21-3944

Tempo 30 für Julius-Vosseler-Straße und Lenzweg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

09.06.2023

Lfd. Nr. 217 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Sebastian Dorsch und Lutz Schmidt (GRÜNE-Fraktion)

 

Tempo 30 für Julius-Vosseler-Straße und Lenzweg

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Die Julius-Vosseler-Straße führt im südlichen Teil an der Trasse der U2-Linie entlang. Bis vor wenigen Jahren war die Straße als Tempo 50-Straße geprägt durch Durchgangsverkehr, Einzelhaus-Bebauung im Norden, Gewerbegebiete im mittleren Bereich und im Süden eine Kleingarten-Siedlung. Durch die Bebauungspläne Lokstedt 63, 64, 65 und 66 sind hier mehrere hundert neue Wohneinheiten entstanden und es entstehen weitere Wohnmöglichkeiten. Immer mehr Menschen leben hier, Lokstedt wächst hier besonders dynamisch und verbindet sich mit den benachbarten Quartieren: Südlich grenzt die Lenzsiedlung mit ihren vielen tausend Bewohner*innen an, daneben zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, mit Grün-Weiß Eimsbüttel ein beliebter Sport- und mit Lenzsiedlung e.V. ein wichtiger Stadtteilverein; ein großer Spielplatz wird dort derzeit durch eine Skaterbahn ergänzt, etwas nördlich ist die wachsende Grundschule in der Vizelinstraße und auf der anderen Seite der U-Bahntrasse entsteht mit dem Sportpark Eimsbüttel ein einzigartiger Ort für verschiedenste Sportmöglichkeiten.

Die Julius-Vosseler-Straße hat durch diese enormen Veränderungen eine andere Funktion erhalten: Aus einer Durchgangsstraße ist eine Straße in einem dicht besiedelten Wohngebiet mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf geworden.

Vor diesem Hintergrund hat die Bezirkspolitik den damaligen Bezirksamtsleiter schon 2021 darum gebeten Möglichkeiten zu prüfen, wie im südlichen Teil der Julius-Vosseler-Straße sowie im südlich anschließenden Lenzweg Tempo 30 einzurichten ist, notfalls in einzelnen Abschnitten. Das Bezirksamt antwortete mit Drucksache 21-2141, dass a) die Situation ähnlichgesehen wird und entsprechend Sprunginseln eingebaut wurden, dass aber b) aufgrund der damals laufenden Planungen für das Rad-Bezirksroutennetz zu der Bitte Tempo 30 „zurzeit keine Rückmeldung gegeben werden“ kann. Die Planungen zum Bezirksroutennetz sind abgeschlossen, die Route wird nicht durch die Julius-Vosseler-Straße, sondern auf der anderen Seite der Bahntrasse laufen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Ist geplant, für den oben beschriebenen Straßenabschnitt bzw. für Teilbereiche eine Tempo 30-Zone einzurichten beziehungsweise dies den zuständigen Landesbehörden vorzu­schlagen?

 

Nein.

 

  1. Wenn ja, auf welchen Abschnitten?

 

Entfällt.

 

  1. Wenn nein: Spricht etwas aus der Perspektive des Bezirksamtes dagegen, der zuständi­gen Landesbehörde die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in den genannten Straßen­abschnitten vorzuschlagen? Bitte begründen, dabei bitte auch auf die Alternative einer oder mehrerer Tempo 30-Strecken eingehen, bspw. vor der neuen KiTa in der Julius-Vosseler-Straße 114 b.

 

Ja, folgende Punkte sprechen dagegen:

Es handelt sich bei der Julius-Vosseler-Straße bzw. dem Lenzweg um Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung und somit um Vorfahrtstraßen. Dementsprechend sind sie mit Lichtsignalanlagen, Leitlinien und entsprechenden Vorfahrtsregelungen hergestellt. Ein Großteil der Verkehre sind Durchgangsverkehre. Zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone müsste daher ein Umbau der Straße erfolgen sowie eine Verlagerung der Durchgangsverkehre auf die anliegenden Wohnstraßen ausgeschlossen werden. Im Vorfeld wäre eine Verkehrsuntersuchung erforderlich.

Eine Tempo-30-Strecke ist auf einer Länge von ca. 300 m südlich der Vizelinstraße vor der Kita bereits angeordnet. Weitere Tempo-30-Strecken könnten vor angrenzenden Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig und körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern angeordnet werden. Solche Einrichtungen sind im weiteren Verlauf der Straße nicht vorhanden.

 

  1. Wie viele Wohneinheiten sind entlang der Julius-Vosseler-Straße sowie im südlich an­schließenden Lenzweg durch die Bebauungspläne Lokstedt 63, 64, 65 und 66 entstanden?

 

Die Auswertung des Wohnungsbauprogramms ergibt für diesen Bereich bzw. die aufgeführten Bebauungspläne 494 genehmigte WE.

 

  1. Wie viele weitere Wohneinheiten sind geplant?

 

Hierzu gibt es keine Daten. Das aktuelle Wohnungsbauprogramm weist noch ein Potenzial von 230 WE für diesen Bereich aus.

 

  1. Wie viele Wohneinheiten gibt es damit insgesamt entlang der südlichen Julius-Vosseler-Straße sowie im Lenzweg?

 

Für eine nur überschlägige Abschätzung der Wohneinheitenzahl wäre zunächst ein genauer Flächenumriss notwendig, um dazu eine GIS gestützte Aussage machen zu können.

 

  1. Lässt sich das Gebiet damit als „Wohngebiet“ oder als „Gebiet mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf“ gemäß Straßenverkehrsordnung § 45, Abs 1c bezeichnen?

 

Als Wohngebiet lässt sich der ganze Straßenzug nicht bezeichnen.

Um die Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie den Querungsbedarf beurteilen zu können, müssten entsprechende Verkehrszählungen durchgeführt werden.

Um dem gestiegenen Querungsbedarf gerecht zu werden, haben wir kürzlich bereits auf Höhe des Neubaugebietes 2 Mittelinseln als Querungshilfen eingebaut.

 

  1. Wenn nein, ab wann gelten diese Kriterien?

 

Siehe 7).

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine