Aufteilung der Rahmenzuweisungen für das Haushaltsjahr 2025/2026 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG, hier: Ergänzungen nach Haushaltsbeschluss
Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.2
Die Bürgerschaft hat am 18.12.2024 den vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2025/26 beschlossen (Drs. 22/16000). Mit dem Beschluss erfolgte gleichzeitig die Beschlussfassung über die 22/17220 und 22/17222, in denen die Ansätze der Rahmenzuweisungen (RZ) Investitionen Kinder- und Jugendarbeit, Grünunterhaltung und Betrieb Gewässer erhöht wurden. Grundsätzlich wurden die zusätzlichen Ermächtigungen auf Grundlage des abgestimmten Schlüssels an die Bezirke verteilt. Eine Ausnahme bildet die RZ Investitionen Kinder- und Jugendarbeit. Hier wurde der Senat ersucht, die zusätzlichen Mittel im Einverständnis zwischen allen Beteiligten ein einer gemeinsamen Priorisierung an die Bezirke zu verteilen, weshalb die Zuweisung noch nicht in der Anlage enthalten ist.
Über die Verwendung der RZ entscheidet entsprechend § 41 Abs. 2 BezVG die Bezirksversammlung (Feinspezifikation). Die mit Drs. 22-0238 vorgelegten Vorschläge basierten auf dem Planungsstand zum Haushaltsvoranschlag 2025/2026. Die überarbeiteten Vorschläge des Bezirksamtes zur Aufteilung der in der Höhe veränderten RZ sind als Anlagen beigefügt.
Beschluss:
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen
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