Herr Schmidt eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er weist auf die Öffentlichkeit der Sitzung hin und macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet, jedoch nach Genehmigung des Protokolls wieder gelöscht werde. Weiterhin erläutert er, dass es sich bei dem Protokoll um ein Ergebnisprotokoll mit einigen wichtigen Anmerkungen, nicht jedoch um ein Wortprotokoll handelt.
Für Redebeiträge bittet Herr Schmidt um Nutzung der bereitgestellten Mikrofone. Bei längeren Wortbeiträgen und vielen Fragen sei es außerdem hilfreich, diese nachträglich für die Protokollierung an die Verwaltung zu senden unter der E-Mail-Adressestadtplanung@eimsbuettel.hamburg.de.
Nachfolgend stellt Herr Schmidt die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen der Aus-schussmitglieder fest. Er erkundigt sich, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungs-punkte für befangen erklärt. Das ist nicht der Fall. Einwände gegen die Tagesordnung seitens der Ausschussmitglieder gibt es nicht.
Herr Schmidt weist darauf hin, dass die „Fragestunde“ grundsätzlich auf 30 Minuten begrenzt und für Fragen an die Politik und nicht an die Verwaltung gedacht sei.
Er erkundigt sich, ob es Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger gibt.
Ein Mitglied der „Initiative Niendorf e.V.“ meldet sich zu Wort und spricht den auf der Tagesordnung stehenden Bericht zur Maßnahme D04 des Klimaschutzkonzepts an. Er habe eine Frage zur Maßnahme D07 über energetische Quartierssanierung. Die Maßnahme sehe unter anderem vor, dass über Quartierslösungen zur Energie- und Wärmeversorgung nachgedacht werden solle. Das fehle ihm in den Bebauungsplänen Nie 93 und 95 komplett. Zumindest erwarte er eine Perspektive, z.B. dass man in den angrenzenden Bereichen Flächen reserviere, um eine Wärmeversorgung sicherzustellen. So stelle er sich Stadtplanung vor. Der Ausschuss betreibe seiner Meinung nach zurzeit eher Wohnungsplanung. Daher habe er als Frage an den Ausschuss, wer und wann so etwas initiiere und mit plane.
Herr Kuhn antwortet, dass der Wohnungsbau, gerade bei Niendorf 93 und 95, im Vordergrund stehe. Er versichert, dass der Stadtplanungsausschuss aber auch alle anderen Themen mitbedenke. Dies sei zwingend notwendig. Hierzu gehöre die Infrastruktur, ebenso die soziale Infrastruktur, der Verkehr, aber eben auch Wärmeplanung und die Versorgung.
Weitere Fragen von Bürgerinnen oder Bürgern gibt es nicht.
Frau Engere geht zunächst auf die räumliche Lage des Plangebietes ein und stellt Anlass und Ziel der Planung vor. Zur Veranschaulichung zeigt sie einige Fotos aus dem Bestand und erläutert das geltende Planrecht. Im Anschluss macht sie Ausführungen zum Bauvorhaben und zur geplanten Nutzung sowie zum weiteren Vorgehen.
Frau Engere und Herr Stephan gehen im Folgenden auf die Fragen der Ausschussmitglieder ein, insbesondere zu folgenden Themen:
- Anzahl und Lage der geplanten Stellplätze. Planung einer Tiefgarage?
- Einfluss der Außenalsterverordnung
- Kostenzusagen des Investors
- Mögliche besondere gestalterische Anforderungen
- Mögliche Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens
- Art der Flächen für die Außengastronomie (Verkehrs- oder private Flächen)
- Kontaktaufnahme zu den Nachbarn
- Einschränkung/Beeinträchtigung der Sichtachsen
- Auswirkungen Denkmalschutz
- Planungsrechtliche Sicherung
- Abwicklung der Verkehre
- Anlieferverkehre
Herr Stephan macht abschließend darauf aufmerksam, dass es sich in der heutigen Sitzung lediglich um die Aufstellungsinformation handele. Viele der angesprochenen Themen und Fragen werde man in die Grobabstimmung mitnehmen und dort besprechen und klären. Danach könne man nähere und detailliertere Auskünfte geben. Dann herrsche auch Klarheit darüber, welche Gutachten man in Auftrag geben müsse.
Der Ausschuss Stadtplanung nimmt die Aufstellungsinformation zur Kenntnis.
