Kommunale Wärmeplanung in Stellingen und Eidelstedt Referentenanforderung
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
RaSE (Antrag der CDU-Fraktion) |
27.11.2023
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16.4 |
Empfehlung einstimmig |
Das Gebäudeenergiegesetz wurde zum 1.1.2023 geändert und sieht viele erforderliche Maßnahmen für die Kommunen vor, die spätestens bis 2025 eine sog. „kommunale Wärmeplanung“ vorlegen sollen.[1] Der Umweltsenator Hamburgs plant, bereits im Jahr 2024 diese Wärmeplanung zu präsentieren.[2] Ab 2024 ist die Erweiterung des Fernwärmenetzes geplant.[3]
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der Hamburger Energiewerke, des HanseWerk Natur und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in eine der nächsten Sitzungen des Regionalausschusses Stellingen/Eidelstedt einzuladen, um die Planungen vorzustellen.
keine