Referent*innenanforderung zur Situation in der Abteilung für Ausländerangelegenheiten
Die Abteilungen für Ausländerangelegenheiten in den Bezirksämtern sind nicht erst seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und den damit verbundenen Fluchtbewegungen hohen Anforderungen ausgesetzt. Zusätzlich verschärft wurde die Situation in den Jahren 2020–2022 durch die Corona-Pandemie.
Seit geraumer Zeit kommt es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Terminvereinbarung und zu langen Warte- und Bearbeitungszeiten für die Antragstellenden. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Bewilligung existenzsichernder Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, Kindergeld etc. und ist auch für erwerbstätige Antragstellende problematisch.
Die Bezirksversammlung hatte sich zuletzt Ende 2021 zur damaligen Situation in der Ausländerabteilung im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses berichten lassen (Drs. 21-2340).
Seit Jahresbeginn liegt die Steuerung und Verantwortung für die Ausländerabteilungen zentral in der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB). Es ist nun z.B. endlich möglich, Termine online zu vereinbaren, dabei bereits Antragsunterlagen an die Behörde zu senden und so Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
Auch wegen der weiterhin großen Zahl von Menschen aus verschiedenen Krisenregionen, die bei uns Schutz vor Gewalt und Vertreibung suchen, ist die Lage aber weiterhin angespannt und Betroffene berichten nach wie vor von Schwierigkeiten, ihre Anliegen zeitnah vorzubringen.
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Der Bezirksamtsleiterin wird gebeten, eine Referentin bzw. einen Referenten aus der Ausländerdienststelle in den Hauptausschuss zu entsenden, um dort im nichtöffentlichen Teil über die aktuelle Situation – insbesondere die personelle Ausstattung, Wartezeiten, Bearbeitungszeiten und die Beschwerdelage – zu berichten.
Kathrin Warnecke, Aramak Erk und GRÜNE-Fraktion
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