22-0394

Haushalt 2025/2026 Spezifikation der Rahmenzuweisungen

Beschlussempfehlung Verwaltung

Letzte Beratung: 26.11.2024 Stadtplanung Ö 7

Sachverhalt

Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses, der voraussichtlich erst im nächsten Jahr erfolgen

wird, hat der Senat während der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026

über die Schlüsselentwicklung für Rahmenzuweisungen (RZ) entschieden.

 

Das heißt, die von den Fachbehörden für die jeweilige RZ vorgesehenen Gesamtvolumina sind

vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung

vorzulegen.

 

Die Bezirksversammlungen (BV) haben die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der RZ gemäß § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) spätestens bis

zum 19. Dezember 2024 vorzunehmen.

 

Um die BV bis zum 19.12.2024 zu erreichen, ist ein Beschluss des Ausschusses Stadtplanung

(StaPla) entsprechend des vom Hauptausschuss vorgesehenen Terminplans spätestens bis

zum 26. November 2024 zu erwirken.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss Stadtplanung empfiehlt der Bezirksversammlung, dem Vorschlag zu der Feinspezifikation der Rahmenzuweisungen, wie in der Anlage aufgeführt, zuzustimmen

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.11.2024
Ö 7
Anhänge

Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 Rahmenzuweisung Stadtplanung

Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 Rahmenzuweisung Erläuterungen Stadtplanung    

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