Verkehrsfluss verbessern, Lärm reduzieren, Sicherheit steigern, Emissionen senken - Zeit für mehr Tempo 30! Debattenantrag der Fraktion Die Linke
Letzte Beratung: 10.07.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.7
Im Oktober 2024 ist die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Für Kommunen ist es nun einfacher geworden, klima- und umweltfreundliche Maßnahmen im Straßenverkehr anzuordnen. Auch die Möglichkeit der Einrichtung von Tempo 30-Zonen und -Strecken sowie Zebrastreifen wurde erleichtert.
Nach §45, Absatz 9, Nr. 6 StVO ist es möglich, an Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Krankenhäusern eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h anzuordnen. Gleiches gilt für kurze Streckenabschnitt von bis zu 500m zwischen zwei bereits bestehenden Tempo 30-Strecken (§45 Abs. 9 Nr. 4 StVO).
Gerade Tempo 30 ist als Maßnahme geeinigt, die Aufenthaltsqualität und die Mobilität der Menschen gleichermaßen zu fördern und die Sicherheit insbesondere auf Schulwegen und vor den genannten Einrichtungen erheblich zu verbessern. In Niedersachsen läuft aktuell die Auswertung eines Modellprojekts in sechs Städten und Kommunen. Die vorläufigen Ergebnisse zeigen:
- Der Verkehrsfluss hat zugenommen, das bedeutet weniger Staus und Wartezeiten.
- Die Luftqualität hat sich verbessert.
- Die Lärmbelästigung wurde deutlich reduziert.
- Es gibt weniger schwere Unfälle.
Zusätzlich steigert Tempo 30 für den motorisierten Verkehr das Sicherheitsgefühl weiterer Verkehrsteilnehmer*innen wie Radfahrende oder Fußgänger*innen und trägt so dazu bei, dass mehr Menschen auf den Umweltverbund umsteigen.
Im Bezirk Wandsbek sind viele Straßen, insbesondere in Wohngebieten, bereits als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Es muss nun darum gehen, die Lücken zu schließen, um alle Menschen im Bezirk an den Vorteilen von flächendeckend Tempo 30 teilhaben zu lassen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Verwaltung möge
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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