Grundinstandsetzung der Straßen Poppenbüttler Chaussee - Lemsahler Landstraße - Poppenbüttler Berg - Ulzburger Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.07.2017 (Drs. 20-4544.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der LSBG wird gebeten, bei den Planungen für die Grundinstandsetzung der Straßen Poppenbüttler Chaussee – Lemsahler Landstraße – Poppenbüttler Berg – Ulzburger Straße
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):
Zu 1.:
Bushaltestellen am Fahrbahnrand bieten für die Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs einige Vorteile gegenüber Busbuchten. Die Busse können ohne Verschwenk zügig an die Haltestelle fahren, sie können verlässlich unmittelbar und parallel am Bordstein stehen und sie können ohne Verzögerungen wieder anfahren. Dieses fördert insgesamt die Barrierefreiheit der Bushaltestellen. Selbstverständlich sind bei diesen Überlegungen auch die Belange des fließenden Individualverkehrs zu beachten.
Bei der konkreten planerischen Bearbeitung des Projekts werden bei jeder einzelnen Bushaltestelle alle relevanten Randbedingungen berücksichtigt und abgewogen.
Zu 2.:
Bei der Planung des Projekts werden alle betroffenen Lichtsignalanlagen überprüft und bei Bedarf optimiert.
Zu 3.:
Einer der wichtigsten Aspekte der Planung wird es sein, für alle Radfahrerinnen und Radfahrer eine sichere und komfortable Radverkehrsführung zu schaffen und für die Schülerinnen und Schüler sichere Schulwege anzubieten. Dabei wird auch ein möglicher Grunderwerb geprüft.
Zu 4.:
Bereits frühzeitig im Planungsprozess wird die Radverkehrsführung geprüft und abgestimmt. Ziel ist eine möglichst kontinuierliche Führung. Dennoch sind abschnittsweise unterschiedliche Lösungen denkbar.
Zu 5.:
Die Straßenbaumaßnahmen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer werden kontinuierlich verkehrlich aufeinander abgestimmt und auch mit weiteren Baumaßnahmen Dritter koordiniert.
Zu 6.:
Bäume sind ein wichtiger Bestandteil der Straße und erfüllen darüber hinaus unverzichtbare ökologische Funktionen. Daher wird dem Erhalt der Bäume und den Neupflanzungen, als Ersatz oder auch als Ergänzung, eine besondere Beachtung geschenkt.
Zu 7.:
Die Planungen werden rechtzeitig in den beteiligten Regionalausschüssen Alstertal und Walddörfer vorgestellt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n