Herr Geisler fasst zusammen, dass er in der heutigen Sitzung über den Ablauf und die Ergebnisse des Städtebaulichen Wettbewerbs berichten wolle. Dieser lege den Grundstein für das Bebauungsplanverfahren Stellingen 69. Er geht zunächst noch einmal kurz auf die räumliche Lage des Plangebietes sowie die Eigentümerstruktur im Wettbewerbsgebiet ein. Anschließend stellt er den Ablauf sowie die Themen des Wettbewerbes vor und informiert ausführlich über die in Phase 1 des Wettbewerbes von den 15 teilnehmenden Planungsteams entwickelten unterschiedlichen Ideen und Planungsansätze. Weiterhin berichtet er über die Phase 2 des Wettbewerbs und den 6 verbliebenen Planungsteams. Er stellt kurz die Plätze 4 bis 6 des Wettbewerbs vor und geht dann ausführlich auf Platz 3 sowie die beiden (gleichrangigen) ersten Plätze ein und stellt die Entwürfe vor. Abschließend berichtet er über die am 05. November 2024 stattgefundene öffentliche Vorstellung der beiden ersten Plätze mit Erläuterung durch die beiden Planungsbüros sowie anschließender Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern und geht auf die verschiedenen angesprochenen Themen ein. Als nächster Schritt folge nun die Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse. Hierfür sei die Erarbeitung eines Rahmenplanes als städtebaulicher Entwurf notwendig, aus dem später der Bebauungsplan entwickelt werde. Einige Rahmenbedingungen müssten hierfür in dem städtebaulichen Entwurf vertiefter betrachtet werden. Insbesondere gehe es um die Themen Verkehr / Erschließung, Luftschadstoffe, Oberflächenentwässerung, Freiflächenentwicklung und Rad- und Wegeverbindungen.
Im Anschluss gibt es verschiedene Fragen und Anmerkungen der Ausschussmitglieder zu den Themen
- Situation der im Plangebiet beheimateten Freiwilligen Feuerwehr Stellingen und insbesondere Berücksichtigung des Beschlusses der BV aus dem Jahr 2021
- Verschattung und Abstandsflächen
- Radwege, Straßenbäume, Frischluftschneisen und Feinstaubmessungen
- Schaffung von möglichst viel Wohnraum
- Aufwertung des Kreuzungsbereiches und Anbindung an die U5
- Zeitplanung und Möglichkeit der schnellen Entwicklung
- Untertunnelung der Kreuzung als Möglichkeit
- Den Öffentlichen Raum attraktiver machen und mitgestalten. Einbringen in die Planung
- Auswirkungen von Extremwetterereignissen
-
Herr Stephan und Herr Geisler beantworten im Folgenden ausführlich alle Fragen.
Bezüglich der Freiwilligen Feuerwehr betont Herr Stephan, dass der Beschluss aus 2021 bekannt sei und auch umgesetzt werde. Er verweist auch auf den Bericht der Verwaltung zu den Standorten und der Situation der Freiwilligen Feuerwehren im Ausschuss Stadtplanung in der letzten Legislatur. Für die Freiwillige Feuerwehr in Stellingen gebe es am jetzigen Standort keine Erweiterungsmöglichkeiten. Das Thema der Entwicklungsmöglichkeiten und der grundsätzlichen Sicherung sei ein wichtiges Anliegen und man befindesich in engem Austausch mit dem Landesbereichsleiter der Freiwilligen Feuerwehr. Zunächst sei die Freiwillige Feuerwehr Stellingen am jetzigen Standort aber gesichert. Der Wettbewerb und auch die jetzt anstehende Erarbeitung des Funktionsplans habe auch das Ziel perspektivische Standorte und Entwicklungsmöglichkeiten zu finden.
Antwort zu Protokoll:
Es gab insgesamt 59 Bewerbungen für die Teilnahme an dem Wettbewerb. Die Anforderungen waren bewusst so niedrigschwellig gesetzt, dass sich auch junge Büros bewerben konnten und sollten. Über die Teilnahme hat ein Losverfahren entschieden. Es wurde kein Nachweis abgefordert, dass und ob es sich um ein junges Büro handelt und es erfolgte keine (nachträgliche) Auswertung des Anteils an jungen Büros.
Der Ausschuss Stadtplanung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Herr Mir Agha stellt fest, dass die Bezirke bei der Beteiligung der Öffentlichkeit mit unterschiedlichen Standards agieren würden. Darüber gebe es von Seiten seiner Fraktion noch Besprechungsbedarf. Trotzdem wolle man aus diesem Grund jetzt kein einzelnes Verfahren aufhalten. Das halte man für destruktiv. Daher werde man heute abstimmen, man halte aber die Kritik aufrecht, dass man mehr Informationen darüber haben müsse, womit man beteilige. Das wolle man an anderer Stelle vertiefter besprechen.
Der Ausschuss Stadtplanung stimmt der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Öffentlichen Plandiskussion bei einer Enthaltung der VOLT-Fraktion einstimmig zu.
Herr Schneider stellt den aktuellen Stand zum Eimsbütteler Klimastandard in der Bauleitplanung vor.
Er erläutert, dass bereits das Baugesetzbuch die Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung fordere. Der Beschluss des Klimaschutzkonzepts erteile dem Bezirksamt insofern den Auftrag, diesem gesetzlichen Anspruch in der Gestaltung des Verwaltungshandelns gerecht zu werden.
Dabei werde zwischen der Maßnahme D 02 „Stadtentwicklung“ und der Maßnahme D 04 „Klimastandard“ für Bauvorhaben unterschieden. Wie im Wohnungsbauprogramm 2023 ersichtlich, würden die beiden Ebenen parallel betrachtet.
