21-3438

Antrag CDU betr. Zukunft Karstadt-Immobilie

Antrag

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05.12.2023
Sachverhalt

Nachdem der Grundeigentümer der Karstadt-Immobilie den bisherigen Angeboten der Freien und Hansestadt Hamburg wegen eines Ankaufs des Objektes widersprochen hat, hat die Vertreterin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnung im Stadtentwicklungsausschuss erläutert, dass nunmehr ein weiteres Wertgutachten angefordert wird und dann weitere Verhandlungen mit dem Grundeigentümer erfolgen sollen. Die Fachbehörde hat insoweit angekündigt, nach Vorliegen des Gutachtens ein besseres Angebot zu machen. Sollte dieses nicht angenommen werden, ist allerdings von einer längerfristigen gerichtlichen Auseinandersetzung auszugehen, die ggf. auch mehrere Jahre andauern kann. 

 

Dieses hat zwischenzeitlich auch der Finanzsenator öffentlich bestätigt. 

 

Unter den genannten Umständen ist davon auszugehen, dass über unbestimmte Zeit noch kein Zugriff auf das Objekt möglich ist und an diesem zentralen Ort der Harburger Innenstadt eine Immobilie verfallen kann und Vandalismus ausgesetzt werden dürfte.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, für die unbestimmte Zeit des weiteren Verfahrens zum Erwerb der Karstadt-Immobilie sicherzustellen, dass es nicht zu Verfall und Vandalismus kommt und die entsprechenden beabsichtigten Maßnahmen unverzüglich auch der Bezirksversammlung im Einzelnen mitzuteilen.

 

Hamburg, am 17.11.2023