21-3341

Haushalt 2023/2024 Spezifikation der Rahmenzuweisungen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 27.10.2022 Bezirksversammlung Ö 10.8

Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

StaPla (Beschlussempfehlung der Verwaltung)

25.10.22

3

21-3272

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

 

 

Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses, der voraussichtlich erst im nächsten Jahr erfolgen wird, hat der Senat während der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplanentwurf 2023/2024 über die Schlüsselentwicklung für Rahmenzuweisungen (RZ) entschieden.


Das heißt, die von den Fachbehörden für die jeweilige RZ vorgesehenen Gesamtvolumina sind vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Die Bezirksversammlungen (BV) haben die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der RZ gemäß § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) spätestens bis zum 15. Dezember 2022 vorzunehmen.


Um die BV bis zum 15.12.2022 zu erreichen, ist ein Beschluss des Ausschusses Stadtplanung (StaPla) entsprechend des vom Hauptausschuss vorgesehenen Terminplans spätestens bis zum 13. Dezember 2022 zu erwirken.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt dem Vorschlag der Feinspezifikation der Rahmenzu-weisungen, wie in der Anlage aufgeführt, zu.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.10.2022
Ö 10.8
Anhänge

• Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 Rahmenzuweisung Stadtplanung
• Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 Rahmenzuweisung Erläuterungen Stadtplanung     

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