22-2627

Alternativ-Antrag zu Drucksache 22-2603: Stellungnahme zur Anhörung der Bezirksversammlung Eimsbüttel gemäß § 28 Nummer 13 BezVG zur geplanten Kapazitätsverlagerung beim Kundenzentrum (Einwohnerangelegenheiten) in Niendorf

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Ö 9.7.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel begrüßt, dass sich die Behörde für Finanzen und Bezirke um ein leistungsfähiges Terminangebot, gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden und einen wirtschaftlichen Einsatz der vorhandenen Ressourcen bei den Kundenzentren bemüht. Unter den gegebenen Umständen spricht sie sich jedoch ausdrücklich gegen die beabsichtigte weitgehende Schließung des Standorts Einwohnerangelegenheiten am Tibarg aus. Eine Öffnung in Niendorf an lediglich drei Tagen mit zwei Mitarbeitenden ist keine gleichwertige Fortführung, sondern eine erhebliche Reduzierung des Angebots.

Bereits mit der Drucksache 22-1292 hat sich die Bezirksversammlung gegen die Aufgabe des Standorts am Grindelberg 62-66 ausgesprochen. Zugleich hat sie deutlich gemacht, dass die Schließung dieses zentral gelegenen Kundenzentrums nicht hingenommen werden kann, solange der Erhalt des Kundenzentrums am Tibarg nicht gesichert ist. Nachdem der Standort am Grindelberg inzwischen geschlossen wurde, kommt dem Kundenzentrum Niendorf eine noch größere Bedeutung zu. Es ist das letzte Kundenzentrum im Bezirk Eimsbüttel und muss als leistungsfähige, wohnortnahe Anlaufstelle dauerhaft erhalten bleiben.

Die Bezirksversammlung kritisiert erneut, dass sie erst zu einem sehr späten Zeitpunkt beteiligt wird. Die Anhörung nach § 28 Nummer 13 BezVG muss eine tatsächliche Einflussnahme ermöglichen und darf nicht erst erfolgen, wenn wesentliche organisatorische und haushalterische Vorentscheidungen bereits getroffen wurden. Vor einer abschließenden Entscheidung erwartet die Bezirksversammlung deshalb eine transparente Darstellung der Planungen und eine ernsthafte Prüfung von Alternativen gemeinsam mit dem Bezirk.

Der Hinweis auf die stadtweite Allzuständigkeit und eine insgesamt gute Terminverfügbarkeit greift zu kurz. Erreichbarkeit bemisst sich nicht allein danach, ob irgendwo in Hamburg ein Termin verfügbar ist. Zur bürgernahen Verwaltung gehören auch kurze Wege, Barrierefreiheit, persönliche Beratung und eine verlässliche Präsenz im Stadtteil. Gerade ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder kognitiven Einschränkungen, Personen mit Sprachbarrieren, Familien mit kleinen Kindern sowie Menschen ohne sicheren digitalen Zugang sind auf gut erreichbare persönliche Angebote angewiesen.

Niendorf, Schnelsen und die angrenzenden Stadtteile bilden einen großen und weiter wachsenden Einzugsbereich. Eine weitgehende Verlagerung würde längere Wege verursachen und den Hamburger Nordwesten gegenüber zentraler gelegenen Stadtteilen benachteiligen. Die vorgelegten gesamtstädtischen Zufriedenheitswerte und Produktivitätskennzahlen beantworten nicht, welche konkreten Folgen die Reduzierung für die Menschen im Einzugsbereich Niendorf hätte. Erforderlich ist eine standortbezogene Betrachtung von Nachfrage, Auslastung, Herkunft der Nutzenden, Fahrtzeiten, Barrierefreiheit und den Bedürfnissen weniger mobiler Menschen.

Die Bereitschaft der Finanzbehörde, bei einer künftigen Neubebauung am Garstedter Weg eine Präsenz des Hamburg Service im Rahmen eines Shop-in-Shop-Modells vorzusehen, wird begrüßt. Sie stellt jedoch noch keine verbindliche und gleichwertige Perspektive dar. Umfang, personelle Ausstattung, Öffnungszeiten und Dauer des Angebots müssen verlässlich festgelegt werden. Bis dahin dürfen die bestehenden Kapazitäten in Niendorf nicht vorzeitig wesentlich reduziert werden.

Digitalisierung soll Verwaltungsverfahren erleichtern und zusätzliche Zugänge schaffen. Sie darf persönliche und analoge Angebote nicht ersetzen oder dazu führen, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf faktisch vom gleichberechtigten Zugang zur Verwaltung ausgeschlossen werden.

