21-2987

Eimsbüttel auf dem Weg zum Tempo 30-Bezirk

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 19.05.2022 Bezirksversammlung Ö 10.14

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

BV (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

31.03.2022

9.14

21-2822

an AM überwiesen

AM (s.o.)

06.04.2022

6.10

s.o.

vertagt

AM (s.o)

04.05.2022

5.13

s.o.

Es erfolgte eine punktweise Abstimmung des geänderten Ursprungspetitums:

Pkt. 1: Empfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der GRÜNE-, SPD- und der Fraktion DIE LINKE bei Gegenstimmen der CDU-, FDP- und AfD-Fraktion.

Pkt. 2 des Ursprungspetitums der Drs. 21-2822 wurde mehrheitlich bis zur Vorsprache der Referierenden vertagt.

 

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel verabschiedete Ende Januar ein Integriertes Klimaschutz­konzept (IKSK). Darin enthalten sind zahlreiche konkrete Maßnahmen, die das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit der Bezirksversammlung entwickelt hat, mit denen Eimsbüttel seinen Bei­trag zur Einhaltung der Klimaschutzziele leistet. Diese gilt es nun umzusetzen.

Eine dieser Maßnahmen heißt „Ausbau Tempo 30“ (E03). Sie basiert unter anderem auf dem Grün-Schwarzen Antrag „Mehr Tempo 30 ermöglichen“ (Drs. 21-1980) und einer nachfolgenden Anfrage der Grünen Fraktion, die unter anderem zeigt, dass es

a) im Bezirk noch sehr viele bezirkliche Tempo 50 Straßen gibt (im gut dreistelligen Bereich)[1] und dass es

b) mittlerweile mehr rechtliche Möglichkeiten gibt, Tempo 30 einzuführen.

Im IKSK heißt es dazu unter der Maßnahme „Ausbau Tempo 30“:

Das Reduzieren der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h hat, wie bereits in der Potenzialanalyse beschrieben, auf mehreren Ebenen einen gewinnbringenden Einfluss auf den Klimaschutz. So verringert sich der direkte Ausstoß an Treibhausgasen. Darüber hinaus erhöht die Reduzierung des Tempos die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Rad-fahrenden enorm, was die Nutzungsrate des Fahrrads, auch für schwächere Verkehrsteilnehmer:innen wie Kinder oder Ältere, erhöht und somit direkt zu einer geringeren Nutzung des motorisierten Individualverkehrs führen kann. Darüber hinaus können Lärm- und Schadstoffemissionen verringert werden.

Deshalb setzt sich das Bezirksamt Emsbüttel zum Ziel, die Einführung von Tempo 30 auf den bezirkseigenen Straßen, soweit auf bestehender Gesetzesgrundlage möglich, zu prüfen und schrittweise umzusetzen (Anordnung PK notwendig).

Damit macht sich Eimsbüttel auf den gleichen Weg wie zahlreiche Kommunen in Deutschland, die organisiert von Agora Verkehrswende mit Beteiligung des Deutschen Städtetages am 6. Juli 2021 die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ ins Leben ge­rufen haben. Mittlerweile (Stand Februar 2022) haben sich 90 Gemeinden der Initiative ange­schlossen, darunter Großstädte wie Leipzig, Köln, Bonn, Hannover, Frankfurt/Main, Halle/Saale, Düsseldorf (vgl. http://lebenswerte-staedte.de/staedte-und-gemeinden-der-initiative.html). Sie werden regiert von Bürgermeister*innen der vier großen und weiteren Parteien/Vereinigungen, bilden also ein sehr breites gesellschaftliches Interesse ab.

Der Klimabeirat des Hamburger Senats schreibt dazu in seinen Klimapolitische Empfehlungen an den Hamburger Senat 2021: „Um den Umweltverbund und den Klimaschutz voranzubringen, sollte Hamburg so schnell wie möglich stadtweit Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einfüh­ren.“[2]

Neben Klimaschutz-Belangen sprechen nicht zuletzt die Sicherheit insbesondere schwächerer Verkehrsteilnehmer:innen sowie der Lärmschutz für die Einführung von Tempo 30; vgl. hierzu u.a. den Antrag „Mehr Tempo 30 ermöglichen“ (Drs. 21-1980). Auch der Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing unterstützt mittlerweile öffentlich, dass Kommunen mehr Befugnisse bei der Einrichtung von Tempo 30 erhalten: „Die Kommunen vor Ort wissen am besten, was für ihre Bewohner gut ist.“

Hinweis: Auf die Ursprungs-Drs. 21-2822 wird verwiesen. Pkt. 1 des geänderten Petitums wurde mehrheitlich zugestimmt und die Beschlussvorlage entsprechend weitergeleitet.

