Baumaßnahme St. Benedictstraße zwischen Klosterstern und Leinpfad Drs. 21-0159 Beschluss des HA vom 12.09.2019
Die BWVI / LSBG nimmt wie folgt Stellung:
Zum Beschluss Strecke St. Benedictstraße:
- Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) stimmt dem Vorschlag zu, die geplante Mittelmarkierung nicht zu ziehen. Des Weiteren wird die Breite der Kernfahrbahn auf 5,50 Meter reduziert und die eingesparte Breite den Schutzstreifen zugeschlagen.
- Die südlichen Längsparkstände sind mit einer Breite von 2,10 m dimensioniert. Parallel zu den Parkständen soll entlang des Bordsteins eine Reihe aus 50 cm breiten Gehwegplatten verlegt werden. In Verbindung mit den 15 cm breiten Bordsteinen und der 25 cm breiten Fahrbahnmarkierung ergibt sich eine Gesamtbreite von 0,90 m als sogenannte „Dooring Zone“. Diese Breite wird als ausreichend erachtet und entspricht den Regelwerken.
- Neben der eindeutigen Gestaltung der gesamten Nebenflächen sollen die Längsparkstände mit Markierungsnägeln gegenüber dem Gehweg abgegrenzt werden. Diese Art der Umgestaltung hat sich z. B. im bereits umgestalteten Bereich der Rothenbaumchaussee bewährt und wird von den Autofahrerinnen und Autofahrern akzeptiert.
- Die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke wird vom zuständigen Polizeikommissariat und der Verkehrsdirektion nicht unterstützt.
- Es wird geprüft, ob weitere Fahrradbügel eingeplant werden können, sofern die örtlichen Platzverhältnisse und die neue Gestaltung es zulassen.
- In diesem Abschnitt der St. Benedictstraße sind keine Gewerbebetriebe ansässig. Er ist geprägt von reiner Wohnbebauung, die einen hohen Parkdruck zur Folge hat. Aus diesem Grund werden keine separaten Lieferzonen ausgewiesen, die die knappen öffentlichen Parkmöglichkeiten weiter verringern würden.
Zum Beschluss Kreisverkehr:
- Dem Wunsch nach einer Begrünung des Kreisverkehrs wird entsprochen. Diese wird mit dem Bezirksamt Eimsbüttel abgestimmt. Der LSBG wird sich zu den übrigen Vorschlägen mit dem Bezirksamt Eimsbüttel austauschen und prüfen, inwieweit diese berücksichtigt werden können.
Zum Beschluss Heilwigstraße Süd:
- Die aktuelle Planung für die Heilwigstraße Süd stellt einen Übergang zum Bestand dar. Die Heilwigstraße Süd ist eine Bezirksstraße und dementsprechend in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Eimsbüttel. Der LSBG wird sich, mit dem Ziel durchgehend eine komfortable Radverkehrsverbindung herzustellen, mit dem Bezirksamt abstimmen.
- Eine Verschiebung der Bushaltestellen ist aufgrund der vorhandenen Baumstandorte bzw. der kurzen Distanz zu der Haltelinie im Kreuzungsbereich nicht möglich.
keine