Die Dringlichkeit dieses Antrags wird mit der Frist für die Stellungnahme zur Anhörung der Bezirksversammlung Eimsbüttel gemäß § 28 Nr. 13 BezVG zur geplanten Kapazitätsverlagerung beim Kundenzentrum (Einwohnerangelegenheiten) in Niendorf begründet.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel kritisiert ausdrücklich die erneut späte Information der Politik und Bevölkerung durch die Finanzbehörde. Schon beim Vorgang der Bündelung der Standorte Einwohnerangelegenheiten Eimsbüttel und Nord zum Standort Einwohnerangelegenheiten Eppendorf wurde der Bezirksversammlung eine bessere und frühere Information und Beteiligung versprochen. Dieses Versprechen sieht die Bezirksversammlung als nicht erfüllt an.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Finanzen und Bezirke nachstehende Stellungnahme gemäß § 28 BezVG zur geplanten Schließung des Kundenzentrums am Tibarg zu übermitteln.

1. Die Beschlüsse zum Erhalt einer wohnortnahen Versorgung, insbesondere die Drucksachen 21-4300 und 22-1292, sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Der Standort Einwohnerangelegenheiten Niendorf am Tibarg beziehungsweise Garstedter Weg ist als vollwertiges Kundenzentrum mit einem verlässlichen und bedarfsgerechten Terminangebot dauerhaft zu sichern. Das Angebot ist auch im Zuge der weiteren Planung zum Bebauungsplan Niendorf 92 als dauerhaftes öffentliches Dienstleistungsangebot zu sichern.

2. Das durch den Hamburg Service betriebene Kundenzentrum soll an mindestens vier Tagen pro Woche zur Verfügung stehen. Die Öffnungszeiten sollen nach Möglichkeit an den Markttagen am Tibarg ausgerichtet werden; an mindestens zwei Tagen sollen Früh- und Spätöffnungszeiten angeboten werden. Der Standort soll mindestens sechs Arbeitsplätze vorhalten, deren personelle Besetzung ein bedarfsgerechtes Angebot gewährleistet. Diese Mindeststandards dürfen nicht als Begründung für eine Reduzierung bestehender Kapazitäten dienen. Personalbesetzung, Öffnungszeiten und Leistungsumfang sind am tatsächlichen und absehbaren Bedarf auszurichten.

3. Bis zu einer verbindlich vereinbarten, dauerhaft tragfähigen und mindestens gleichwertigen Lösung dürfen keine wesentlichen personellen oder zeitlichen Kapazitäten aus Niendorf abgezogen werden. Die dauerhafte Sicherung des Kundenzentrums ist unabhängig vom Zustandekommen eines Neubaus oder einer gemeinsamen Unterbringung mit der Bücherhalle zu gewährleisten.

4. Vor einer abschließenden Entscheidung sind standortbezogene Daten zur Nachfrage, Auslastung, Terminvorlaufzeit, Herkunft der Nutzenden und Erreichbarkeit vorzulegen. Die sozialen Auswirkungen sind insbesondere mit Blick auf weniger mobile Menschen und Personen mit Unterstützungsbedarf zu bewerten. Alternativen sind gemeinsam mit dem Bezirksamt und der Bezirksversammlung zu beraten.

5. Bei einer möglichen Neubebauung am Garstedter Weg sind Umfang, Personalstärke, Öffnungszeiten, Barrierefreiheit und der Beginn der künftigen Präsenz frühzeitig verbindlich festzulegen. Eine Versorgungslücke beim Übergang zum künftigen Standort ist zu vermeiden.

6. Im Rahmen der Standortplanung ist zu prüfen, inwieweit das Kundenzentrum mit weiteren Angeboten der Daseinsvorsorge verbunden werden kann. Insbesondere kommen Angebote der Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA), der Sozialberatung des Sozialverbands Hamburg, von Digital-Lotsinnen und -Lotsen sowie weitere niedrigschwellige Dienstleistungen in Betracht. Auch die Nutzung des Standortes für regelmäßige Blutspendeangebote soll geprüft werden.

7. Gemeinsam mit den Hamburger Öffentlichen Bücherhallen (HÖB) ist zu prüfen, ob die Bücherhalle Niendorf als Ankermieterin in einen Neubau an der neuen Tibarg-Mitte im Bereich Niendorf 92 integriert werden kann. Ziel ist ein zentraler, sichtbarer, barrierefreier und gut erreichbarer Standort, der die Bücherhalle, das Kundenzentrum und weitere niedrigschwellige Angebote der öffentlichen Daseinsvorsorge nach dem Prinzip einer Shop-in-Shop-Struktur verbindet. Die Anforderungen an ein vollwertiges Kundenzentrum müssen dabei gewährleistet bleiben.