Pkt. 2 des Petitums wurde bis zur Vorsprache der unter Pkt. 1 angeforderten Referierenden vertagt.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

BV (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

31.03.2022

9.14

21-2822

an AM überwiesen

AM (s.o.)

06.04.2022

6.10

s.o.

vertagt

AM (s.o)

04.05.2022

5.13

s.o.

Es erfolgte eine punktweise Abstimmung des geänderten Ursprungspetitums:

Pkt. 1: Empfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der GRÜNE-, SPD- und der Fraktion DIE LINKE bei Gegenstimmen der CDU-, FDP- und AfD-Fraktion.

Pkt. 2 des Ursprungspetitums der Drs. 21-2822 wurde mehrheitlich bis zur Vorsprache der Referierenden vertagt.

 

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel verabschiedete Ende Januar ein Integriertes Klimaschutz­konzept (IKSK). Darin enthalten sind zahlreiche konkrete Maßnahmen, die das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit der Bezirksversammlung entwickelt hat, mit denen Eimsbüttel seinen Bei­trag zur Einhaltung der Klimaschutzziele leistet. Diese gilt es nun umzusetzen.

Eine dieser Maßnahmen heißt „Ausbau Tempo 30“ (E03). Sie basiert unter anderem auf dem Grün-Schwarzen Antrag „Mehr Tempo 30 ermöglichen“ (Drs. 21-1980) und einer nachfolgenden Anfrage der Grünen Fraktion, die unter anderem zeigt, dass es

a) im Bezirk noch sehr viele bezirkliche Tempo 50 Straßen gibt (im gut dreistelligen Bereich)[1] und dass es

b) mittlerweile mehr rechtliche Möglichkeiten gibt, Tempo 30 einzuführen.

Im IKSK heißt es dazu unter der Maßnahme „Ausbau Tempo 30“:

Das Reduzieren der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h hat, wie bereits in der Potenzialanalyse beschrieben, auf mehreren Ebenen einen gewinnbringenden Einfluss auf den Klimaschutz. So verringert sich der direkte Ausstoß an Treibhausgasen. Darüber hinaus erhöht die Reduzierung des Tempos die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Rad-fahrenden enorm, was die Nutzungsrate des Fahrrads, auch für schwächere Verkehrsteilnehmer:innen wie Kinder oder Ältere, erhöht und somit direkt zu einer geringeren Nutzung des motorisierten Individualverkehrs führen kann. Darüber hinaus können Lärm- und Schadstoffemissionen verringert werden.

Deshalb setzt sich das Bezirksamt Emsbüttel zum Ziel, die Einführung von Tempo 30 auf den bezirkseigenen Straßen, soweit auf bestehender Gesetzesgrundlage möglich, zu prüfen und schrittweise umzusetzen (Anordnung PK notwendig).

Damit macht sich Eimsbüttel auf den gleichen Weg wie zahlreiche Kommunen in Deutschland, die organisiert von Agora Verkehrswende mit Beteiligung des Deutschen Städtetages am 6. Juli 2021 die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ ins Leben ge­rufen haben. Mittlerweile (Stand Februar 2022) haben sich 90 Gemeinden der Initiative ange­schlossen, darunter Großstädte wie Leipzig, Köln, Bonn, Hannover, Frankfurt/Main, Halle/Saale, Düsseldorf (vgl. http://lebenswerte-staedte.de/staedte-und-gemeinden-der-initiative.html). Sie werden regiert von Bürgermeister*innen der vier großen und weiteren Parteien/Vereinigungen, bilden also ein sehr breites gesellschaftliches Interesse ab.

Der Klimabeirat des Hamburger Senats schreibt dazu in seinen Klimapolitische Empfehlungen an den Hamburger Senat 2021: „Um den Umweltverbund und den Klimaschutz voranzubringen, sollte Hamburg so schnell wie möglich stadtweit Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einfüh­ren.“[2]

Neben Klimaschutz-Belangen sprechen nicht zuletzt die Sicherheit insbesondere schwächerer Verkehrsteilnehmer:innen sowie der Lärmschutz für die Einführung von Tempo 30; vgl. hierzu u.a. den Antrag „Mehr Tempo 30 ermöglichen“ (Drs. 21-1980). Auch der Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing unterstützt mittlerweile öffentlich, dass Kommunen mehr Befugnisse bei der Einrichtung von Tempo 30 erhalten: „Die Kommunen vor Ort wissen am besten, was für ihre Bewohner gut ist.“

Hinweis: Auf die Ursprungs-Drs. 21-2822 wird verwiesen. Pkt. 1 des geänderten s wurde mehrheitlich zugestimmt und die Beschlussvorlage entsprechend weitergeleitet.

Pkt. 2 des Petitums wurde bis zur Vorsprache der unter Pkt. 1 angeforderten Referierenden vertagt.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
19.05.2022
Ö 10.14
Anhänge

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