Stellungnahme zur Fortschreibung der Vereinbarung zwischen Senat und Bezirken für den Vertrag für Hamburg- Wohnungsneubau
Die Bezirksversammlung begrüßt das ambitionierte Ziel des Senates, auch weiterhin die Versorgung der Bevölkerung durch ein umfangreiches Wohnungsbauprogramm mit ausreichendem und somit auch bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.
Der Vertrag für Hamburg ist, nachfolgend zum Bündnis für das Wohnen, ein notwendiges Instrument zwischen Senat und Bezirksämtern, um diese wichtige Aufgabe zu bewältigen. Hierzu nimmt die Bezirksversammlung Eimsbüttel wie folgt Stellung:
Die Vereinbarungen des Bündnisses für das Wohnen und der Drucksache Nr. 2021/1548 Verbindlichkeit für den geförderten Wohnungsbau werden grundsätzlich begrüßt und anerkannt. Die perspektivische Erhöhung auf 4.000 Sozialwohnungen bzw. Wohneinheiten im Sinne des „Hamburg-Wohnen“ leistet einen wesentlichen Beitrag für Gerechtigkeit und angemessene Wohnraumversorgung in den Quartieren. Die Bezirksversammlung begrüßt diese Erhöhung, auch wenn sie immer noch als unzureichend anhand der großen Bedarfe von Bürger*innen dieser Stadt erscheint. Um der sozialen Spaltung besser entgegen treten zu können, möchte die Bezirksversammlung in enger Zusammenarbeit mit der Bezirksverwaltung B-Plan- bzw. vorhabenspezifische Ermessensspielräume ausnutzen.
Ebenfalls begrüßt die Bezirksversammlung, dass die Zielzahl von jährlich 10.000 Genehmigungen für Wohneinheiten nicht zu höheren Anteilen durch die Bezirke getragen werden müssen. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel wird daher dieses Ziel im Rahmen ihrer politischen Möglichkeiten begleiten und unterstützen.
Zudem begrüßt die Bezirksversammlung die signalisierte Zusage der Finanzbehörde, den Anreiz pro genehmigter Wohneinheit für die Bezirke aus dem Förderfonds Bezirke zu stärken bzw. zu erhöhen. Die Bezirksversammlung setzt voraus, dass diese in Aussicht gestellte Erhöhung eingehalten wird.
Folgende Punkte sind jedoch kritisch anzumerken:
1) Klimaschutz und die Anpassung an die Klimakrise gehören ins Zentrum der Wohnungsbau- und Stadtentwicklungspolitik. Ausdrücklich zu begrüßen ist daher, dass Aspekte des Klimaschutzes stärker im Mittelpunkt des Vertrages stehen. Es ist richtig, dass für die Erfüllung der Klimaschutzziele im Sektor Private Haushalte über den Transformationspfad Wärmewende inkl. Gebäudeeffizienz mehrere Millionen Tonnen CO2-Emissionen einzusparen sind. Folgerichtig ist jedoch in einer Stadt mit einem solchen ambitionierten Wohnungsbauprogramm ebenfalls, dass bei zunehmender Flächenversiegelung endlich die Innenentwicklung bei vorhandener Infrastruktur in der Stadt und die Entwicklung von Flächen entlang der ÖPNV-Linien und Magistralen absoluten Vorrang vor Verbrauch von großteiligen, jedoch auch kleinteiligen Grünflächen hat.
Ebenfalls soll bei Verlust von Grün- und Baumbestand der Ersatz in Grünvolumen ausgeglichen werden und auch den Bezirksämtern die Handlungsmöglichkeit geschaffen werden, diese geforderten, möglichst ortsnahen Ersatzpflanzungen zu überprüfen, um der inzwischen verbreiteten Missbrauchs- und Täuschungskultur Einhalt zu gebieten.
2) Geförderter Wohnungsbau gehört ebenfalls ins Zentrum der Wohnungsbau- und Stadtentwicklungspolitik. Bei Vorhaben ab 30 Wohneinheiten sind im Falle von Befreiungen in Vorbescheids- oder Baugenehmigungsverfahren 35% der WE als öffentlich geförderte Wohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zu errichten. Das Vorliegen der Mindestanzahl von 30 Wohneinheiten führt jedoch in urbanen Gebieten, wie im Bezirk Eimsbüttel dazu, dass kein geförderter Wohnungsbau gefordert werden kann.
Denn im Bezirk Eimsbüttel haben 95% der Bauvorhaben einen geringeren Umfang als die angegebenen 30 Wohneinheiten. Hiermit führt diese Regelung dazu, dass kaum geförderter Wohnungsbau umgesetzt werden kann. Die Bezirksversammlung kritisiert die erneute Übernahme der Mindestzahl und plädiert dafür, dass diese letztmalig in den Vertrag aufgenommen wird. Gerade beim Vorliegen von Befreiungen sollten umfänglich bei mindestens 35% der Wohneinheiten geförderter Wohnungsbau gefordert werden können.
Außerdem ist darauf hinzuwirken, dass die Preisbindung im sozialen Wohnungsbau angemessen verlängert wird.
3) In Eimsbüttel als am dichtesten besiedelten Bezirk Eimsbüttel kann Nachverdichtung nur ein endliches Instrument für den Wohnungsbau sein. Viel eher muss als Ziel eine Stadterneuerung anstelle der Nachverdichtung treten. Vor allem die Magistralenstrategie ist daher ein Lösungsansatz. Diese Strategie muss jedoch nicht nur Bezirke-übergreifend, sondern auch in enger Zusammenarbeit mit der BSW vorangetrieben werden, um die weitere Entwicklung im Bereich Wohnungsneubau jenseits der nächsten 2-3 Jahre zu entwickeln.
Die Bezirksversammlung fordert daher mittelfristig mehr personelle Unterstützung für die Bezirksverwaltung und begrüßt die zugesagte Unterstützung bei der Umsetzung der Wohnungsbauziele, insbesondere wenn dies durch zusätzliche Spielräume Personal einzustellen, möglich gemacht wird. Die Bezirksversammlung setzt voraus, dass Finanzierungsfragen im Einzelfall mit der Senatskanzlei und der Finanzbehörde gelöst werden können.
4) Befreiungen vom Baurecht müssen nachhaltig dafür genutzt werden, die Stadtentwicklung in eine gewünschte Richtung voranzutreiben. Dabei soll grundsätzlich geprüft werden, dass künftige Wohneinheiten auch am Bedarf und den Bedürfnissen der zukünftigen Bewohner*innen orientiert sind. Neben der Prüfung von Photovoltaikanlagen, Ladesäulen für E-Mobilität und dem Errichten unterirdischer Stellplätze muss gerade in dichtbesiedelten Gebieten des Kerngebietes oder in urbanen Zonen Platz für Pflege- und Lieferdienste vorgesehen werden. Eine Förderung durch Anreizsysteme ist hier wünschenswert.
Um Zustimmung wird gebeten. Vor diesem Hintergrund stimmt die Bezirksversammlung dem Vertrag für Hamburg zu und bittet dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung stellvertretend den Vertrag zu unterzeichnen.
Ali Mir Agha, Kathrin Warnecke, Sebastian Dorsch und Grüne Fraktion
Rüdiger Kuhn, Hans-Hinrich-Brunckhorst, Sascha Greshake und CDU-Fraktion
keine