8. Sollte ein vollumfänglicher Betrieb zeitweise, beispielsweise während der Bauzeit, nicht möglich sein, ist mindestens ein verlässlicher Einschichtbetrieb sicherzustellen. Abweichungen von den regulären Mindeststandards sind auf die erforderliche Übergangszeit zu begrenzen und hinsichtlich Dauer, Öffnungszeiten, Personalbesetzung und Ersatzangeboten vorab transparent darzustellen. Ergänzend sind mobile Angebote sowie wohnortnahe Möglichkeiten zur Abholung von Ausweisen und Reisepässen zu prüfen.

9. Bei der zukünftigen Planung der Verwaltungsstandorte sind die Bevölkerungsentwicklung, laufende und geplante Wohnungsbauvorhaben sowie zusätzliche Anforderungen durch die Unterbringung und Integration von Geflüchteten zu berücksichtigen. Die wohnortnahe Versorgung ist entsprechend dem tatsächlichen und absehbaren Bedarf weiterzuentwickeln. In unterversorgten äußeren Stadtteilen sollen regelmäßig Pop-up-Teams des Hamburg Service und Digital-Lotsinnen und -Lotsen eingesetzt werden. Insbesondere für Stellingen und Eidelstedt sind regelmäßige Vor-Ort-Angebote vorzusehen, um Versorgungsengpässe infolge der bereits geschlossenen Kundenzentren auszugleichen. Diese sollen geeignete Verwaltungsleistungen von der Ummeldung bis zur Beantragung eines Personalausweises ermöglichen. Hierzu wird auf die Drucksache 22-1292, Punkt 4 a, verwiesen.

10. Im ersten Nutzungsjahr des neuen beziehungsweise weiterentwickelten Standortes ist ergänzend zur Bedarfsprüfung vor der Entscheidung eine systematische, freiwillige und anonymisierte Postleitzahlabfrage unter den Nutzerinnen und Nutzern durchzuführen. Die Ergebnisse sind für den gesamten Bezirk Eimsbüttel auszuwerten, der Bezirksversammlung vorzulegen und bei der weiteren Standortentwicklung zu berücksichtigen. Ziel ist es, die regionale Inanspruchnahme zu ermitteln und bestehende Versorgungslücken zu erkennen.

11. Neben digitalen Zugangswegen sind weiterhin ausreichend persönliche, barrierefreie und wohnortnahe Verwaltungsangebote sicherzustellen. Menschen, die digitale Verwaltungsleistungen nicht selbstständig nutzen können, ist niedrigschwellige persönliche Unterstützung anzubieten, ohne den analogen Zugang einzuschränken. Insbesondere die Abholung von Personalausweisen und Reisepässen sowie weitere geeignete Dienstleistungen sollen auch an dezentralen Standorten ermöglicht werden, bspw. durch die Einrichtung automatischer Abholstationen, wie sie z.B. in Norderstedt bereits genutzt werden. Hierzu wird auf die Drucksache 22-1292, Punkt 4 b, verwiesen.

12. Es ist zu prüfen, ob durch Kooperationen mit angrenzenden Gemeinden die dezentrale Versorgung verbessert und insbesondere in den äußeren Bereichen des Bezirks ein wohnortnahes Angebot gewährleistet werden kann.

13. Die Bezirksversammlung ist bei der weiteren Planung und Umsetzung der Standortstrategie frühzeitig und umfassend zu beteiligen. Die Beteiligung nach § 28 BezVG muss eine wirksame Einflussnahme ermöglichen, bevor wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Eine Vertretung der Behörde für Finanzen und Bezirke ist zeitnah in den Hauptausschuss einzuladen, um den aktuellen Planungsstand, die künftige Standortstruktur im Bezirk, die Alternativen und die Umsetzung der Beschlüsse öffentlich zu erläutern. Dabei ist insbesondere über die dauerhafte Sicherung des wohnortnahen Angebots in Niendorf zu berichten.


Ines Schwarzarius, Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion

Ali Mir Agha, Nina Schübel, Gaby Albers, Melanie Starken und GRÜNE-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
15.10.2026
Ö 9.7.1
Lokalisation Beta
Tibarg Grindelberg Garstedter Weg Bücherhalle Niendorf

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Themen Beta

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