Die Herausforderung für einen Klimastandard sei, dass es einerseits eine Vielzahl an Zielen und Maßnahmen gebe, die klimagerechtes Bauen fördern. Andererseits seien nicht alle Maßnahmen für jeden Standort und jedes Bauvorhaben gleichermaßen wirksam und umsetzbar. Deshalb habe man für Bauleitplanverfahren einen Klimacheck eingeführt, der es der Stadtplanung ermögliche, frühzeitig besonders wichtige Herausforderungen zu identifizieren. Während des Bebauungsplanverfahrens ermögliche die Fortschreibung dieses Klimachecks, den Überblick über die gewählten Maßnahmen zu den zentralen Themen Klimaanpassung, Energie- und Wärmewende, Mobilität und nachhaltige Bauwirtschaft zu behalten und aus verschiedenen Lösungsansätzen die für das Vorhaben und den Standort am besten geeigneten zu wählen. Dabei würden insbesondere die Auswirkungen auf die Flächennutzung sowie den Herstellungs- und Betriebsaufwand berücksichtigt. Auch solle dem bisher bestehenden Risiko entgegengewirkt werden, dass Herausforderungen und notwendige Maßnahmen zu spät erkannt werden und zu einem späten Zeitpunkt umfangreiche Umplanung erfordern.
Bei Bebauungsplänen mit Vorhabenbezug würden in einem Klima-„Letter of Intent“ frühzeitig die bereits bekannten Herausforderungen klimagerechten Bauens adressiert.
Aktuell werde der Klimacheck weiterentwickelt. Insbesondere prüfe man weitere Festsetzungsoptionen und der Klimacheck werde in laufende Bebauungsplanverfahren integriert.
Von Seiten der Ausschussmitglieder gibt es zu dem Vortrag einige Fragen und Anmerkungen, die von Herrn Stephan ausführlich beantwortet werden. Es geht hierbei insbesondere um Themen wie Festlegung von Standards, Vorgaben in Form von Festlegungen wie zum Beispiel Photovoltaik, bessere Umsetzung des Klimaschutz-konzeptes, Erarbeitung von vernünftigen Lösungen und Kompromissen, Schaffung von mehr Grün durch höheres Bauen, Berücksichtigung von Konflikten innerhalb der verschiedenen Maßnahmen.
Herr Stephan bittet abschließend zu bedenken, dass der Bezirk Eimsbüttel hinsichtlich des Klimaschutzes sehr weit vorne und der Klimastandard ein guter Anfang sei. Er bekräftigt, dass mit dem Klimacheck ein innovativer Ansatz verfolgt und zukünftig weiter ausgebaut werde.
Der Ausschuss Stadtplanung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Herr Stephan erläutert, dass das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung von der Fachbehörde für die bezirkliche Planung von Bebauungsplänen für die nächsten beiden Haushaltsjahre, wie in den vergangenen zwei Jahren auch, 160.000 Euro zur Verfügung gestellt bekomme. Diesen Betrag wolle man, wie gehabt, mit einem Betrag in Höhe von 150.000 € auf Planungsmittel und 10.000 € für Öffentlichkeitsbeteiligung, wie in der Vorlage vorgeschlagen, verteilen.
Herr Stephan betont, dass man insgesamt deutlich mehr Planungsmittel verwende, als von der Fachbehörde zur Verfügung gestellt. Der heute vorgestellte städtebauliche Wettbewerb Stellingen 69 beispielsweise koste das Bezirksamt mindestens 300.000 €. Diese Mittel müsse man dann aus anderen Bereichen zusammentragen. Je nach Art und Umfang der Maßnahme kämen beispielsweise Sondermittel der Bezirksversammlung, RISE-Mittel, Gelder für Forschungsvorhaben („Klimafreundliches Lokstedt“), Sonderzuweisungen und einiges mehr in Frage.
Herr Stephan bittet den Ausschuss um Zustimmung zur vorgeschlagenen Mittelverwendung.
Von einigen Ausschussmitgliedern wird, wie schon vor zwei Jahren, festgestellt, dass die zur Verfügung stehende Summe bei weitem nicht auskömmlich sei. Es sei zu befürchten, dass man mit solchen Summen bald nicht mehr angemessen agieren könne.
Auf Nachfrage erläutert Herr Stephan, dass die beiden Teilbereiche gegenseitig deckungsfähig seien. Welche Summe man insgesamt im nächsten Jahr benötige, könne er noch nicht sagen, aber man habe in den vergangenen Jahren immer deutlich mehr als 150.000 € ausgegeben.
Die Drucksache 22-0394 wird bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. einstimmig beschlossen.
Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.
Es liegen keine Anträge vor.
Herr Schmidt teilt mit, dass er am heutigen Vormittag einen Ergänzungswunsch der FDP-Fraktion zur vorliegenden Niederschrift vom 08.10.2024 erhalten habe. Die von der FDP-Fraktion vorgeschlagene Ergänzung entspreche allerdings nicht dem, was im Ausschuss gesagt worden sei und er könne daher in dieser Form nicht darüber abstimmen lassen. Insofern bitte er die Verwaltung, zur nächsten Sitzung einen ergänzenden Vorschlag für die Formulierung eines Satzes vorzulegen.
Die Genehmigung der Niederschrift wird vertagt auf die nächste Sitzung am 17.12.2024.