22-0445

Haushalt 2025/2026 Spezifikation der Rahmenzuweisungen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Ö 10.29

Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drs.-Nr.

Ergebnis

StaPla (Beschlussempfehlung der Verwaltung)

26.11.2024

7

22-0394

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

 

 

Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses, der voraussichtlich erst im nächsten Jahr erfolgen

wird, hat der Senat während der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026

über die Schlüsselentwicklung für Rahmenzuweisungen (RZ) entschieden.

 

Das heißt, die von den Fachbehörden für die jeweilige RZ vorgesehenen Gesamtvolumina sind

vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung

vorzulegen.

 

Die Bezirksversammlungen (BV) haben die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der RZ gemäß § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) spätestens bis

zum 19. Dezember 2024 vorzunehmen.

 

Um die BV bis zum 19.12.2024 zu erreichen, ist ein Beschluss des Ausschusses Stadtplanung

(StaPla) entsprechend des vom Hauptausschuss vorgesehenen Terminplans spätestens bis

zum 26. November 2024 zu erwirken.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung stimmt dem Vorschlag zu der Feinspezifikation der Rahmenzuweisungen, wie in der Anlage aufgeführt, zu.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 Rahmenzuweisung Stadtplanung

Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 Rahmenzuweisung Erläuterungen Stadtplanung        

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