21-1470

Haushalt 2021/2022 Spezifikation der Rahmenzuweisungen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 26.11.2020 Bezirksversammlung Ö 10.16

Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.

Ergebnis

StaPla (Beschlussempfehlung der Verwaltung)

17.11.2020

6

21-1335

Einstimmig beschlossen (bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. und Abwesenheit der AfD-Fraktion)

 

Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses, der voraussichtlich erst im nächsten Jahr erfolgen wird, hat der Senat hrend der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplanentwurf 2021/2022 über die Schlüsselentwicklung für Rahmenzuweisungen (RZ) entschieden.

Das heißt, die von den Fachbehörden für die jeweilige RZ vorgesehenen Gesamtvolumina sind vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Bezirksversammlungen (BV) haben die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der RZ gemäß § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) spätestens bis zum 17. Dezember 2020 vorzunehmen.

Um die BV bis zum 17.12.2020 zu erreichen ist ein Beschluss des Stadtplanungsausschusses (Stapla) entsprechend des vom Hauptausschuss vorgesehenen Terminplans spätestens bis zum 1. Dezember 2020 zu erwirken.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt dem Vorschlag zu der Feinspezifikation der Rahmenzuweisungen, wie in der Anlage aufgeführt, zu.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022 Rahmenzuweisung Stadtplanung

Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022 Erläuterungen Rahmenzuweisung Stadtplanung          

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.