Verbesserung der Schulwegsicherheit in der Claus-Ferck-Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.11.2025 (Drs. 22-2485.1)
Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.27
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt und die Fachbehörde werden gebeten:
Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 35 wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Die Bezirksversammlung (BV) Wandsbek formuliert in ihrer Drucksache (Drs.) 22-2485.1 insgesamt fünf Punkte, überwiegend zu straßenbaubehördlichen Themen. Unter Punkt 5. wird die Anordnung einer Tempo 30-Strecke in der Straße Im Alten Dorfe zugunsten der Kita „Dorfkinder“ angeregt.
Stellungnahme:
Die Anordnung von Tempo 30-Strecken gemäß § 45 Absatz 9 Nr. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und z. T. in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt.
Demnach muss die entsprechende Einrichtung entweder über einen direkten Zugang zur Straße verfügen, oder aber es müssen im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden sein.
Die Kita „Dorfinder“ verfügt über keinerlei direkte Zugänge zur Straße Im Alten Dorfe, die o. g. geforderten Verkehrsverhältnisse liegen ebenfalls nicht vor.
Fazit:
Die Anordnung einer Tempo 30-Strecke in der Straße Im Alten Dorfe ist im gewünschten Teilbereich (Nähe der Einmündung zur Straße Lerchenberg), zugunsten der Kita „Dorfkinder“ aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1:
Das Fachamt MR teilt mit, dass der Rückschnitt erfolgen wird.
Zu Punkt 2:
Das Fachamt MR teilt mit, dass die Ausbesserung des Gehwegs unter Priorisierung der laufenden Unterhaltungsarbeiten erfolgen wird. Die Verkehrssicherheit ist akut nicht gefährdet.
Zu Punkt 3:
Die Maßnahme wird in den Maßnahmenspeicher des Arbeitsprogrammes für Fußverkehrsmaßnahmen aufgenommen.
Zu Punkt 4:
Das Bezirksamt verweist auf die Antwort zu Frage 3.
Zu Punkt 5:
Das Bezirksamt verweist auf die Stellungnahme von BIS/ VD51.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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