21-4241

Fernwärmenetz vorantreiben Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.06.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.09.2023
11.09.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.06.2023 anliegende Drucksache 21-4164B beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 14.08.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und der damit erforderliche Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung sind wichtige Maßnahmen, um die ambitionierten Klimaschutzziele der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zu erreichen. Die Planungen des Senats für den Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung einschließlich Fernwärme, Nahwärme und Quartiersnetze sehen vor, dass bis 2030 mindestens 35 Prozent und bis 2045 mindestens 50 Prozent des Endenergieverbrauchs für Raumwärme und Warmwasser in Hamburger Gebäuden durch diese Art der Wärmeversorgung gedeckt werden sollen.

 

Aktuell werden konkrete, gebietsspezifische Planungen für den Wärmenetzausbau von der BUKEA als zuständige Behörde, den aktiven Wärmenetzbetreibern in Hamburg und auch von der Wohnungswirtschaft selbst (im Rahmen von Quartierskonzepten) durchgeführt. Diese Planungen berücksichtigen vor allem die Stadtentwicklung, die Kundennachfrage sowie technische und wirtschaftliche Kriterien. Eine Ausbauplanung auf Stadtteilebene befindet sich derzeit in der Erarbeitung sowie Abstimmung. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird die BUKEA als zuständige Behörde die Grundlagen für einen geordneten und angemessenen Ausbau der Fernwärme schaffen.

Die Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW) werden einen Großteil dieses Ausbauziels (von 25 auf 35 Prozent bis 2030) realisieren. Als städtischer Energieversorger versorgen die HEnW derzeit rund 250.000 Haushalte in Hamburg mit Fernwärme und planen, bis 2030 die Leistung der angeschlossenen Abnehmer von Fernwärme (Haushalte, Gewerbe, Industrie, FHH) um 450 Megawatt auf insgesamt 1.930 Megawatt zu erhöhen. Ein bedeutender Teil dieses Wachstums wird durch Verdichtung erreicht, d.h. Immobilien entlang der bestehenden Fernwärmeleitungen, die derzeit mit Öl oder Gas beheizt werden, werden an das Fernwärmenetz angeschlossen. Es ist jedoch auch ein Netzausbau geplant, insbesondere in den Stadtteilen Lokstedt, Dulsberg, Wandsbek und Altona, um neue Straßenzüge und Quartiere zu erschließen.

 

Die BUKEA wird zudem Gebiete ausweisen, in denen vorrangig dezentrale Gebäudewärmeversorgung unter Berücksichtigung der lokalen erneuerbaren Energiepotenziale möglich ist. Hierbei kommen vor allem Wärmepumpen als effizienteste erneuerbare Wärmetechnik zum Einsatz. In den kommenden Jahren werden sie zusammen mit anderen erneuerbaren Energietechnologien weiterhin verstärkt über das bestehende Förderprogramm Erneuerbare Wärme" des IFB Hamburg gefördert.

 

Das geplante Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist derzeit in der Abstimmung, es liegt aktuell noch kein von der Bundesregierung beschlossener Entwurf vor. Daher kann zum derzeitigen Zeitpunkt auch noch keine Auskunft z.B. über die Beteiligung der Öffentlichkeit oder der Bezirkmter gegeben werden. Der Senat strebt an, die Interessen von Mieterinnen und Mietern, Eigentümerinnen und Eigentümern, Fernwärmeanbietern und weiteren Stakeholdern angemessen zu berücksichtigen. Der Senat strebt auch an, die Bezirksämter angemessen zu beteiligen.

 

In welchen Gebieten ein Wärmenetzausbau aus abnahmestrukturellen und somit wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist und kurz-, mittel- sowie langfristig erfolgen wird, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung und eines parallelen, aufwendigen Abstimmungsprozesses mit den in Hamburg tätigen Wärmenetzbetreibern.

 

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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