Sicher über den Lenzweg kommen
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Bezirksversammlung |
27.06.2024 |
13.6 |
Die Drucksache wird vertagt. |
|
Bezirksversammlung |
19.09.2024 |
9.4 |
22-0008 |
Die Drucksache wird in den RaLoNiS überwiesen. |
RaLoNiS |
23.09.2024 |
10.8 |
22-0008 |
Ergebnis der punktweisen Abstimmung: |
Die Lokstedter Lenzsiedlung gehört zu den größten Wohnanlagen im Bezirk Eimsbüttel und
im Verlauf der Julius-Vosseler-Straße sowie im südlich anschließenden Lenzweg sind in den
letzten Jahren zahlreiche neue Wohnungen entstand. Damit verbunden ist eine gesteigerte Verkehrsbelastung.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 21-3944) zur Einführung einer Tempo 30-Zone in der Julius-Vosseler-Straße bzw. dem Lenzweg hat das Bezirksamt u.a. ausgeführt: „Es handelt sich bei der Julius-Vosseler-Straße bzw. dem Lenzweg um Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung und somit um Vorfahrtstraßen. Dementsprechend sind sie mit Lichtsignalanlagen, Leitlinien und entsprechenden Vorfahrtsregelungen hergestellt. Ein Großteil der Verkehre sind Durchgangsverkehre. Zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone müsste daher ein Umbau der Straße erfolgen sowie eine Verlagerung der Durchgangsverkehre auf die anliegenden Wohnstraßen ausgeschlossen werden. Im Vorfeld wäre eine Verkehrsuntersuchung erforderlich.
Eine Tempo-30-Strecke ist auf einer Länge von ca. 300 m südlich der Vizelinstraße vor der Kita bereits angeordnet. Weitere Tempo-30-Strecken könnten vor angrenzenden Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig und körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern angeordnet werden. Solche Einrichtungen sind im weiteren Verlauf der Straße nicht vorhanden.“
Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass - um dem gestiegenen Querungsbedarf gerecht zu werden – bereits auf Höhe des Neubaugebietes zwei Mittelinseln als Querungshilfen eingebaut worden sind, die anscheinend ihren Zweck auch gut erfüllen.Es besteht aber bei den Anwohnerinnen und Anwohnern der Wunsch, die Verkehrssituation durch eine Verringerung der Durchfahrgeschwindigkeit bzw. bauliche Maßnahmen fußgängerfreundlicher und sicherer zu gestalten
:
Inneres und Sport und der damit verbundenen VD5 in Abstimmung mit dem PK 23
dafür einzusetzen, dass in Höhe des sAWO Servicewohnens im Lenzwegs 5 und des
Durchgangs zur Julius-Vosseler-Straße 20-26, wo ohnehin bereits eine schraffierte
Sperrfläche markiert ist, ein Fußgängerüberweg über den Lenzweg eingerichtet wird.
eingerichtet werden.
Bereich bauliche Veränderungen, wie z.B. die Anlegung von Mittelinseln, geprüft
werden, um den zu Fuß Gehenden die Querung des Lenzwegs zu erleichtern.
Fachabteilungen damit zu beauftragen, die Einrichtung von Tempo 30 im
Lenzweg durch die zuständigen Fachbehörden prüfen zu lassen. Falls etwas
gegen die Einrichtung von Tempo 30 spricht, möge dies ausführlich begründet
werden.
Julius-Vosseler-Straße (bis zur Einmündung Koppelstraße) noch eingerichtet
wird. Wenn dem nicht so ist, sollte dort ebenfalls Tempo 30 geprüft werden.
keine