Alternativantrag zu den Anträgen 6.1 und 6.2 - Bewahrung von günstigem Wohnraum
Letzte Beratung: 27.05.2021 Hauptausschuss Ö 10.12
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Kerngebietsausschuss (Antrag der CDU-, GRÜNE- und SPD-Fraktion) |
17.05.2021 |
3.3 |
Der geänderte Antrag ist einstimmig angenommen. |
Die Freie und Hansestadt Hamburg und der Bezirk Eimsbüttel erleben täglich den enormen Druck auf dem Wohnungsmarkt und die damit verbundenen Probleme für die ansässige Bevölkerung. Es gibt viele seriöse Eigentümer und Investoren, die Wohnungen bauen oder nach einem Kauf verträgliche Lösungen für Bestandsmieter umsetzen.
Immer wieder gibt es jedoch Probleme mit “nicht seriösen Investoren und Eigentümern“.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Möglichkeit, Privatgrundstücke käuflich zu erwerben oder bei Zwangsversteigerungen mitzubieten. Gelangt die Freie und Hansestadt Hamburg darüber an Baugrundstücke kann sie darauf ein Erbbaurecht zwischen 57 und 99 Jahre legen.
Solche Grundstücke können vorrangig an Baugenossenschaften für die Errichtung von Wohnraum verpachtet werden.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel bekräftigt das Ziel, die Zusammensetzung der aktuellen Bevölkerungsstruktur zu stärken und zu erhalten und entsprechende Initiativen zu entwickeln oder zu unterstützen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge die
Der Kerngebietsausschuss bittet um Berichterstattung über
keine
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