22-2921

Verbesserung der Schulwegsicherheit in der Claus-Ferck-Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.11.2025 (Drs. 22-2485.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.27

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Das Bezirksamt und die Fachbehörde werden gebeten:

  1. Den Grünbewuchs kurzfristig zurückzuschneiden damit der Gehweg in voller Breite für Fußnger nutzbar ist und den Beschnitt regelmäßig durchzuführen.
  2. Kurzfristig auf dem Gehweg Stolperstellen zu beseitigen und kaputte Gehwegplatten auszutauschen.
  3. Zu prüfen, ob eine bauliche Verbreiterung des Gehwegs, oder das Anlegen eines Geländers zur Straße hin möglich ist.
  4. Im gleichen Zuge die Neigung des Gehweges zur Straße zu mindern.
  5. Zu prüfen, ob die neue Kindertagesstätte an der Einmündung Lerchenberg, auch eine Tempo 30-Strecke entlang der Straße Im Alten Dorfe zur Anordnung ermöglichen könnte.

Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 35 wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:

Die Bezirksversammlung (BV) Wandsbek formuliert in ihrer Drucksache (Drs.) 22-2485.1 insgesamt fünf Punkte, überwiegend zu straßenbaubehördlichen Themen. Unter Punkt 5. wird die Anordnung einer Tempo 30-Strecke in der Straße Im Alten Dorfe zugunsten der Kita „Dorfkinder angeregt.

Stellungnahme:

Die Anordnung von Tempo 30-Strecken gemäß § 45 Absatz 9 Nr. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von an diesen Straßen gelegenen Fußngerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und z. T. in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt.

Demnach muss die entsprechende Einrichtung entweder über einen direkten Zugang zur Straße verfügen, oder aber es müssen im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußnger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußngern) vorhanden sein.

Die Kita Dorfinder“ verfügt über keinerlei direkte Zugänge zur Straße Im Alten Dorfe, die o. g. geforderten Verkehrsverhältnisse liegen ebenfalls nicht vor.

Fazit:

Die Anordnung einer Tempo 30-Strecke in der Straße Im Alten Dorfe ist im gewünschten Teilbereich (Nähe der Einmündung zur Straße Lerchenberg), zugunsten der Kita „Dorfkinder“ aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1:

Das Fachamt MR teilt mit, dass der Rückschnitt erfolgen wird.

Zu Punkt 2:

Das Fachamt MR teilt mit, dass die Ausbesserung des Gehwegs unter Priorisierung der laufenden Unterhaltungsarbeiten erfolgen wird. Die Verkehrssicherheit ist akut nicht gefährdet.

Zu Punkt 3:

Die Maßnahme wird in den Maßnahmenspeicher des Arbeitsprogrammes für Fußverkehrsmaßnahmen aufgenommen.

Zu Punkt 4:

Das Bezirksamt verweist auf die Antwort zu Frage 3.

Zu Punkt 5:

Das Bezirksamt verweist auf die Stellungnahme von BIS/ VD51.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
05.02.2026
Ö 14.27
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Claus-Ferck-Straße Im Alten Dorfe

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