22-0500

Neues Nutzungskonzept für die große Moorweide Alternativantrag zu Drucks.-Nr. 22-0493 -

Antrag

Letzte Beratung: 19.12.2024 Bezirksversammlung Ö 9.9.1

Sachverhalt

Die Moorweide ist eine wichtige Grünfläche im Herzen Hamburgs, die aufgrund ihrer zentralen Lage und ihrer historischen Bedeutung einen hohen Stellenwert hat. Sie bietet Anwohner:innen und Besucher:innen eine attraktive Erholungsmöglichkeit, wurde in den letzten Jahren aber zudem vereinzelt als Veranstaltungsfläche genutzt.

Um künftig eine ausgewogene und nachhaltige Nutzung der Moorweide für öffentliche Veranstaltungen zu ermöglichen, soll ein strukturiertes Nutzungskonzept entwickelt werden, das den ökologischen Schutz der Fläche gewährleistet.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung beschließt, dass
 

  1. die Große Moorweide weiterhin als Veranstaltungsfläche genutzt wird. Dies gilt sowohl für kommerzielle als auch für nichtkommerzielle Veranstaltungen,
     
  2. eine Höchstzahl von nf vom Bezirk genehmigten Veranstaltungen nicht überschritten wird, alle Veranstaltungen zusammengerechnet eine Gesamtdauer von 80 Tagen nicht überschreiten, wobei Auf- und Abbauzeiten nicht mitgerechnet werden und zwischen den einzelnen Nutzungszeiten, soweit möglich und sinnvoll, veranstaltungsfreie Zeiträume eingeplant werden,
     
  3. bei Veranstaltungen möglichst immer nur eine Teilfläche der Großen Moorweide in Anspruch genommen wird, damit genügend Grünfläche r die weitere freie Nutzung zur Verfügung steht. Bei großflächiger Nutzung von mehr als 50 % ist darauf zu achten, dass diese Veranstaltungen die Wiese weniger als sieben Tage beanspruchen,
     
  4. die Grünfläche nach der Nutzung durch die jeweiligen Nutzer mit allen erforderlichen Maßnahmen wieder ordnungsgemäß in den Ausgangszustand zu versetzen ist,
     
  5. r das Vergabeverfahren feste Kriterien entwickelt werden, die Veranstaltungen mit kulturellem oder sozialem Bezug sowie Veranstaltungen, die in besonderem Maße auf die zentrale Lage und die Anbindung an den ÖPNV angewiesen sind oder für die kein anderer Standort in der Umgebung möglich ist, bevorzugen,
     
  6. im Falle einer sich abzeichnenden Ausnahmesituation über eine Sondernutzung der Fläche von der Bezirksversammlung gesondert abgestimmt wird.
     

 

Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
19.12.2024
Ö 9.9.1
Anhänge

keine

 

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