21-7421

Wärmenetze in Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.07.2023 (Drs. 21-7329.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.10.2023
14.09.2023
Ö 14.9
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, einen Referenten in den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz zu entsenden und die aktuellen und zukünftigen Planungen für  die Erweiterung und Verdichtung der Wärmenetze in Wandsbek sowie die Entwicklung des kommunalen Wärmeplanes unter Berücksichtigung sowohl des städtischen wie auch der privaten Netze r Wandsbek vorzustellen.

Dabei ist auch darzustellen, wie Lösungen für unterschiedliche Gebiete wie die äeren Stadtteile (Alstertal, Walddörfer) und verdichtete Stadtteile wie z.B. Wandsbek sowie für unterschiedliche Gebäudetypen (Einfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau, Gewerbe, etc.) aussehen nnten und welche Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wärmenetze geplant sind.

 

 

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und der damit erforderliche Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung sind wichtige Maßnahmen, um die ambitionierten Klimaschutzziele der Freien und Hansestadt Hamburg zu erreichen.

 

Die der Zweiten Fortschreibung des Klimaplans zugrunde liegenden Planungen des Senats zum Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung zu der neben der Fernwärme auch Nahwärme und Quartiersnetze zählen sehen vor, dass diese Art der Wärmeversorgung bis 2030 mindestens 35 Prozent und bis 2045 mindestens 50 Prozent des Endenergieverbrauchs für die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser in Hamburger Gebäuden („rmebedarf der Gebäude“) ausmachen soll.

 

Konkrete, gebietsspezifische Planungen zum Wärmenetzausbau werden derzeit von der BUKEA als zuständige Behörde sowie von den in Hamburg aktiven Wärmenetzbetreibern und auch von der Wohnungswirtschaft selbst (Quartierskonzepte) erstellt. Sie orientieren sich im Wesentlichen an der Stadtentwicklung und der Kundennachfrage sowie an technischen und wirtschaftlichen Kriterien. Eine Ausbauplanung auf Stadtteilebene ist aktuell in Erarbeitung. Im Rahmen der sog. kommunalen Wärmeplanung wird die BUKEA als zuständige Behörde Grundlagen für einen geordneten und angemessenen Ausbau der Fernwärme schaffen.

 

Vor diesem Hintergrund sieht die BUKEA zunächst von einer Referentenentsendung ab.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.