20-7301

Grundinstandsetzung Waldweg ohne Radstreifen auf der Fahrbahn Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.01.2019 (Drs. 20-6797.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Bezirksversammlung Wandsbek spricht sich mit Nachdruck dafür aus,

  1. dass der Schutzstreifen für Radfahrer auf der Südseite des Waldweges östlich der Station 2+760.00 soweit er nur 1,37m breit ist, zur Sicherheit der Radfahrer angemessen verbreitert wird, ohne dabei in den Baumbestand einzugreifen;
  2. dass auf dem kurvenreichen Abschnitt des Waldweges zwischen der Haltestelle Hültkoppel und Halenreie zur Senkung des Unfallrisikos die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wird;
  3. dass zwischen der Haltestelle Hültkoppel und der Halenreie für Radfahrer im Wege der  „Servicelösung“ die Möglichkeit geschaffen wird auch den südlichen Gehweg zu nutzen.

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) unter Beteiligung der Behörde für Inneres und Sport zu den Punkten 2 und 3:

Zu 1.:

Der Vorschlag wurde geprüft und in Abstimmung mit den zuständigen Stellen wurde beschlossen, den Schutzstreifen im Bereich der Station 2+760 bis auf das Mindestmaß zu erweitern. Die Fahrbahn wird um das entsprechende Maß reduziert, sodass nicht zusätzlich in den Baumbestand eingegriffen wird.

Zu 2.:

Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Tempo 30 Strecke oder Tempo 30 Zone sind nicht gegeben. Eine besondere Gefahrenlage liegt nicht vor und lässt sich nicht begründen.

Zu 3.:

Ausgehend von bundesrechtlich festgelegten Grundsätzen kann die Freigabe von Gehwegen zur Mitbenutzung durch Radfahrer außerhalb von Tempo 30-Zonen im Einzelfall ein geeignetes Mittel zur Schließung von Lücken im Radwegenetz darstellen und es ungeübten oder unsicheren Radfahrern ermöglichen, auch dort abseits vom motorisierten Verkehr zu fahren, wo Radwege oder Radfahrstreifen fehlen. Bei der Anwendung dieses Mittels müssen jedoch die Belange der Fußgänger stets im Vordergrund stehen. Deshalb kommt eine Freigabe von Gehwegen durch die Straßenverkehrsbehörden insbesondere nicht in Betracht

bei starkem Fußgängerverkehr (z.B. in Geschäftsstraßen),

im Bereich von Bushaltestellen für Metro-Busse ohne gesonderte Warteflächen,

bei einer Gehwegbreite unter 2,00 m,

bei starkem Radverkehr und

bei Gehwegen mit einer dichten Folge unmittelbar angrenzender Hauseingänge.

Die Hamburger Verwaltung hat sich in der ReStra (Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen) die Vorgabe auferlegt „Die bislang in Hamburg angewandte „Service-Lösung“ ist …  restriktiv zu behandeln.“

Eine Gehwegbreite von zwei Metern ist nach den vorliegenden Unterlagen derzeit nicht durchgehend gegeben.

Insbesondere im westlichen Abschnitt (Lagepläne 1-6) ist eine sichere, komfortable und intuitive Führung des Radverkehrs nicht gegeben.

Der Schutz der Fußgänger genießt hier höchste Priorität.

Radfahrende würden in der Nebenfläche regelhaften Gefährdungen privater und gewerblicher Ein- und Ausfahrten sowie einmündenden Nebenstraßen ausgesetzt sein. Fußgängerinnen und Fußgänger wiederum wären durch Radfahrer/innen gefährdet.

Im östlichen Abschnitt ab Stat. 3+080.00 (Lagepläne 12 u. 13) ist die Anordnung der Service-Lösung in Richtung Halenreie denkbar. Es handelt sich um einen anbaufreien Abschnitt, zudem um einen relativ kurzen Abschnitt bis zur Halenreie.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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