegelung bedeuten. Es gehe insbesondere darum, eine langfristige Perspektive zu erreichen.

Herr Schwankehrt aus, dass seine Fraktion ebenfalls noch Fragen zum Funktionsplan habe und diese durch den Fragenkatalog der Initiative noch unterstützt würden. Daher könne man dem vorgebrachten Vertagungswunsch auch gerne entsprechen, insbesondere, da zusätzlich noch die Beantwortung einer Anfrage seiner Fraktion zu diesem Thema ausstehe. Die Antworten würde man gerne noch abwarten und in die Beschlussfassung einfließen lassen.

 

Ö 3

Beherbergungskonzept – Für den Schutz von Gewerbegebieten im Bezirk Eimsbüttel

Frau König erläutert, dass das Beherbergungskonzept dazu dienen solle, die Gewerbegebiete besser vor Fremdnutzungen, insbesondere vor der Ansiedelung von Beherbergungsbetrieben, zu schützen. Sie macht darauf aufmerksam, dass es sich bei dem heutigen Bericht zunächst um einen Zwischenbericht handele.

Sie gibt im Folgenden zunächst eine kurze Einordnung und Abgrenzung zum Thema „Wohnen“, geht dann auf den Anlass für das Beherbergungskonzept ein und berichtet über die konkrete Zielsetzung des Konzeptes. Im zweiten Teil ihres Berichtes geht Frau König ausführlich auf die Bestandsanalyse sowie die Antragslage für Beherbergungsbetriebe seit 2023 ein und es folgen erläuternde Ausführungen zum Beherbergungskonzept. Frau König schließt ihren Bericht mit einer Zusammenfassung zu den verschiedenen Steuerungsmöglichkeiten des Konzeptes und einem Ausblick auf das weitere Vorgehen.

Im Anschluss an ihren Vortrag beantwortet Frau König (und Herr Stephan) verschiedene inhaltliche Nachfragen der Ausschussmitglieder, insbesondere zu den Themen

-          rmemissionen, Schutzansprüche Einschränkungen und Abwägung

-          Anpassung von Bebauungsplänen und Zeitpunkt der Wirksamkeit des Konzeptes, Möglichkeiten der Veränderungssperre

-          Schaffung von Einordnungsmöglichkeiten und Klarheit durch das Beherbergungskonzept

-          Begriff und Einordnung von Boardinghäusern

-          Lage und Anzahl der Boardinghäuser in Eimsbüttel, Datengrundlage

-          Differenzierung bei der Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben in Wohngebieten und Gewerbegebieten, Einzelfallprüfung

-          Abhängigkeit der Lage von Gewerbegebieten in Bezug aufBeschränkung vonrm- und Geruchsbelästigungen

-          Rechtslage und Zulässigkeit der Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben in Gewerbegebieten

-          Einzelfallprüfungund Anzahl von bislang abgelehnten Anträgen, Vereinbarkeit mit
§ 15 Baunutzungsverordnung, Anpassung der Bebauungspläne

-          Lage der Beherbergungsbetriebe in Eimsbüttel

-          glichkeiten der Anpassung von Bebauungsplänen, Sammelverfahren

 

Der Ausschuss Stadtplanung nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 


Anlagen
Präsentation Zwischenbericht Beherbergungskonzept (2964 KB)

Ö 4 - 22-2150

Funktionsplan Niendorf 93/95 als Ergebnis der Drucksache 22-1040 und als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf Niendorf 95 sowie weiteres Vorgehen, insbesondere hinsichtlich einer öffentlichen Informationsveranstaltung

Herr Stephan weist zunächst darauf hin, dass sowohl der Funktionsplan als auch die Präsentation aus der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 31.03.2026 auf der Homepage zum Bebauungsplan Niendorf 95 veröffentlicht worden seien, insbesondere aufgrund der Vielzahl von Nachfragen hierzu. Normalweise erfolge eine Veröffentlichung erst mit der Freigabe des Protokolls im Ratsinformationssystem.

Herr Stephan verweist auf die Nachfragen aus der Bürgerfragestunde, die auch dafür sprächen, dass man den Funktionsplan nun abschließe, wieder in das Bebauungsplanverfahren einsteige und sich auf der Ebene von diesem den aufgeworfenen Fragestellungen widme. Der Bebauungsplan richte sich nach den Bestimmunen des Baugesetzbuches (BauGB) und in diesem sei in § 1 Absatz 5 auch der Klimaschutz und Klimaanpassung verankert.   

Man hoffe, nun wieder in das normale Bebauungsplanverfahren einzusteigen und dabei auch den vielen Fragestellungen nachzugehen, die auf verschiedenen Wegen aufgeworfen worden seien.

Herr Stephan betont, dass man mit dem Funktionsplan zunächst einen Stand habe und dieser müsse nun auf die einzelnen Grundstücke heruntergebrochen werden. Die in der Drucksache der FDP-Fraktion geforderte Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung plane man gemeinsam mit dem Planungsbüro (und ohne Einwerben von zusätzlichen Geldern) aus dem eigenen Budget.

Herr Stephan kommt abschließend auf eine Frage der Initiative Niendorf zur Straßenverbreiterung/ zum Straßenquerschnitt in der Paul-Sorge-Straße zu sprechen und gibt hierzu einige Erläuterungen. Eine Klärung dieser Fragen müsse auf Ebene des Bebauungsplanes und nicht des Funktionsplanes erfolgen.

Herr Mir Agha meldet für die Koalition Beratungsbedarf an und macht erläuternd einige Ausführungen zur Klimaresilienz, zur Versiegelung von Flächen und zur Verbreiterung der öffentlichen Fläche in der Paul-Sorge-Straße.

Herr Schmidt fasst zusammen, dass dem Vertagungswunsch von allen Fraktionen entsprochen wird. Die Ausführungen von Herrn Stephan werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Ö 5

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Stephan gibt die Mitteilungen der Verwaltung bekannt:

 

Ö 5.1 - 22-2149

Otto Linne Preis 2026 "Schnelsener Feldpark"

Die Drucksache 22-2149 wird zur Kenntnis genommen.

 

Ö 6

Anträge

Ö 6.1 - 22-2027

Für ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren bei der Entwicklung des Funktionsplans zu Niendorf 93 und 95

Herr Schwanke bittet um Vertagung der Drucksache, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es zu diesem Thema noch eine Kleine Anfrage seiner Fraktion gebe, deren Beantwortung noch ausstehe.

Die Drucksache 22-2027 wird vertagt.

 

Ö 7

Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 31.03. und 28.04.2026 (öffentlicher Teil)

Die Niederschrift vom 31.03.2026 und der öffentliche Teil der Niederschrift vom 28.04.2026 werden einvernehmlich genehmigt.