Haushalt 2025/2026 Spezifikation der Rahmenzuweisungen
Letzte Beratung: 26.11.2024 Stadtplanung Ö 7
Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses, der voraussichtlich erst im nächsten Jahr erfolgen
wird, hat der Senat während der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026
über die Schlüsselentwicklung für Rahmenzuweisungen (RZ) entschieden.
Das heißt, die von den Fachbehörden für die jeweilige RZ vorgesehenen Gesamtvolumina sind
vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Die Bezirksversammlungen (BV) haben die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der RZ gemäß § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) spätestens bis
zum 19. Dezember 2024 vorzunehmen.
Um die BV bis zum 19.12.2024 zu erreichen, ist ein Beschluss des Ausschusses Stadtplanung
(StaPla) entsprechend des vom Hauptausschuss vorgesehenen Terminplans spätestens bis
zum 26. November 2024 zu erwirken.
Der Ausschuss Stadtplanung empfiehlt der Bezirksversammlung, dem Vorschlag zu der Feinspezifikation der Rahmenzuweisungen, wie in der Anlage aufgeführt, zuzustimmen
• Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 Rahmenzuweisung Stadtplanung
• Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 Rahmenzuweisung Erläuterungen Stadtplanung
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