Referentenanforderung: Kommunale Wärmeplanung im Regionalbereich Niendorf, Lokstedt und Schnelsen
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
RaLoNiS |
08.01.2024 |
16.1 |
Die Drucksache wird, unter Berücksichtigung der Änderungen, einstimmig angenommen |
Das Gebäudeenergiegesetz wurde zum 1.1.2023 geändert und sieht viele erforderliche Maßnahmen für die Kommunen vor, die spätestens bis 2025 eine sog. „kommunale Wärmeplanung“ vorlegen sollen.[1] Der Umweltsenator Hamburgs plant, bereits im Jahr 2024 diese Wärmeplanung zu präsentieren.[2] Ab 2024 ist die Erweiterung des Fernwärmenetzes geplant.[3]
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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der Hamburger Energiewerke, des HanseWerk Natur, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sowie die örtlichen Schornsteinfeger, die Feuerstättenbescheide für Gas- und Ölheizungsanlagen, Heizungsanlagen und alle anderen Öfen für feste Brennstoffe ausstellen, in eine der nächsten Sitzungen des Regionalausschusses Lokstedt/Niendorf/Schnelsen einzuladen, um die Planungen mit Schwerpunkt auf die lokalen Quartierskonzepte vorzustellen.
keine