Tempo 30 für Eimsbüttel: Neue Rahmenbedingungen nutzen Beschluss der BV vom 29.06.2023 - Drs. 21-3930
Letzte Beratung: 07.02.2024 Mobilität Ö 5.1
Sachverhalt:
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel verabschiedete Ende Januar 2022 ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK). Darin enthalten sind zahlreiche konkrete Maßnahmen, die das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit der Bezirksversammlung entwickelt hat, mit denen Eimsbüttel seinen Beitrag zur Einhaltung der Klimaschutzziele leistet. Diese gilt es nun umzusetzen.
Eine dieser Maßnahmen heißt „Ausbau Tempo 30“ (E03). Sie basiert unter anderem auf dem Grün-Schwarzen Antrag „Mehr Tempo 30 ermöglichen“ (Drs.-Nr. 21-1980) und nachfolgenden Anfragen der Grünen Bezirksfraktion (Mehr Tempo 30 in Eimsbüttel ermöglichen, Antwort vom 1. Oktober 2021 bzw. Vision Zero – welche Konsequenzen hat dieses Ziel für die Mobilitätspolitik in Eimsbüttel? Antwort vom 21. November 2022), die unter anderem zeigt, dass es
a. im Bezirk noch sehr viele bezirkliche Tempo 50 Straßen gibt (im gut dreistelligen Bereich)1 und dass es
b. mittlerweile mehr rechtliche Möglichkeiten gibt, Tempo 30 einzuführen. Zusätzlich zu den in den Drucksachen genannten gab es jüngst erleichternde Änderungen der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV): So werden bspw. auch im Nahbereich von sozialen Einrichtungen Tempo 30-Zonen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht (vgl. Drs.-Nr. 21-3713). Außerdem wird jetzt grundsätzlich davon ausgegangen, dass „Anordnungen von Tempo 30-Strecken an Straßen mit einstreifiger Verkehrsführung je Fahrtrichtung … keine negativen Auswirkungen auf den ÖPNV befürchten [lassen], so dass die Verträglichkeit zwischen Busbetrieb des ÖPNV und einer Tempo-30 Strecken Anordnung grundsätzlich als gegeben eingestuft wird.“ Eine Prüfung im Einzelfall gilt nicht mehr als erforderlich.
Im IKSK heißt es unter der Maßnahme „Ausbau Tempo 30“: „
Das Reduzieren der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h hat, wie bereits in der Potenzialanalyse beschrieben, auf mehreren Ebenen einen gewinnbringenden Einfluss auf den Klimaschutz. So verringert sich der direkte Ausstoß an Treibhausgasen. Darüber hinaus erhöht die Reduzierung des Tempos die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Rad-fahrenden enorm, was die Nutzungsrate des Fahrrads, auch für schwächere Verkehrsteilnehmer:innen wie Kinder oder Ältere, erhöht und somit direkt zu einer geringeren Nutzung des motorisierten Individualverkehrs führen kann. Darüber hinaus können Lärm- und Schadstoffemissionen verringert werden.
Deshalb setzt sich das Bezirksamt Emsbüttel zum Ziel, die Einführung von Tempo 30 auf den bezirkseigenen Straßen, soweit auf bestehender Gesetzesgrundlage möglich, zu prüfen und schrittweise umzusetzen (Anordnung PK notwendig).“
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1 Die vorgelegte Liste weist einige nicht aktuelle Zuordnungen auf, deswegen wird hier keine exakte Zahl genannt
Damit macht sich Eimsbüttel auf den gleichen Weg wie zahlreiche Kommunen in Deutschland, die organisiert von der Agora Verkehrswende mit Beteiligung des Deutschen Städtetages am 6.Juli 2021 die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ ins Leben gerufen haben. Mittlerweile (Stand März 2023) haben sich 664 Gemeinden der Initiative angeschlossen, darunter Großstädte wie Berlin, Leipzig, Köln, Bonn, Hannover, Frankfurt/Main, Halle/Saale, Düsseldorf (vgl. http://lebenswerte-staedte.de/staedte-und-gemeinden-der-initiative.html). In diesen Städten leben über 28 Millionen Menschen. Sie werden regiert von Bürgermeister*innen aller großen und weiteren Parteien/Vereinigungen, bilden also ein sehr breites gesellschaftliches Interesse ab.
Der Klimabeirat des Hamburger Senats schreibt dazu in seinen Klimapolitische Empfehlungen an den Hamburger Senat 2021: „Um den Umweltverbund und den Klimaschutz voranzubringen, sollte Hamburg so schnell wie möglich stadtweit Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einführen.“ (https://www.hamburg.de/klima/15015244/hamburger-klimabeirat/) Neben Klimaschutz-Belangen sprechen nicht zuletzt die Sicherheit insbesondere schwächerer Verkehrsteilnehmer:innen sowie der Lärmschutz für die Einführung von Tempo 30; vgl. hierzu u.a. den Antrag „Mehr Tempo 30 ermöglichen“ (Drs.-Nr. 21-1980). Auch der Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing unterstützt mittlerweile öffentlich, dass Kommunen mehr Befugnisse bei der Einrichtung von Tempo 30 erhalten: „Die Kommunen vor Ort wissen am besten, was für ihre Bewohner gut ist.“
Beschluss:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel wird gebeten,
a. die Behörden für Inneres und Sport und Verkehr und Mobilitätswende aufzufordern, einen Weg aufzuzeigen, wie die im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) beschriebene Maßnahme der Einführung von Tempo 30 auf den bezirkseigenen Straßen, soweit auf bestehender Gesetzesgrundlage möglich, zu prüfen und möglichst schnell umzusetzen ist.
b. über die Umsetzung regelmäßig im Mobilitätsausschuss (AM) zu berichten.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die BVM begrüßt das Engagement des Bezirks Eimsbüttel für eine Ausweitung von Tempo 30 auf den Bezirksstraßen.
In der am 28.11.2023 beschlossenen Drucksache 22/13670 „Strategie Mobilitätswende“ greift der Senat das Thema im Kapitel „Angemessene Geschwindigkeiten auf Hamburgs Straßen“ auf. Darin heißt es:
„Hohe Geschwindigkeit zählt zu den Hauptursachen für Verkehrsunfälle und insbesondere für schwere Unfallverläufe. Geschwindigkeit ist außerdem ein wesentlicher Faktor bei der verkehrsbedingten Lärmbelastung. Deshalb soll Tempo 30 insbesondere im untergeordneten Bezirksstraßennetz, vor Schulen, Kitas, Seniorenheimen und ähnlichen Einrichtungen sowie in Wohngebieten deutlich ausgeweitet werden.
(…) Im Rahmen der Lärmaktionsplanung erfolgt die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit insbesondere durch Tempo-30- Anordnungen prioritär für sogenannte Lärmbrennpunkte der Stadt.“
Die BVM wird hinsichtlich der o.g. Zielsetzungen die nächsten Schritte abstimmen. Parallel dazu kann die Einführung von Tempo 30 auf bezirkseigenen Straßen fortgeführt werden, wo dies bereits auf bestehender Gesetzesgrundlage möglich ist.
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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